Stellungnahmen zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Anfrage an: Stadt Chemnitz

- Stellungnahmen der Stadt Chemnitz oder ihrer Organe zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (bzw. ihrer Entwürfe) in den Fassungen seit März.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung [#204112]
Datum
20. November 2020 21:33
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Stellungnahmen der Stadt Chemnitz oder ihrer Organe zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (bzw. ihrer Entwürfe) in den Fassungen seit März.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204112/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Chemnitz
Sehr geehrteAntragsteller/in förmliche Stellungnahmen zu den Entwürfen der Sächsischen Corona-Schutzverordnungen …
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: Stellungnahmen zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung [#204112]
Datum
30. November 2020 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in förmliche Stellungnahmen zu den Entwürfen der Sächsischen Corona-Schutzverordnungen hat die Stadt Chemnitz nicht abgegeben. Es gibt lediglich verwaltungsinterne Zuarbeiten und daher auch keine Aktenlage. Freundliche Grüße