Stellungsnahmen des DGB zu Gesetzesentwürfen

Ich benötige Auskunft darüber, wie oft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in den vergangenen 8 Wahlperioden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales um eine Stellungsnahme zu einem Gesetzesentwurf gebeten wurde. Am besten für jedes Jahr einzeln, wenn nicht möglich, dann je nach Wahlperiode. Wenn 8 Wahlperioden rückwärts nicht möglich sind, dann soweit wie es geht.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Julian Kuchemüller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige Aus…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Julian Kuchemüller
Betreff
Stellungsnahmen des DGB zu Gesetzesentwürfen [#30065]
Datum
26. Mai 2018 22:43
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige Auskunft darüber, wie oft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in den vergangenen 8 Wahlperioden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales um eine Stellungsnahme zu einem Gesetzesentwurf gebeten wurde. Am besten für jedes Jahr einzeln, wenn nicht möglich, dann je nach Wahlperiode. Wenn 8 Wahlperioden rückwärts nicht möglich sind, dann soweit wie es geht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Kuchemüller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Kuchemüller

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Kuchenmüller, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung we…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: KAV Stellungsnahmen des DGB zu Gesetzesentwürfen [#30065]
Datum
28. Mai 2018 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kuchenmüller, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß