Sterbefallzahlen 2019 bis 2020

Die Sterbefallzahlen für Deutschland für das Jahr 2019 nach Monaten.

Wann liegen Ihnen die Sterbefallzahlen für Januar/Februar/März 2020 vor?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sterbefallza…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sterbefallzahlen 2019 bis 2020 [#183077]
Datum
21. März 2020 22:00
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Sterbefallzahlen für Deutschland für das Jahr 2019 nach Monaten. Wann liegen Ihnen die Sterbefallzahlen für Januar/Februar/März 2020 vor?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/183077/upload/ad6473bff79e534e8a55c991af6cb38bdb56bae2/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. März …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 335: Sterbefallzahlen 2019 bis 2020 [#183077]
Datum
23. März 2020 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. März 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30335 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 21. März 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30335) eine Anfrage n…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Sterbefallzahlen 2019 bis 2020 (A-IR/11100100-IF30335)
Datum
15. April 2020 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 21. März 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30335) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die Sterbefallzahlen für Deutschland für das Jahr 2019 nach Monaten. Wann liegen Ihnen die Sterbefallzahlen für Januar/Februar/März 2020 vor? Unter demselben Datum hatten Sie eine gleichlautende Anfrage an das Kundenmanagementsystem des Statistischen Bundesamt gerichtet, die bereits von den Fachkollegen am 23. bzw. 26.03.2020 vollumfänglich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet wurde. Die begehrten Informationen liegen Ihnen also bereits vor, so dass eine erneute Zuleitung im Rahmen des förmlichen IFG-Antragsverfahren entbehrlich ist. Allerdings hat sich kurzfristig eine neue Entwicklung ergeben: Aktuelle Zahlen, zu den bis jetzt gemeldeten Sterbefällen für das Jahr 2020, werden voraussichtlich Ende dieser Woche als Sonderauswertung veröffentlicht. Sie werden diese dann im Bereich https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/-inhalt.html finden können. Bitte beachten Sie, dass derzeit noch kein genauer Link angegeben werden kann. Im Moment erfolgt noch die Aufbereitung der Sonderauswertung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse, hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen