Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident,

durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 BvR 2347/15) wurde das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes in dem nationalen deutschen Verfassungsrecht verankert. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates, der Behindertenrechtskonvention der VN und anderer internationaler Menschenrechtsübereinkünfte ist daher eine neue Staatsaufgabe und zugleich der bürgerliche Rechtsanspruch entstanden auf einen flächendeckenden, sicheren, umfassenden und barrierefreien Zugang zu Selbsttötungshilfe, assistierte Selbsttötung und Euthanasie für die gesamte Bevölkerung.
Bund und Länder unterliegen nunmehr insbesondere der Pflicht,

- jedem Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer freiverantwortlichen Entscheidung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu eröffnen, und

- den Rahmen dafür zu gewährleisten, diese Entscheidung auch konkret zu treffen und umzusetzen.

Auch muss der Zugang zur Selbsttötungshilfe durch Dritte, die dazu bereit sind, flächendeckend gewährleistet sein.

Die vorstehenden bürgerlichen Rechtsansprüche bestehen schon jetzt „de lege ferenda“.

Zusammen mit zwei anderen emeritierten evangelischen Theologen aus Bayern und aus Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Dr. W.H. Ritter aus Bayreuth, und Pfr. Lutz Tauber aus Halle (Saale), treibt es mich um, was aus den schönen Grund- und Menschenrechten wird, die auch wir gerne am Lebensende ausüben möchten.
In acht IFG-Anfragen befragen wir, drei evangelische Theologen aus Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt, die Parlamente und Regierungen des Bundes und unserer Bundesländer zur Erfüllung der Staatsaufgabe der flächendeckenden Zugangs zur Selbstötungshilfe und zur Euthanasie.
Unmittelbar nach der Einreichung dieser Anfrage wird ein Schreiben hochgeladen, um dessen Kenntnisnahme und Beantwortung ich freundlich bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • Ein:e Follower:in
Heribert Wasserberg
Sehr geehrte<< Anrede >> durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 B…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin [#195303]
Datum
15. August 2020 07:13
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 BvR 2347/15) wurde das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes in dem nationalen deutschen Verfassungsrecht verankert. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates, der Behindertenrechtskonvention der VN und anderer internationaler Menschenrechtsübereinkünfte ist daher eine neue Staatsaufgabe und zugleich der bürgerliche Rechtsanspruch entstanden auf einen flächendeckenden, sicheren, umfassenden und barrierefreien Zugang zu Selbsttötungshilfe, assistierte Selbsttötung und Euthanasie für die gesamte Bevölkerung. Bund und Länder unterliegen nunmehr insbesondere der Pflicht, - jedem Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer freiverantwortlichen Entscheidung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu eröffnen, und - den Rahmen dafür zu gewährleisten, diese Entscheidung auch konkret zu treffen und umzusetzen. Auch muss der Zugang zur Selbsttötungshilfe durch Dritte, die dazu bereit sind, flächendeckend gewährleistet sein. Die vorstehenden bürgerlichen Rechtsansprüche bestehen schon jetzt „de lege ferenda“. Zusammen mit zwei anderen emeritierten evangelischen Theologen aus Bayern und aus Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Dr. W.H. Ritter aus Bayreuth, und Pfr. Lutz Tauber aus Halle (Saale), treibt es mich um, was aus den schönen Grund- und Menschenrechten wird, die auch wir gerne am Lebensende ausüben möchten. In acht IFG-Anfragen befragen wir, drei evangelische Theologen aus Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt, die Parlamente und Regierungen des Bundes und unserer Bundesländer zur Erfüllung der Staatsaufgabe der flächendeckenden Zugangs zur Selbstötungshilfe und zur Euthanasie. Unmittelbar nach der Einreichung dieser Anfrage wird ein Schreiben hochgeladen, um dessen Kenntnisnahme und Beantwortung ich freundlich bitte. Mit freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Anfragenr: 195303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195303/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Heribert Wasserberg
Sehr geehrte<< Anrede >> wie angekündigt übersenden wir unser Schreiben mit der freundlichen Bitte um…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin [#195303]
Datum
15. August 2020 18:12
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wie angekündigt übersenden wir unser Schreiben mit der freundlichen Bitte um Kenntnisnahme und aussagestarker Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Anhänge: - 20200814-an-das-abgeordnetenhaus-und-den-senat-von-berlin-informationsanfrage-sterbehilfe.pdf Anfragenr: 195303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195303/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Heribert Wasserberg
Bitte diemit dieser Nachricht bei der Benennung der Adressaten, bei den Anreden der Datierung korrigierte Fassung…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin [#195303]
Datum
16. August 2020 16:24
