Betreff:
Landeszuständigkeit bei der Regelung der Sterbehilfe, erneute Bitte um Bearbeitung des Auskunftsersuchens
Sehr
geehrte<< Anrede >>
sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihre Antwort zu unserem Auskunftsersuchen, da wir Ihre Rechtsauskunft, das für das Land Berlin zuständigkeitsbedingt kein Handlungsbedarf aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht nachvollziehen können.
Diese Auskunft läßt sich schon nicht in Einklang bringen mit der von Ihnen verlinkten Beantwortung des Senates von Berlin auf eine - nebenbei: von uns seinerzeit initiierte - Parlamentsanfrage der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin bringen.
Ggf. sollten Sie das Urteil Ihres wissenschaftlichen Dienstes einholen. Der Sachverhalt ist doch, dass zum einen alle vom Volk ausgehende Staatsgewalt zunächst auf Landesebene ausgeübt wird, und nur dort, wo dies erforderlich ist, auf Bundesebene. Zum anderen ist auf der Bundesebene ein Regelungsversagen zu konstatieren ist, welches dazu geführt hat, dass es überhaupt keine Regelung der Sterbehilfe gibt.
Leider versagt der Bund in diesem Bereich chronisch. Substantielle Anzeichen dafür, dass dieses enden könnte, gibt es nicht. Davor kann die Landesebene nicht die Augen verschließen, und am Ende den Eindruck erwecken, als ginge das Karlsruher Sterbehilfe-Urteil sie am Besten nichts an.
Dies gilt u.E. auch für das Abgeordnetenhaus. Vor dem Hintergrund, dass sich in der politischen Praxis die Gewohnheit gebildet hat, dass die Gesetzgebungsinitiative in bioethischen Fragen vom Parlament ausgeht - so war es auch bei dem nichtigen Sterbehilfeverbotsgesetz 2017 - ist das Abgeordnetenhaus von Berlin gefragt, wie es den grundrechtlich garantierten Zugang sterbewilliger Bürger Berlins zur Sterbehilfe gewährleistet, und zwar flächen- und bedarfsdeckend hindernisfrei deckt.
Deswegen müssen wir erneut darum bitten, unser Auskunftsersuchen erneut, und diesmal auch juristisch zufriedenstellend zu befriedigen zu versuchen. Wir bitten darum, dies bis zum 31. Oktober 2020 zu erledigen.
Zugleich anerkennen wir dankend, dass Ihr Haus als einzige der insgesamt von uns angesprochenen acht Regierungen und Parlamente inhaltlich geantwortet hat, und teilen Ihnen unser Schreiben an die anderen Behörden mit:
Betreff:
Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns erneut an Sie wegen unserer IFG-Anfrage "Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe". Wie Ihnen bekannt ist, wurde diese Anfrage außer an Sie auch an sieben andere Parlamente und Regierungen auf Bundes- und Landesebene gerichtet.
Bislang erhielten wir nahezu durchgängig Eingangs- und Weiterleitungsbescheide, jedoch keine Bescheide in der Sache. Die gesetzliche Frist war in der vergangenen Woche vor der jetzt endenden Woche jedoch abgelaufen, in Ihrem Fall vor 11 Tagen.
Teilweise wird das Fristversäumnis begründet mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich der hochgeladenen Schriftsätze und Dokumente. Sofern dieses Hindernis auch bei der an Sie gerichteten Anfrage gegeben ist, kommen Sie bitte zeitnah auf uns zu und teilen die Wege mit, auf denen Sie die Zuleitung von Dokumenten an Sie akzeptieren können.
