Stellungnahmen zum Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 2014

Falls vorhanden, alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und Sachverständigen entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz:

1. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 2014 über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum

Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. November 2016
  • Frist
    13. Dezember 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Falls vorhanden,…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 2014 [#19007]
Datum
9. November 2016 09:50
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Falls vorhanden, alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und Sachverständigen entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz: 1. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 2014 über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anfrage (Email) vom 09.11.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Dank haben wir Ihre Email vom 9. November erh…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage (Email) vom 09.11.2016
Datum
5. Dezember 2016 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Dank haben wir Ihre Email vom 9. November erhalten, mit der Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz beantragt haben, Ihnen alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und Sachverständigen der Wirtschaft zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 2014 über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum in elektronischer Form zu übersenden. Bitte finden Sie dazu in der Anlage unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen