Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Sachsen-Anhalt

Lutz Tauber, Halle / Saale
Evangelischer Pfarrer im Ruhestand

Professor Dr. Dr. Werner Heinz Ritter, Bayreuth
Evangelischer Theologieprofessor im Ruhestand

Heribert Wasserberg, Berlin-Steglitz
Evangelisch-reformierter Pfarrer im Ruhestand

Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 in Sachsen-Anhalt

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 BvR 2347/15) wurde das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes in dem nationalen deutschen Verfassungsrecht verankert. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates, der Behindertenrechtskonvention der VN und anderer internationaler Menschenrechtsübereinkünfte ist daher eine neue Staatsaufgabe und zugleich der bürgerliche Rechtsanspruch entstanden auf einen flächendeckenden, sicheren, umfassenden und barrierefreien Zugang zu Selbsttötungshilfe, assistierte Selbsttötung und Euthanasie für die gesamte Bevölkerung.
Bund und Länder unterliegen nunmehr insbesondere der Pflicht,
- jedem Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer freiverantwortlichen Entscheidung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu eröffnen, und

- den Rahmen dafür zu gewährleisten, diese Entscheidung auch konkret zu treffen und umzusetzen.
Auch muss der Zugang zur Selbsttötungshilfe durch Dritte, die dazu bereit sind, flächendeckend gewährleistet sein.
Die vorstehenden bürgerlichen Rechtsansprüche bestehen schon jetzt „de lege ferenda“.
Zusammen mit zwei ebenfalls emeritierten evangelischen Theologen aus Bayern und Berlin, Prof. Dr. Dr. W. H. Ritter und Pfr. H. Wasserberg, der in meinem Auftrag diese Anfrage einreicht, treibt es mich um, was aus den schönen und guten Menschenrechten wird, welche wir und alle Bürger am Lebensende auch gerne ausüben würden.
Wir, drei Bürger und evangelische Theologen aus Bayern, Sachsen-Anhalt und Berlin, wenden uns daher an die Parlamente und Regierungen im Bund und in unseren Bundesländern, denn wir möchten wissen, wie Sie in Ihrer Rolle als Gesetzgebungs- bzw. Exekutivorgan das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende gewährleisten, für uns, und für andere – Rechte, die auch ohne Anpassung der Einzelgesetzgebung an die geschaffene Verfassungsrechtslage („lege ferenda“) existieren. Rechtsansprüche, die schon jetzt existieren, schon jetzt staatlich zu gewährleisten sind.

Deshalb bitten wir um (bitte präzise) Antworten auf die Fragen in unserem Schreiben, welches unmittelbar nach Einreichung dieser Anfrage hochgeladen werden wird.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dr. W. H. Ritter

im Auftrag

H. Wasserberg

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. August 2020
  • Frist
    16. September 2020
  • 0 Follower:innen
Heribert Wasserberg
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An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Sachsen-Anhalt [#195254]
Datum
14. August 2020 08:49
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
<< Adresse entfernt >>, Halle / Saale Evangelischer Pfarrer im Ruhestand Professor Dr. Dr. Werner Heinz Ritter, Bayreuth Evangelischer Theologieprofessor im Ruhestand Heribert Wasserberg, Berlin-Steglitz Evangelisch-reformierter Pfarrer im Ruhestand Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 in Sachsen-Anhalt Sehr geehrte<< Anrede >> durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Gz. 2 BvR 2347/15) wurde das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes in dem nationalen deutschen Verfassungsrecht verankert. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates, der Behindertenrechtskonvention der VN und anderer internationaler Menschenrechtsübereinkünfte ist daher eine neue Staatsaufgabe und zugleich der bürgerliche Rechtsanspruch entstanden auf einen flächendeckenden, sicheren, umfassenden und barrierefreien Zugang zu Selbsttötungshilfe, assistierte Selbsttötung und Euthanasie für die gesamte Bevölkerung. Bund und Länder unterliegen nunmehr insbesondere der Pflicht, - jedem Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer freiverantwortlichen Entscheidung über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu eröffnen, und - den Rahmen dafür zu gewährleisten, diese Entscheidung auch konkret zu treffen und umzusetzen. Auch muss der Zugang zur Selbsttötungshilfe durch Dritte, die dazu bereit sind, flächendeckend gewährleistet sein. Die vorstehenden bürgerlichen Rechtsansprüche bestehen schon jetzt „de lege ferenda“. Zusammen mit zwei ebenfalls emeritierten evangelischen Theologen aus Bayern und Berlin, Prof. Dr. Dr. W. H. Ritter und Pfr. H. Wasserberg, der in meinem Auftrag diese Anfrage einreicht, treibt es mich um, was aus den schönen und guten Menschenrechten wird, welche wir und alle Bürger am Lebensende auch gerne ausüben würden. Wir, drei Bürger und evangelische Theologen aus Bayern, Sachsen-Anhalt und Berlin, wenden uns daher an die Parlamente und Regierungen im Bund und in unseren Bundesländern, denn wir möchten wissen, wie Sie in Ihrer Rolle als Gesetzgebungs- bzw. Exekutivorgan das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende gewährleisten, für uns, und für andere – Rechte, die auch ohne Anpassung der Einzelgesetzgebung an die geschaffene Verfassungsrechtslage („lege ferenda“) existieren. Rechtsansprüche, die schon jetzt existieren, schon jetzt staatlich zu gewährleisten sind. Deshalb bitten wir um (bitte präzise) Antworten auf die Fragen in unserem Schreiben, welches unmittelbar nach Einreichung dieser Anfrage hochgeladen werden wird. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Dr. W. H. Ritter im Auftrag H. Wasserberg Heribert Wasserberg Anfragenr: 195254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195254/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Heribert Wasserberg
Sehr geehrte<< Anrede >> wie angekündigt erhalten Sie hiermit unser Schreiben, mit der freundlichen B…
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Heribert Wasserberg
Betreff
AW: Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Sachsen-Anhalt [#195254]
Datum
14. August 2020 08:54
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
20200814-an-landtag-und-staatsregierung-sachsen-anhalt-informationsanfrage-sterbehilfe.pdf
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Sehr geehrte<< Anrede >> wie angekündigt erhalten Sie hiermit unser Schreiben, mit der freundlichen Bitte um aussagekräftige Antworten Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> gez. i. A. Heribert Wasserberg Anhänge: - 20200814-an-landtag-und-staatsregierung-sachsen-anhalt-informationsanfrage-sterbehilfe.pdf Anfragenr: 195254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195254/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Heribert Wasserberg
Bitte die mit dieser Nachricht bei der Benennung der Adressaten, bei den Anreden der Datierung korrigierte Fassun…
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Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe in Sachsen-Anhalt [#195254]
Datum
17. August 2020 16:42
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
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Bitte die mit dieser Nachricht bei der Benennung der Adressaten, bei den Anreden der Datierung korrigierte Fassung verwenden. Mit der Bitte um Entschuldigung und freundlichen Grüßen Heribert Wasserberg Anhänge: - 20200814-an-landtag-und-landesregierung-sachsen-anhalt-informationsanfrage-sterbehilfe.pdf Anfragenr: 195254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195254/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
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Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. August 2020
Status
Warte auf Antwort

