Stellungnahmen

alle Stellungnahmen zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Stellungnah…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen [#32923]
Datum
17. August 2018 21:14
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Stellungnahmen zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
#32923 V B 5 - O 1319/18/10200 Sehr geehrte/r Einsender/in, Ihre unter der Angabe "Antragsteller/in Antrags…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
#32923
Datum
10. September 2018 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
V B 5 - O 1319/18/10200 Sehr geehrte/r Einsender/in, Ihre unter der Angabe "Antragsteller/in Antragsteller/in" gestellte Anfrage kann ohne Angaben zu Ihrer Identität, insbesondere Ihres Namens, nicht bearbeitet werden. Das Verwaltungsverfahrensrecht fordert grundsätzlich für auf Antrag zu führende Verfahren die Klarheit der Identität von Antragstellerinnen oder -stellern. Da die Art der Anfrage es nicht als ausgeschlossen erscheinen lässt, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz entweder Dritte zu beteiligen wären, der Antrag zumindest teilweise abzulehnen wäre oder Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung zu erheben wären, ist die Angabe Ihrer zutreffenden zustellungsfähigen Postanschrift erforderlich. Erst nach vollständiger Mitteilung dieser Angaben kann eine Bearbeitung Ihres Informationsgesuchs erfolgen. Mit freundlichen Grüßen