Teilweise wird das Fristversäumnis auch mit der Pandemie-bedingten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründet. Dafür haben wir Verständnis und verlängern daher die Frist für die Beantwortung unserer Anfragen für alle bis zum 31. Oktober 2020. Zugleich bitten wir aber um zeitnahe Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Schreibens und ggf. um seine Weiterleitung an die zuständig gemachten Dienststellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen leider feststellen, dass unsere Auskunftsersuchen durchweg ungesetzlich behandelt werden und nicht beantwortet wurden. Auch ist in der Regel kein Bemühen erkennbar, das Fristerfordernis zu beachten. Eine Regierung und ein Parlament, welches sich ungesetzlich verhält, kann keinen Respekt erwarten. Dieses und ein derartiges Verhalten beschädigt das – schon durch die vorausgegangenen kleinen und großen Unkorrektheiten der Vergangenheit beschädigte – j Vertrauen der Bürger zusätzlich, auf welcher das Funktionieren jeder staatlichen Ordnung fußt und angewiesen ist. Vor dem Hintergrund der Tatsache, das das 2015 verfügte gesetzliche Verbot der Sterbehilfe rechtswidrig und nichtig ist, verlangen wir Ihre Veränderung Ihres Verhaltens. Wir möchten uns ungern von Ihnen belogen, betrogen, nicht respektvoll behandelt und in unseren Rechten hintergangen sehen. Wir erwarten Ihre Rückkehr zu Gesetz und Ordnung, und ihre aussagekräftige, umfassende und aufrichtige Beantwortung unseres Auskunftsersuchens.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Wasserberg
meine Informationsfreiheitsanfrage „Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Berlin“ vom 15.08.2020 (#195303) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Wasserberg
Betreff:
Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns erneut an Sie wegen unserer IFG-Anfrage "Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe". Wie Ihnen bekannt ist, wurde diese Anfrage außer an Sie auch an sieben andere Parlamente und Regierungen auf Bundes- und Landesebene gerichtet.
Bislang erhielten wir nahezu durchgängig Eingangs- und Weiterleitungsbescheide, jedoch keine Bescheide in der Sache. Die gesetzliche Frist war in der vergangenen Woche vor der jetzt endenden Woche jedoch abgelaufen, in Ihrem Fall vor 11 Tagen.
Teilweise wird das Fristversäumnis begründet mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich der hochgeladenen Schriftsätze und Dokumente. Sofern dieses Hindernis auch bei der an Sie gerichteten Anfrage gegeben ist, kommen Sie bitte zeitnah auf uns zu und teilen die Wege mit, auf denen Sie die Zuleitung von Dokumenten an Sie akzeptieren können.
Teilweise wird das Fristversäumnis auch mit der Pandemie-bedingten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründet. Dafür haben wir Verständnis und verlängern daher die Frist für die Beantwortung unserer Anfragen für alle bis zum 31. Oktober 2020. Zugleich bitten wir aber um zeitnahe Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Schreibens und ggf. um seine Weiterleitung an die zuständig gemachten Dienststellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen leider feststellen, dass unsere Auskunftsersuchen durchweg ungesetzlich behandelt werden und nicht beantwortet wurden. Auch ist in der Regel kein Bemühen erkennbar, das Fristerfordernis zu beachten. Eine Regierung und ein Parlament, welches sich ungesetzlich verhält, kann keinen Respekt erwarten. Dieses und ein derartiges Verhalten beschädigt das – schon durch die vorausgegangenen kleinen und großen Unkorrektheiten der Vergangenheit beschädigte – j Vertrauen der Bürger zusätzlich, auf welcher das Funktionieren jeder staatlichen Ordnung fußt und angewiesen ist. Vor dem Hintergrund der Tatsache, das das 2015 verfügte gesetzliche Verbot der Sterbehilfe rechtswidrig und nichtig ist, verlangen wir Ihre Veränderung Ihres Verhaltens. Wir möchten uns ungern von Ihnen belogen, betrogen, nicht respektvoll behandelt und in unseren Rechten hintergangen sehen. Wir erwarten Ihre Rückkehr zu Gesetz und Ordnung, und ihre aussagekräftige, umfassende und aufrichtige Beantwortung unseres Auskunftsersuchens.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Wasserberg
Anfragenr: 195303
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Heribert Wasserberg
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