Stellungnahmen zum Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und Sachverständigen entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz:
- Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze aus diesem Jahr

Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Stellungnah…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [#18719]
Datum
26. Oktober 2016 11:32
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und Sachverständigen entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz: - Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze aus diesem Jahr Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] Stellungnahmen zum Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [#18719]
Datum
26. Oktober 2016 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Eingangsbestätigung für Ihren IFG-Antrag Sehr geehrtAntragsteller/in angefügt erhalten Sie die gewünschte Eingang…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Eingangsbestätigung für Ihren IFG-Antrag
Datum
16. November 2016 09:11
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2016-11-16Eingangsbesttigung.pdf
37,3 KB
image001.png
12,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in angefügt erhalten Sie die gewünschte Eingangsbestätigung für Ihren IFG-Antrag. Eine schriftliche Versendung der Eingangsbestätigung war wegen der fehlenden Adresse leider nicht möglich. Da das Bundesministerium für Arbeit und Soziales grundsätzlich keine Anliegen ohne Kontaktdaten bearbeitet, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift kurzfristig mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr IFG Antrag vom 26. Oktober 2016 Sehr geehrtAntragsteller/in für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 26. Oktober 2016
Datum
17. November 2016 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer persönlichen E-Mail Adresse. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite "FragdenStaat.de" ist nicht möglich. "FragdenStaat.de" kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein IFG Antrag vom 26. Oktober 2016 [#18719] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachri…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein IFG Antrag vom 26. Oktober 2016 [#18719]
Datum
23. November 2016 09:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die weitere Bearbeitung meiner IFG-Anfrage zu den Stellungnahmen zum Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes übersende ich Ihnen gerne meine E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Zur Sicherheit teile ich Ihnen auch meine weiteren Kontaktdaten mit: Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Ich bitte jedoch weiterhin um die Übersendung der Unterlagen in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
13. Dezember 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
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