Sterbehilfe - Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung - § 217 StGB – BVerwG 3 C 19.15
anbei möchte ich wissen, wieso ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 19.15) nicht umgesetzt wird und das Bundesministerium für Gesundheit rechtswidrig handelt, indem es bisher keinen einzigen Antrag auf Sterbehilfe genehmigt hat?
Auf Nachfrage teile man mir mit, dass das Bundesministerium für Gesundheit auch nicht die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts teilt und daher aus moralischen Gründen keine aktive Sterbehilfe genehmigen könne. (https://fragdenstaat.de/anfrage/sterbehilfe-betaubungsmittel-zum-zweck-der-selbsttotung-217-stgb-bverwg-3-c-1915/)
Auch möchte ich wissen, wenn unsere Bundesregierung sich nicht an Urteile (Gewaltenteilung) hält, bedeutet dies im Umkehrschluss nicht auch, dass sich niemand mehr an Urteile zu halten hätte und folglich unser gesamtes Rechtssystem obsolet werden würde?
Daher bitte ich Sie das Bundesministerium für Gesundheit zu ermahnen, endlich die Vorgaben der Richter umzusetzen.
Um Antwort wird gebeten!
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. Februar 2020
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24. März 2020
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