Sehr
geehrteAntragsteller/in
Sie haben mit Nachricht vom 7. Januar 2021 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30434) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Informationen zu den Sterberaten in Deutschland im Zeitraum KW 1 - KW 48 der Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.
Sterberate: Gesamtsterbefälle je Zeitraum normiert auf die Gesamteinwohnerzahl in diesem Zeitraum.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit:
Die von Ihnen gewünschten Informationen (Gesamtsterbefälle je Zeitraum normiert auf die Gesamteinwohnerzahl in diesem Zeitraum) liegen bei uns leider nicht vor. Insbesondere gibt es keine wöchentliche Einwohnerzahl.
In dem unter dem angegebenen Link einsehbaren Artikel "Sonderauswertung der Sterbefallzahlen 2020" in der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik" haben wir einen Durchschnitt aus den Bevölkerungszahlen zum Jahresende benutzt, um eine derartige Berechnung durchzuführen und zwar bis einschließlich Mai auf Basis der damals zur Verfügung stehenden Daten. Für das Jahresende 2020 wurden hierfür vorausberechnete Bevölkerungszahlen herangezogen.
https://www.destatis.de/DE/Methoden/WIS…
Endgültige Daten sowohl für die Sterbefälle als auch für die Bevölkerung werden erst Mitte des Jahres 2021 vorliegen.
Darüber hinaus steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes folgende Sonderauswertung (welche fortlaufend aktualisiert wird) zu Sterbefällen zur Verfügung:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel…
Unter diesem Link stehen die gewünschten Daten zu den Sterbefällen bis einschließlich 13.12.2020, dargestellt nach Altersgruppen und Tagen sowie Monaten für die Jahre 2016 bis 2020 im XLSX- sowie im PDF-Format zur Verfügung.
Weitere Ergebnisse finden sich mit dem Suchwort "Sterbefälle" in unserem Internetangebot.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen