Stellungnahmen von Telegram

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Die Stellungnahmen von Telegram in zwei laufenden Bußgeldverfahren, über die die "Berliner Morgenpost" am 30. August 2022 berichtet hat, siehe: https://www.morgenpost.de/politik/article236296509/telegram-messenger-bussgeld-reaktion-nachrichten.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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Alexander Fanta
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahme…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Stellungnahmen von Telegram [#258155]
Datum
1. September 2022 11:02
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahmen von Telegram in zwei laufenden Bußgeldverfahren, über die die "Berliner Morgenpost" am 30. August 2022 berichtet hat, siehe: https://www.morgenpost.de/politik/article236296509/telegram-messenger-bussgeld-reaktion-nachrichten.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 258155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258155/ Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (Follow the Money)

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Bundesamt für Justiz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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