Stellungnahmen zum Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU/Irak

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Falls vorhanden, alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und Sachverständigen entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgenden Gesetzen:

1. Gesetz zum dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedern einerseits und der Republik Irak andererseits vom 23.11.2015

Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. November 2016
  • Frist
    13. Dezember 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Falls vorhanden,…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU/Irak [#19005]
Datum
9. November 2016 09:39
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Falls vorhanden, alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und Sachverständigen entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgenden Gesetzen: 1. Gesetz zum dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedern einerseits und der Republik Irak andererseits vom 23.11.2015 Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.11.2016; Vg. 221-2016 Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.11.2016; Vg. 221-2016
Datum
5. Dezember 2016 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.11.2016. Mit freundlichen Grüßen