Sehr geehrter Herr Bartsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen.
Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden.
Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter
http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).
Einfache Anfragen werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.
Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.
Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.
Für eine Übersendung der Informationen in elektronischer Form bitte ich um Mitteilung einer persönlichen E-Mailanschrift. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite "
FragdenStaat.de" ist nicht möglich. "
FragdenStaat.de" kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist.
Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar.
Andernfalls würde eine Beantwortung in schriftlicher Form an Ihre Postanschrift erfolgen.
Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen