Sterbehilfe - Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung - § 217 StGB – BVerwG 3 C 19.15

anbei möchte ich wissen, wieso ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 19.15) nicht umgesetzt wird und das Bundesministerium für Gesundheit rechtswidrig handelt, indem es bisher keinen einzigen Antrag auf Sterbehilfe genehmigt hat?

Auf Nachfrage teile man mir mit, dass das Bundesministerium für Gesundheit auch nicht die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts teilt und daher aus moralischen Gründen keine aktive Sterbehilfe genehmigen könne. (https://fragdenstaat.de/anfrage/sterbehilfe-betaubungsmittel-zum-zweck-der-selbsttotung-217-stgb-bverwg-3-c-1915/)

Auch möchte ich wissen, wenn unsere Bundesregierung sich nicht an Urteile (Gewaltenteilung) hält, bedeutet dies im Umkehrschluss nicht auch, dass sich niemand mehr an Urteile zu halten hätte und folglich unser gesamtes Rechtssystem obsolet werden würde?

Daher bitte ich Sie das Bundesministerium für Gesundheit zu ermahnen, endlich die Vorgaben der Richter umzusetzen.

Um Antwort wird gebeten!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: anbei möchte ich wi…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sterbehilfe - Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung - § 217 StGB – BVerwG 3 C 19.15 [#180918]
Datum
19. Februar 2020 22:40
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
anbei möchte ich wissen, wieso ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 19.15) nicht umgesetzt wird und das Bundesministerium für Gesundheit rechtswidrig handelt, indem es bisher keinen einzigen Antrag auf Sterbehilfe genehmigt hat? Auf Nachfrage teile man mir mit, dass das Bundesministerium für Gesundheit auch nicht die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts teilt und daher aus moralischen Gründen keine aktive Sterbehilfe genehmigen könne. (https://fragdenstaat.de/anfrage/sterbehilfe-betaubungsmittel-zum-zweck-der-selbsttotung-217-stgb-bverwg-3-c-1915/) Auch möchte ich wissen, wenn unsere Bundesregierung sich nicht an Urteile (Gewaltenteilung) hält, bedeutet dies im Umkehrschluss nicht auch, dass sich niemand mehr an Urteile zu halten hätte und folglich unser gesamtes Rechtssystem obsolet werden würde? Daher bitte ich Sie das Bundesministerium für Gesundheit zu ermahnen, endlich die Vorgaben der Richter umzusetzen. Um Antwort wird gebeten!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180918 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Februar 2020. Wir haben Ihre Anfrage mit der…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Zwischennachricht: Übernahmebitte - Sterbehilfe - Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung - § 217 StGB – BVerwG 3 C 19.15 [#180918] - BMJV-ID: [28428012]
Datum
3. März 2020 15:27
Status
Warte auf Antwort
f6201.jpg
15,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Februar 2020. Wir haben Ihre Anfrage mit der Bitte um einen Antwortbeitrag an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Dadurch verzögert sich die Beantwortung noch ein wenig. Wir bitten daher noch um Geduld. Mit freundlichen Grüßen