Stellungsnahme des MULEWF zum Bau von Windernergieanlagen im Bereich der VG Schweich
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Schweich, sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft, wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bereits im Sommer soll das Umweltministerium den Bau von Windenergieanlagen im Bereich des Feller Tals untersagt haben, da sich hier gem. §44 BNatSChG eine Schutzzone für Mopsfldermäuse befindet. Außerdem ist das Feller Tal ein ausgewiesenes FFH-Gebiet, das bedeutet dass in einem Umkreis von 5km um dieses FFH – Gebiet keine Windenergieanlagen gebaut werden dürfen.
Ich bitte Sie, mir Ihre Stellungnahme zu dieser geplanten Änderung des FNP durch die VG Schweich nach Möglichkeit in elektronischer Form zu übersenden.
Information nicht vorhanden
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Datum26. November 2014
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30. Dezember 2014
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