Sehr geehrter Herr Zabello,
Sie haben mit Nachricht vom 17. Januar 2020 (unser Az.: A34/1010001001-IF30441) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Die Daten zur Sterbefällen (bundesweit) für die Jahre 2014 & 2015, wenn möglich nach Kalenderwochen, wenn nicht, zumindest nach Monaten.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:
Der Nachweis wochengenauer Sterbefalldaten gehörte bisher nicht zum regulären Auswertungsprogramm der Sterbefallstatistik. Entsprechende Daten liegen dem Statistischen Bundesamt außerhalb der Sonderauswertung für die Jahre 2016 bis 2020 nicht vor. Leider können wir Ihnen derzeit also keine weiter zurückreichenden Angaben für Wochen liefern.
Monatsgenaue Ergebnisse stehen in unserer Datenbank GENESIS-Online auch rückwirkend bis 1950 zur Verfügung:
https://www-genesis.destatis.de/genesis…
Für Forschungseinrichtungen gibt es Zugang zu Einzeldatensätzen, aus denen sich entsprechende Auswertungen nach Wochen auch für Jahre vor 2016 erstellen lassen:
https://www.forschungsdatenzentrum.de/d…
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Auskünfte mitteilen zu können.
Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen