Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Sachsen-Anhalt
Lutz Tauber, Halle / Saale
Evangelischer Pfarrer im Ruhestand
Professor Dr. Dr. Werner Heinz Ritter, Bayreuth
Evangelischer Theologieprofessor im Ruhestand
Heribert Wasserberg, Berlin-Steglitz
Evangelisch-reformierter Pfarrer im Ruhestand
Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 in Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 BvR 2347/15) wurde das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes in dem nationalen deutschen Verfassungsrecht verankert. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates, der Behindertenrechtskonvention der VN und anderer internationaler Menschenrechtsübereinkünfte ist daher eine neue Staatsaufgabe und zugleich der bürgerliche Rechtsanspruch entstanden auf einen flächendeckenden, sicheren, umfassenden und barrierefreien Zugang zu Selbsttötungshilfe, assistierte Selbsttötung und Euthanasie für die gesamte Bevölkerung.
Bund und Länder unterliegen nunmehr insbesondere der Pflicht,
- jedem Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer freiverantwortlichen Entscheidung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu eröffnen, und
- den Rahmen dafür zu gewährleisten, diese Entscheidung auch konkret zu treffen und umzusetzen.
Auch muss der Zugang zur Selbsttötungshilfe durch Dritte, die dazu bereit sind, flächendeckend gewährleistet sein.
Die vorstehenden bürgerlichen Rechtsansprüche bestehen schon jetzt „de lege ferenda“.
Zusammen mit zwei ebenfalls emeritierten evangelischen Theologen aus Bayern und Berlin, Prof. Dr. Dr. W. H. Ritter und Pfr. H. Wasserberg, der in meinem Auftrag diese Anfrage einreicht, treibt es mich um, was aus den schönen und guten Menschenrechten wird, welche wir und alle Bürger am Lebensende auch gerne ausüben würden.
Wir, drei Bürger und evangelische Theologen aus Bayern, Sachsen-Anhalt und Berlin, wenden uns daher an die Parlamente und Regierungen im Bund und in unseren Bundesländern, denn wir möchten wissen, wie Sie in Ihrer Rolle als Gesetzgebungs- bzw. Exekutivorgan das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende gewährleisten, für uns, und für andere – Rechte, die auch ohne Anpassung der Einzelgesetzgebung an die geschaffene Verfassungsrechtslage („lege ferenda“) existieren. Rechtsansprüche, die schon jetzt existieren, schon jetzt staatlich zu gewährleisten sind.
Deshalb bitten wir um (bitte präzise) Antworten auf die Fragen in unserem Schreiben, welches unmittelbar nach Einreichung dieser Anfrage hochgeladen werden wird.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Dr. W. H. Ritter
im Auftrag
H. Wasserberg
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. August 2020
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16. September 2020
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