Stellungnahmen zu Petition zu Opfern der Aktion T4

Die Stellungnahme der BKM zur Petition für Opfer der "Aktion T4" (vgl. https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_09/-/525788). Gemäß BVerwG 7 C 4.11 ist das Dokument zugänglich zu machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2018
  • Frist
    14. Dezember 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahm…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Stellungnahmen zu Petition zu Opfern der Aktion T4 [#34605]
Datum
12. November 2018 14:43
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahme der BKM zur Petition für Opfer der "Aktion T4" (vgl. https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_09/-/525788). Gemäß BVerwG 7 C 4.11 ist das Dokument zugänglich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Semsrott, wie von Ihnen erbeten bestätige ich Ihnen hiermit, dass Ihr Antrag vom 12. November…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Empfangsbestätigung - Stellungnahmen zu Petition zu Opfern der Aktion T4 [#34605]
Datum
13. November 2018 08:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, wie von Ihnen erbeten bestätige ich Ihnen hiermit, dass Ihr Antrag vom 12. November 2018 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingegangen ist. In inhaltlicher Hinsicht kommen wir gesondert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihre IFG-Anfrage vom 12. November 2018 (Aktion T4) Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer IFG Anfrage vom 12. Nove…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 12. November 2018 (Aktion T4)
Datum
7. Dezember 2018 17:22
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
3,3 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer IFG Anfrage vom 12. November 2018 teile ich Ihnen folgenden Sachstand mit und bitte um Ihre Stellungnahme. Eine Überprüfung der angefragten Unterlagen hat ergeben, dass die von Ihnen angeforderte Stellungnahme personenbezogene Daten im Sinne des § 5 Abs. 1 IFG enthält. Aus diesem Grunde kann Ihrem Antrag auf (unbeschränkten) Informationszugang zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden. Nach § 8 IFG ist Dritten, deren Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben können. Dies ist hier der Fall. Durch das Verfahren der Drittbeteiligung verlängert sich der Zeitraum, bis über Ihren Antrag auf Informationszugang entschieden werden kann. Die Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG gilt daher für Ihren Antrag nicht (§ 7 Absatz 5 Satz 3 IFG). Eine abschließende Antwort ist erst nach Abschluss der Drittbeteiligungsverfahren möglich. Ihrem Begehren auf Zugang zu der Stellungnahme könnte ich indes ohne Weiteres binnen kürzester Zeit nachkommen, wenn Sie sich mit einer Schwärzung bzw. Aussortierung der personenbezogenen Daten einverstanden erklären. In diesem Fall wäre eine Drittbeteiligung entbehrlich, so dass das Verwaltungsverfahren wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden könnte. Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit, mir binnen einer Woche ab Zugang dieser Nachricht mitzuteilen, ob Sie sich mit einer Schwärzung bzw. Aussortierung der personenbezogenen Daten im Sinne des § 5 Abs. 1 IFG hinsichtlich des begehrten Dokuments einverstanden erklären. Für den Fall, dass Sie Ihr Einverständnis zu dieser Vorgehensweise erteilen, sichere ich Ihnen schon jetzt den unverzüglichen Zugang zu den erbetenen Informationen zu. Sollten Sie dieser Vorgehensweise nicht entsprechen oder mir bis zum Ablauf der eingeräumten Frist keine Antwort zukommen lassen, werde ich das notwendige Drittbeteiligungsverfahren einleiten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 12. November 2018 (Aktion T4) [#34605] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank fü…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 12. November 2018 (Aktion T4) [#34605]
Datum
7. Dezember 2018 17:24
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten erkläre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 34605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihre IFG-Anfrage vom 12. November 2018 (Aktion T4) [#34605] Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre IFG-Anfrage v…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 12. November 2018 (Aktion T4) [#34605]
Datum
11. Dezember 2018 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre IFG-Anfrage vom 12. November 2018 übersende ich Ihnen hiermit den stattgebenden Bescheid sowie das begehrte Dokument. Mit freundlichen Grüßen