Sterbemittel-Erwerbs-Erlaubnis (Umsetzung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. März 2017 (BVerwG 3 C 19.15)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Entscheidung vom 2. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht Ihr Haus dazu verpflichtet, Antragstellerinnen und Antragstellern unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb von Natriumpentobarbital oder eines anderen geeigneten Mittels zur Herbeiführung einer Selbsttötung zu erlauben. (Az. BVerwG 3 C 19.15)
Ich bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen:
1. Wieviele Menschen haben diese Erlaubnis beantragt?
2. Wieviele Anträge wurden beschieden durch Erlaubniserteilung, wie viele durch Erlaubnisverweigerung?
3. Falls die Erlaubnis verweigert wurde: Wieviele Widersprüche wurden eingelegt, wieviele davon beschieden, und wenn ja wie?
4. Falls die Erlaubnis erteilt wurde: Wie viele Selbsttötungen wurden vollendet?
5. Gibt es Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit zur Umsetzung des Gerichtsurteiles, und wenn ja welche?
6. Haben Sie sich selbst Regeln gegeben zur Handhabung derartiger Anträge, und wenn ja, welche?
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. Juli 2017
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11. August 2017
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Ich werde unter demselben Betreff eine Anfrage an das BMG richten.