Stellungnahmen zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrages von 2019

- die Stellungnahmen zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrags von Mai 2019 ( https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Aenderung_Geschlechtseintrag.html )
- Notizen, Protokolle, interne Kommunikation und sonstige Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum diese nicht mehr auf der Website öffentlich und transparent einsehbar sind.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage abgelehnt, eine Herausgabe der Informationen, die zum Teil schon mal online zugänglich waren, würde zukünftige Beratungen der Behörde gefährden.
Dazu wurde Widerspruch eingelegt, der aber auch abgelehnt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahmen zum R…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrages von 2019 [#213617]
Datum
24. Februar 2021 16:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahmen zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrags von Mai 2019 ( https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Aenderung_Geschlechtseintrag.html ) - Notizen, Protokolle, interne Kommunikation und sonstige Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum diese nicht mehr auf der Website öffentlich und transparent einsehbar sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213617/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz - hier: Stellungnahmen zum Referentwurf für das Gesetz zur Neuregelung des Geschlechts…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - hier: Stellungnahmen zum Referentwurf für das Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrags
Datum
25. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfrage wurde mit Bezug auf §3 Absatz 3 b IFG abgelehnt, da die Beratungen noch nicht abgeschlossen seien.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahmen zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrages von 2019“ [#213617]
Datum
27. März 2021 19:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213617/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die angefragten Dokumente in der Vergangenheit öffentlich waren. Weiterhin sind die Beratungen zum angefragten Entwurf und den Stellungnahmen ja abgeschlossen beziehungsweise wurden nicht weiter verfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213617.pdf - 2021-03-25_1-frag-den-staat-antwort-27321.pdf Anfragenr: 213617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213617/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Mai 2021 13:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
708,8 KB
signature.asc
1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-726/002 II#0151 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-726/002 II#0151
Datum
12. August 2021 16:27
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-726/002 II#0151 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-726/002 II#0151 [#213617] Sehr << Anrede >> mit dem bevors…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-726/002 II#0151 [#213617]
Datum
16. August 2021 11:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit dem bevorstehenden Ende der Legislaturperiode und dem vorläufigen Scheitern des Reformvorhabens haben sich die Gründe für Ihre initiale Ablehnung erledigt. Daher stelle ich meinen Antrag erneut: bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahmen zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrags von Mai 2019 ( https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Aenderung_Geschlechtseintrag.html ) - Notizen, Protokolle, interne Kommunikation und sonstige Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum diese nicht mehr auf der Website öffentlich und transparent einsehbar sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213617/
Bundesministerium der Justiz
Informationationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 16. August 2021 Anfrage wird nach §3 3 B IFG abgelehnt
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Informationationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 16. August 2021
Datum
16. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Anfrage wird nach §3 3 B IFG abgelehnt
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch Habe Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt, da mir die Argumente etwas uneinsichtig waren. Vor all…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
30. September 2021
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Habe Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt, da mir die Argumente etwas uneinsichtig waren. Vor allem: die Anfrage war sehr breit und das Ministerium hätte abgrenzen müssen, was es vielleicht veröffentlichen kann, zum anderen ist der Bundestag kein kontinuierliches Gremium
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Stellungnahmen zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Neuregelun…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Stellungnahmen zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrags von 2019
Datum
26. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Man müsste das TSG wegen verfassungsrechtlichen Gründen reformieren, insofern würde da weiterhin dran gearbeitet und insofern sei die Ablehnung nach §3 Nummer 3 Buchstabe b IFG so schon richtig.
Bundesministerium der Justiz
Klage
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
30. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-726/002 II#0151 [#213617] Sehr << Antragsteller:in >> die Stel…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-726/002 II#0151 [#213617]
Datum
12. Mai 2022 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vom Mai 2019 wurden veröffentlicht: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Aenderung_Geschlechtseintrag.html Mit freundlichen Grüßen

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