Stellungnahmen zum Fahndungsersuchen Ahmed Mansour

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sämtliche Stellungnahmen und sonstige Unterlagen des Auswärtigen Amtes zum Fahndungsersuchen / zur Festnahme des ägyptischen Journalisten Ahmed Mansour.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Günter Bartsch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Stellu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Stellungnahmen zum Fahndungsersuchen Ahmed Mansour [#10302]
Datum
25. Juni 2015 00:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Stellungnahmen und sonstige Unterlagen des Auswärtigen Amtes zum Fahndungsersuchen / zur Festnahme des ägyptischen Journalisten Ahmed Mansour.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Günter Bartsch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch
Auswärtiges Amt
Ihre IFG-Anfrage vom 25.06.2015, Vg. 119-2015 Sehr geehrter Herr Bartsch, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Info…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 25.06.2015, Vg. 119-2015
Datum
2. Juli 2015 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bartsch, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für eine Übersendung der Informationen in elektronischer Form bitte ich um Mitteilung einer persönlichen E-Mailanschrift. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite "FragdenStaat.de" ist nicht möglich. "FragdenStaat.de" kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Andernfalls würde eine Beantwortung in schriftlicher Form an Ihre Postanschrift erfolgen. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 25.06.2015, Vg. 119-2015 [#10302] Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Rü…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 25.06.2015, Vg. 119-2015 [#10302]
Datum
11. Juli 2015 08:51
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung. Die Informationen dienen meiner journalistischen Recherchearbeit. Informationen über meine journalistische Tätigkeit finden Sie unter http://guenterbartsch.de Für eine Übersendung der Informationen in elektronischer Form verwenden Sie bitte meine E-Mail-Anschrift: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen, Günter Bartsch Anfragenr: 10302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 119-2015 Sehr geehrter Herr Bartsch, anb…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 119-2015
Datum
23. Juli 2015 09:43
Status
Sehr geehrter Herr Bartsch, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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Günter Bartsch
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 119-2015 [#10302] Sehr geehrt<< …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 119-2015 [#10302]
Datum
17. August 2015 12:11
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Gebühren „im unteren dreistelligen Bereich des zwischen 30,00 und 500,00 EUR festgesetzten Gebührenrahmens“ übersteigen in diesem Fall leider meine Möglichkeiten – zumal ja völlig unklar ist, ob nach der von Ihnen vorgeschlagenen Unkenntlichmachung personenbezogener Daten überhaupt brauchbare Informationen übrig bleiben. Schade, aber das ist mir alles zu teuer und zu unsicher. Mit freundlichen Grüßen, Günter Bartsch Anfragenr: 10302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>