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Heribert Wasserberg
Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung [#195254] Betreff: Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung bis zum 31. O…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Heribert Wasserberg
Betreff
Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung [#195254]
Datum
26. September 2020 12:34
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Betreff: Verspätungsbeschwerde, Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2020 Sehr geehrte<< Anrede >> wir wenden uns erneut an Sie wegen unserer IFG-Anfrage "Sterbehilfe: Informationsfragen zur flächendeckenden Sicherstellung des Zugangs zu Selbsttötungshilfe". Wie Ihnen bekannt ist, wurde diese Anfrage außer an Sie auch an sieben andere Parlamente und Regierungen auf Bundes- und Landesebene gerichtet. Bislang erhielten wir nahezu durchgängig Eingangs- und Weiterleitungsbescheide, jedoch keine Bescheide in der Sache. Zumindest die bundesgesetzliche Frist war in der vergangenen Woche vor der jetzt endenden Woche jedoch abgelaufen, in Ihrem Fall vor 11 Tagen. Teilweise wird das Fristversäumnis begründet mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich der hochgeladenen Schriftsätze und Dokumente. Sofern dieses Hindernis auch bei der an Sie gerichteten Anfrage gegeben ist, kommen Sie bitte zeitnah auf uns zu und teilen die Wege mit, auf denen Sie die Zuleitung von Dokumenten an Sie akzeptieren können. Teilweise wird das Fristversäumnis auch mit der Pandemie-bedingten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründet. Dafür haben wir Verständnis und verlängern daher die Frist für die Beantwortung unserer Anfragen für alle bis zum 31. Oktober 2020. Zugleich bitten wir aber um zeitnahe Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Schreibens und ggf. um seine Weiterleitung an die zuständig gemachten Dienststellen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen leider feststellen, dass unsere Auskunftsersuchen durchweg ungesetzlich behandelt werden und nicht beantwortet wurden. Auch ist in der Regel kein Bemühen erkennbar, das Fristerfordernis zu beachten. Eine Regierung und ein Parlament, welches sich ungesetzlich verhält, kann keinen Respekt erwarten. Dieses und ein derartiges Verhalten beschädigt das – schon durch die vorausgegangenen kleinen und großen Unkorrektheiten der Vergangenheit beschädigte – j Vertrauen der Bürger zusätzlich, auf welcher das Funktionieren jeder staatlichen Ordnung fußt und angewiesen ist. Vor dem Hintergrund der Tatsache, das das 2015 verfügte gesetzliche Verbot der Sterbehilfe rechtswidrig und nichtig ist, verlangen wir Ihre Veränderung Ihres Verhaltens. Wir möchten uns ungern von Ihnen belogen, betrogen, nicht respektvoll behandelt und in unseren Rechten hintergangen sehen. Wir erwarten Ihre Rückkehr zu Gesetz und Ordnung, und ihre aussagekräftige, umfassende und aufrichtige Beantwortung unseres Auskunftsersuchens. Mit freundlichen Grüßen Heribert Waserberg Anfragenr: 195254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195254/ Postanschrift Heribert Wasserberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>