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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V)

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1 Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Bearbeitet von: Telefon: Ministerium für Inneres und Europa E-Mail: Postfach 19048 Schwerin Az: 130-00000-2017/093-136 Schwerin, den 21.11.2018 Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und weiterer Gesetze“ hier: Ressortanhörung Sehr geehrt , mit Mail vom 04.10.2018 bitten Sie um Stellungnahme in der o. g. Ressortanhörung. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung teilt hierzu folgendes mit: Im Land existieren als Teil des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt fünf Interventionsstellen, die durch Zuwendungen des Landes gefördert werden. In Fällen der häuslichen Gewalt und von Beziehungs- oder Trennungsstalking übermittelt die Polizei nach ihrem Einsatz die Kontaktdaten der von der Tat betroffenen Person und die für eine Kontaktaufnahme erforderlichen Sachverhaltsdaten an die zuständige Interventionsstelle. Die Interventionsstellen nehmen Kontakt zum Opfer auf und bieten Beratung an. Zur Krisenintervention gehört das Erstellen einer Gefährdungsprognose, eines persönlichen Sicherheitsplans, das Prüfen und Einleiten rechtlicher Maßnahmen und die psychosoziale Beratung. Sowohl die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch die Polizeibehörden an die Interventionsstellen als auch die anschließende Nutzung dieser Daten durch die Interventionsstellen bedarf einer datenschutzrechtlichen Ermächtigung in Gestalt gesetzlicher Vorschriften. Auf Einwilligungserklärungen, der von häuslicher Gewalt oder von Beziehungs- oder Trennungsstalking betroffenen Person zugunsten der Polizei und der Interventionsstellen abgegeben werden müssten und jederzeit widerrufbar wären, kann die Übermittlung und Nutzung mangels Praktikabilität nicht gestützt werden. Hausanschrift: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124, 19055 Schwerin Postanschrift: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern · 19048 Schwerin Telefon: 0385/588-9077 Telefax: 0385/588-9709 E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de Internet: www.mv-regierung.de/sm
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2 Nach der Verwaltungsvorschrift der Parlamentarischen Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung über die Anerkennung von Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking in Mecklenburg-Vorpommern vom 03.02.2010 ist eine anerkannte Interventionsstelle eine „Stelle außerhalb der öffentlichen Verwaltung“ im Sinne des § 41 Absatz 1 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Um die Arbeitsfähigkeit der Interventionsstellen in datenschutzrechtlicher Hinsicht aufrecht zu erhalten, sollten gesetzliche Vorschriften erlassen werden, durch die einerseits die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch die Polizeibehörden an die Interventionsstellen und andererseits die Nutzung der übermittelten Daten durch die Interventionsstellen ermächtigt werden. Es bietet sich an, diese Ermächtigungen in den vorliegenden Gesetzentwurf mittels eines gesonderten Paragraphen aufzunehmen. Er könnte wie folgt lauten: „§ 40a Datenübermittlung an anerkannte Interventionsstellen und Verarbeitung dieser Daten durch die Interventionsstelle In Fällen von häuslicher Gewalt und von Beziehungs- oder Trennungsstalking können personenbezogene Daten an die zuständige Interventionsstelle übermittelt werden, und von der Interventionsstelle verarbeitet werden, wenn die Daten für eine Kontaktaufnahme mit der von der Tat betroffenen Person erforderlich sind.“ Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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