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bitte diemit dieser Nachricht bei der Benennung der Adressaten, bei den Anreden der Datierung korrigierte Fassung verwenden. Mit der Bitte um Entschuldigung und freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Anhänge: - 20200814-an-das-abgeordnetenhaus-und-den-senat-von-berlin-informationsanfrage-sterbehilfe.pdf Anfragenr: 195303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195303/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Abgeordnetenhaus von Berlin
Ihre Anfrage vom 16.08.2020 betr. Sterbehilfe Sehr geehrter Herr Wasserberg, vielen Dank für Ihre vorbezeichnete …
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.08.2020 betr. Sterbehilfe
Datum
2. September 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wasserberg, vielen Dank für Ihre vorbezeichnete Anfrage. Präsident Wieland hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mit Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 ua - hat das Bundesverfassungsgericht § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) in der damals geltenden Fassung für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Durch die Nichtigerklärung des § 217 StGB ist die ursprüngliche bis 2015 geltende Rechtslage zur Suizidassistenz wiederhergestellt (vgl. dazu Bundestags-Drucksachen 19/19411 und 19/21373). Zu dem sich aus der Nichtigkeit der Vorschrift ergebenden Handlungsbedarf für Berlin hat sich der Senat von Berlin am 20. März 2020 auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) mit Drucksache 18/ 22 841 geäußert. Den entsprechenden Link füge ich dieser E-Mail bei: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22841.pdf Im Übrigen handelt es sich bei § 217 StGB um Bundesrecht, für das vorrangig Bundesregierung und Bundestag zuständig sind. Für ggf. weitere Fragen zu einer beabsichtigten Gesetzesänderung und deren Inhalt bitte ich Sie, sich direkt an die Bundesregierung bzw. den Bundestag zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Heribert Wasserberg
Landeszuständigkeit bei der Regelung der Sterbehilfe, erneute Bitte um Bearbeitung des Auskunftsersuchens [#195303…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Landeszuständigkeit bei der Regelung der Sterbehilfe, erneute Bitte um Bearbeitung des Auskunftsersuchens [#195303]
Datum
26. September 2020 13:27
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Betreff: Landeszuständigkeit bei der Regelung der Sterbehilfe, erneute Bitte um Bearbeitung des Auskunftsersuchens Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihre Antwort zu unserem Auskunftsersuchen, da wir Ihre Rechtsauskunft, das für das Land Berlin zuständigkeitsbedingt kein Handlungsbedarf aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht nachvollziehen können. Diese Auskunft läßt sich schon nicht in Einklang bringen mit der von Ihnen verlinkten Beantwortung des Senates von Berlin auf eine - nebenbei: von uns seinerzeit initiierte - Parlamentsanfrage der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin bringen. Ggf. sollten Sie das Urteil Ihres wissenschaftlichen Dienstes einholen. Der Sachverhalt ist doch, dass zum einen alle vom Volk ausgehende Staatsgewalt zunächst auf Landesebene ausgeübt wird, und nur dort, wo dies erforderlich ist, auf Bundesebene. Zum anderen ist auf der Bundesebene ein Regelungsversagen zu konstatieren ist, welches dazu geführt hat, dass es überhaupt keine Regelung der Sterbehilfe gibt. Leider versagt der Bund in diesem Bereich chronisch. Substantielle Anzeichen dafür, dass dieses enden könnte, gibt es nicht. Davor kann die Landesebene nicht die Augen verschließen, und am Ende den Eindruck erwecken, als ginge das Karlsruher Sterbehilfe-Urteil sie am Besten nichts an. Dies gilt u.E. auch für das Abgeordnetenhaus. Vor dem Hintergrund, dass sich in der politischen Praxis die Gewohnheit gebildet hat, dass die Gesetzgebungsinitiative in bioethischen Fragen vom Parlament ausgeht - so war es auch bei dem nichtigen Sterbehilfeverbotsgesetz 2017 - ist das Abgeordnetenhaus von Berlin gefragt, wie es den grundrechtlich garantierten Zugang sterbewilliger Bürger Berlins zur Sterbehilfe gewährleistet, und zwar flächen- und bedarfsdeckend hindernisfrei deckt. Deswegen müssen wir erneut darum bitten, unser Auskunftsersuchen erneut, und diesmal auch juristisch zufriedenstellend zu befriedigen zu versuchen. Wir bitten darum, dies bis zum 31. Oktober 2020 zu erledigen. Zugleich anerkennen wir dankend, dass Ihr Haus als einzige der insgesamt von uns angesprochenen acht Regierungen und Parlamente inhaltlich geantwortet hat, und teilen Ihnen unser Schreiben an die anderen Behörden mit: Betreff: Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns erneut an Sie wegen unserer IFG-Anfrage "Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe". Wie Ihnen bekannt ist, wurde diese Anfrage außer an Sie auch an sieben andere Parlamente und Regierungen auf Bundes- und Landesebene gerichtet. Bislang erhielten wir nahezu durchgängig Eingangs- und Weiterleitungsbescheide, jedoch keine Bescheide in der Sache. Die gesetzliche Frist war in der vergangenen Woche vor der jetzt endenden Woche jedoch abgelaufen, in Ihrem Fall vor 11 Tagen. Teilweise wird das Fristversäumnis begründet mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich der hochgeladenen Schriftsätze und Dokumente. Sofern dieses Hindernis auch bei der an Sie gerichteten Anfrage gegeben ist, kommen Sie bitte zeitnah auf uns zu und teilen die Wege mit, auf denen Sie die Zuleitung von Dokumenten an Sie akzeptieren können. Teilweise wird das Fristversäumnis auch mit der Pandemie-bedingten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründet. Dafür haben wir Verständnis und verlängern daher die Frist für die Beantwortung unserer Anfragen für alle bis zum 31. Oktober 2020. Zugleich bitten wir aber um zeitnahe Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Schreibens und ggf. um seine Weiterleitung an die zuständig gemachten Dienststellen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen leider feststellen, dass unsere Auskunftsersuchen durchweg ungesetzlich behandelt werden und nicht beantwortet wurden. Auch ist in der Regel kein Bemühen erkennbar, das Fristerfordernis zu beachten. Eine Regierung und ein Parlament, welches sich ungesetzlich verhält, kann keinen Respekt erwarten. Dieses und ein derartiges Verhalten beschädigt das – schon durch die vorausgegangenen kleinen und großen Unkorrektheiten der Vergangenheit beschädigte – j Vertrauen der Bürger zusätzlich, auf welcher das Funktionieren jeder staatlichen Ordnung fußt und angewiesen ist. Vor dem Hintergrund der Tatsache, das das 2015 verfügte gesetzliche Verbot der Sterbehilfe rechtswidrig und nichtig ist, verlangen wir Ihre Veränderung Ihres Verhaltens. Wir möchten uns ungern von Ihnen belogen, betrogen, nicht respektvoll behandelt und in unseren Rechten hintergangen sehen. Wir erwarten Ihre Rückkehr zu Gesetz und Ordnung, und ihre aussagekräftige, umfassende und aufrichtige Beantwortung unseres Auskunftsersuchens. Mit freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg meine Informationsfreiheitsanfrage „Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin“ vom 15.08.2020 (#195303) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Betreff: Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns erneut an Sie wegen unserer IFG-Anfrage "Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe". Wie Ihnen bekannt ist, wurde diese Anfrage außer an Sie auch an sieben andere Parlamente und Regierungen auf Bundes- und Landesebene gerichtet. Bislang erhielten wir nahezu durchgängig Eingangs- und Weiterleitungsbescheide, jedoch keine Bescheide in der Sache. Die gesetzliche Frist war in der vergangenen Woche vor der jetzt endenden Woche jedoch abgelaufen, in Ihrem Fall vor 11 Tagen. Teilweise wird das Fristversäumnis begründet mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich der hochgeladenen Schriftsätze und Dokumente. Sofern dieses Hindernis auch bei der an Sie gerichteten Anfrage gegeben ist, kommen Sie bitte zeitnah auf uns zu und teilen die Wege mit, auf denen Sie die Zuleitung von Dokumenten an Sie akzeptieren können. Teilweise wird das Fristversäumnis auch mit der Pandemie-bedingten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründet. Dafür haben wir Verständnis und verlängern daher die Frist für die Beantwortung unserer Anfragen für alle bis zum 31. Oktober 2020. Zugleich bitten wir aber um zeitnahe Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Schreibens und ggf. um seine Weiterleitung an die zuständig gemachten Dienststellen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen leider feststellen, dass unsere Auskunftsersuchen durchweg ungesetzlich behandelt werden und nicht beantwortet wurden. Auch ist in der Regel kein Bemühen erkennbar, das Fristerfordernis zu beachten. Eine Regierung und ein Parlament, welches sich ungesetzlich verhält, kann keinen Respekt erwarten. Dieses und ein derartiges Verhalten beschädigt das – schon durch die vorausgegangenen kleinen und großen Unkorrektheiten der Vergangenheit beschädigte – j Vertrauen der Bürger zusätzlich, auf welcher das Funktionieren jeder staatlichen Ordnung fußt und angewiesen ist. Vor dem Hintergrund der Tatsache, das das 2015 verfügte gesetzliche Verbot der Sterbehilfe rechtswidrig und nichtig ist, verlangen wir Ihre Veränderung Ihres Verhaltens. Wir möchten uns ungern von Ihnen belogen, betrogen, nicht respektvoll behandelt und in unseren Rechten hintergangen sehen. Wir erwarten Ihre Rückkehr zu Gesetz und Ordnung, und ihre aussagekräftige, umfassende und aufrichtige Beantwortung unseres Auskunftsersuchens. Mit freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Anfragenr: 195303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195303/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Abgeordnetenhaus von Berlin
Ihre Anfrage vom 26.09.2020 betr. Landeszuständigkeit bei der Regelung der Sterbehilfe Sehr geehrter Herr Wasserbe…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.09.2020 betr. Landeszuständigkeit bei der Regelung der Sterbehilfe
Datum
12. Oktober 2020 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wasserberg, vielen Dank für Ihre vorbezeichnete Anfrage. Auf Ihre gleichlautende Anfrage vom 15.08.2020 hatte ich Ihnen per E-Mail vom 02.09.2020 geantwortet. Der Sachstand im Abgeordnetenhaus von Berlin ist seitdem unverändert. Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen