Stellungsnahme/Beurteilung zur Wirksamkeit von NLP in NRW in Jobcenter Maßnahme "Bodyguard" in der Optionskommune Warendorf

Sachverhalt:

Der Kreis Warendorf bzw. das Jobcenter hat die Maßnahme "BODYGUARD" eingekauft.

Alle weiteren Informationen dazu vom Träger der Maßnahme unter:

http://ifppu.de/massnahme-bodyguard.html

Schulungsorte sind Schulen und Gewerbegebiete.

Inhalte:

- Ein Teil Sport und der andere Teil ist Theorie sowie natürlich Bewerbungen schreiben und Allgemeinwissen.

- Stockkampftraining

- Stichworte "Innerer Krieger" und Problemaufstellung z.B.

- NLP soll auch Bestandteil der Maßnahme Bodyguard sein.

Träger ist das Institut für psychologisch-pädagogische Unternehmensberatung aus Dortmund. Das ganze 2x wöchentlich. Kurze Beschreibung:

"Wir passen auf sie auf und machen sie stark für den Arbeitsmarkt!

... die ganzheitliche Stärkung Ihrer Person unter Berücksichtigung von Körper und Geist!".

Dieses Projekt ging am 13.05.2014 in Beckum in Kooperation mit dem Jobcenter unter Verpflichtung (Eingliederungsvereinbarung/Verwaltungsakt sowie Einladungen unter Sanktionsfolge bei Abehnung) des Betroffenen SGB II Empfängers zum zweiten Male an den Start.

Der Bildungsträger wirbt auf seiner Homepage mit "Flankierenden Workshops" wo es unter anderem in einem heisst : "Wissen um mein "Inneres Team", Akzeptanz all meiner unterschiedlichen Charaktereigenschaften (Prof. Schulz von Thun)"...
Das Modell von Schulz von Thun wird hier genannt. (Anm. Schulz von Thun beschäftigte sich hauptsächlich mit der Thematik "Kommunikation"), da aber der Betroffene aber über keine 3 jährige Berufsausbildung in "Psychologie" verfügt und sich auch weiterhin sich auch nicht jeder in seiner Freizeit mit der Materie beschäftigt, sprich, es sollte also erst einmal davon ausgegangen werden, dass man überhaupt nicht weiss, was da auf einen zukommt, denn das Jobcenter konnte es ja auch nicht genau vor Ort beim Arbeitsvermittler definieren. Nun nehmen wir als Beispiel mal einen Menschen, der in seinem Leben schon einige, negative Erfahrungen machen musste und dadurch einfach in seiner Psyche angekratzt ist. Kommt da jetzt so ein "einfach mal eben geschulter" Dozent daher (und gerade im Bereich Psychologie/Psychotherapie gibt es leider einige davon) und trifft auf jenen Menschen und wendet einfach mal so eine Maßnahme an, ohne die nötige Sensibilität für den jeweiligen Teilnehmer zu haben, kann das mitunter recht drastische Auswirkungen auf den bereits angekratzten Teilnehmer haben, weil einfach vielleicht Dinge wieder aufgewärmt werden, die noch nicht abgearbeitet wurden. Und genauso verhält es sich auch mit den anderen, angebotenen Kursen innerhalb dieser Maßnahme...

Gemäß Wikipedia entnehme ich:

"Die Wirksamkeit von NLP konnte wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.[1] NLP wird daher in der akademischen Psychologie überwiegend abgelehnt"

Der Psychologie-Professor Helmut Lukesch befürchtet, dass Methoden des NLP trotz ihres esoterischen Charakters und einer fehlenden wissenschaftlichen Fundierung bereits zu einem erheblichen Maße Einzug in deutsche Schulen gehalten haben und dort völlig unkritisch praktiziert werden.[33] Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst greift Lukeschs Befürchtungen auf und distanziert sich von NLP. [34]

Nun zu meiner Frage:

Wie beurteilt das Bildungsministerium NRW die Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, sich von NLP zu distanzieren? Wie beurteilt das Bildungsministerium NRW "NLP" ?

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Mai 2014
  • Frist
    27. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungsnahme/Beurteilung zur Wirksamkeit von NLP in NRW in Jobcenter Maßnahme "Bodyguard" in der Optionskommune Warendorf [#6477]
Datum
24. Mai 2014 17:20
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachverhalt: Der Kreis Warendorf bzw. das Jobcenter hat die Maßnahme "BODYGUARD" eingekauft. Alle weiteren Informationen dazu vom Träger der Maßnahme unter: http://ifppu.de/massnahme-bodyguard.html Schulungsorte sind Schulen und Gewerbegebiete. Inhalte: - Ein Teil Sport und der andere Teil ist Theorie sowie natürlich Bewerbungen schreiben und Allgemeinwissen. - Stockkampftraining - Stichworte "Innerer Krieger" und Problemaufstellung z.B. - NLP soll auch Bestandteil der Maßnahme Bodyguard sein. Träger ist das Institut für psychologisch-pädagogische Unternehmensberatung aus Dortmund. Das ganze 2x wöchentlich. Kurze Beschreibung: "Wir passen auf sie auf und machen sie stark für den Arbeitsmarkt! ... die ganzheitliche Stärkung Ihrer Person unter Berücksichtigung von Körper und Geist!". Dieses Projekt ging am 13.05.2014 in Beckum in Kooperation mit dem Jobcenter unter Verpflichtung (Eingliederungsvereinbarung/Verwaltungsakt sowie Einladungen unter Sanktionsfolge bei Abehnung) des Betroffenen SGB II Empfängers zum zweiten Male an den Start. Der Bildungsträger wirbt auf seiner Homepage mit "Flankierenden Workshops" wo es unter anderem in einem heisst : "Wissen um mein "Inneres Team", Akzeptanz all meiner unterschiedlichen Charaktereigenschaften (Prof. Schulz von Thun)"... Das Modell von Schulz von Thun wird hier genannt. (Anm. Schulz von Thun beschäftigte sich hauptsächlich mit der Thematik "Kommunikation"), da aber der Betroffene aber über keine 3 jährige Berufsausbildung in "Psychologie" verfügt und sich auch weiterhin sich auch nicht jeder in seiner Freizeit mit der Materie beschäftigt, sprich, es sollte also erst einmal davon ausgegangen werden, dass man überhaupt nicht weiss, was da auf einen zukommt, denn das Jobcenter konnte es ja auch nicht genau vor Ort beim Arbeitsvermittler definieren. Nun nehmen wir als Beispiel mal einen Menschen, der in seinem Leben schon einige, negative Erfahrungen machen musste und dadurch einfach in seiner Psyche angekratzt ist. Kommt da jetzt so ein "einfach mal eben geschulter" Dozent daher (und gerade im Bereich Psychologie/Psychotherapie gibt es leider einige davon) und trifft auf jenen Menschen und wendet einfach mal so eine Maßnahme an, ohne die nötige Sensibilität für den jeweiligen Teilnehmer zu haben, kann das mitunter recht drastische Auswirkungen auf den bereits angekratzten Teilnehmer haben, weil einfach vielleicht Dinge wieder aufgewärmt werden, die noch nicht abgearbeitet wurden. Und genauso verhält es sich auch mit den anderen, angebotenen Kursen innerhalb dieser Maßnahme... Gemäß Wikipedia entnehme ich: "Die Wirksamkeit von NLP konnte wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.[1] NLP wird daher in der akademischen Psychologie überwiegend abgelehnt" Der Psychologie-Professor Helmut Lukesch befürchtet, dass Methoden des NLP trotz ihres esoterischen Charakters und einer fehlenden wissenschaftlichen Fundierung bereits zu einem erheblichen Maße Einzug in deutsche Schulen gehalten haben und dort völlig unkritisch praktiziert werden.[33] Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst greift Lukeschs Befürchtungen auf und distanziert sich von NLP. [34] Nun zu meiner Frage: Wie beurteilt das Bildungsministerium NRW die Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, sich von NLP zu distanzieren? Wie beurteilt das Bildungsministerium NRW "NLP" ? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
24. Mai 2014 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich wie folgt beantworten möchte. Sie fragt…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Stellungsnahme/Beurteilung zur Wirksamkeit von NLP in NRW in Jobcenter Maßnahme "Bodyguard" in der Optionskommune Warendorf [#6477]
Datum
6. Juni 2014 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich wie folgt beantworten möchte. Sie fragten: a) Wie beurteilt das Bildungsministerium NRW die Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, sich von NLP zu distanzieren? Antwort zu a) Zu Entscheidungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nimmt das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen keine Stellung. b) Wie beurteilt das Bildungsministerium NRW "NLP" ? Antwort zu b) Diese Maßnahme fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen. Daher erfolgt auch hierzu keine Stellungnahme. Vielmehr scheint diese Maßnahme im Rahmen von Maßnahmen gemäß SGB II durchgeführt zu werden. Zuständig für solche Maßnahmen ist die Kommunale Gebietskörperschaft und die jeweils zuständige Arbeitsagentur. Ich hoffe, mit diesen Angaben hilfreich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen