Stellungnahmen zu Änderung der Produktspezifikationen g.U. Nahe und g.U. Pfalz

die von Ihnen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereichten Stellungnahmen zu den Änderungen folgender Produktspezifikationen:

g.U. Nahe (BAnz AT 20.10.2022 B8)
g.U. Pfalz (BAnz AT 18.10.2022 B5)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die von Ihnen …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zu Änderung der Produktspezifikationen g.U. Nahe und g.U. Pfalz [#261494]
Datum
21. Oktober 2022 23:45
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die von Ihnen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereichten Stellungnahmen zu den Änderungen folgender Produktspezifikationen: g.U. Nahe (BAnz AT 20.10.2022 B8) g.U. Pfalz (BAnz AT 18.10.2022 B5)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261494/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahmen zu Änderung der Produktspezifik…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahmen zu Änderung der Produktspezifikationen g.U. Nahe und g.U. Pfalz [#261494]
Datum
28. November 2022 17:56
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahmen zu Änderung der Produktspezifikationen g.U. Nahe und g.U. Pfalz“ vom 21.10.2022 (#261494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer unten stehenden E-Mail erinnern Sie an Ihren Antrag auf Inform…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
AW: Stellungnahmen zu Änderung der Produktspezifikationen g.U. Nahe und g.U. Pfalz [#261494]
Datum
7. Dezember 2022 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer unten stehenden E-Mail erinnern Sie an Ihren Antrag auf Informationszugang bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz als einer transparenzpflichtigen Stelle gem. § 11 Abs. 1 LTranspG. Nach Absatz 2 Satz 1 muss der Antrag die Identität des Antragstellers und zudem erkennen lassen, zu welchen Informationen Zugang gewünscht wird. Während erkennbar ist, zu welchen Informationen Sie Zugang wünschen (Stellungnahmen zu den Änderungen der Produktspezifikationen der g. U. Nahe (BAnz AT 20.10.2022 B8) und der g. U. Pfalz (BAnz AT 18.10.2022 B5)), lässt die Anfrage Ihre Identität nicht erkennen. Dies ist jedoch für die Bekanntgabe einer Entscheidung über den Antrag durch Verwaltungsakt, die ggf. erforderlich werdende Kostenentscheidung und in Bezug auf die personenbezogenen Abwägungserfordernisse nach §§ 12 und 13 LTranspG erforderlich. Insofern darf ich Sie bitten, mir neben Ihrem Namen auch Ihre Anschrift mitzuteilen. Andernfalls kann der Antrag inhaltlich nicht bearbeitet werden. Die verzögerte Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Ihre Anfrage ist aufgrund eines Büroversehens zunächst nicht weiter bearbeitet worden. Mit freundlichen Grüßen