Sterberate Deutschland KW 1 - KW 48 in den Jahren 2018, 2019, 2020

Informationen zu den Sterberaten in Deutschland im Zeitraum KW 1 - KW 48 der Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020. Sterberate: Gesamtsterbefälle je Zeitraum normiert auf die Gesamteinwohnerzahl in diesem Zeitraum.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu de…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sterberate Deutschland KW 1 - KW 48 in den Jahren 2018, 2019, 2020 [#208076]
Datum
7. Januar 2021 10:09
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den Sterberaten in Deutschland im Zeitraum KW 1 - KW 48 der Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020. Sterberate: Gesamtsterbefälle je Zeitraum normiert auf die Gesamteinwohnerzahl in diesem Zeitraum.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208076/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung 434: Sterberate Deutschland (Az.: A34/1010001001-IF30434) Sehr geehrteAntragsteller/in wir be…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung 434: Sterberate Deutschland (Az.: A34/1010001001-IF30434)
Datum
7. Januar 2021 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07. Januar 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30434 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 7. Januar 2021 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30434) eine…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG Bescheid 434: Sterberate Deutschland KW 1 - KW 48 in den Jahren 2018, 2019, 2020
Datum
11. Januar 2021 17:05
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 7. Januar 2021 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30434) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Informationen zu den Sterberaten in Deutschland im Zeitraum KW 1 - KW 48 der Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020. Sterberate: Gesamtsterbefälle je Zeitraum normiert auf die Gesamteinwohnerzahl in diesem Zeitraum. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen (Gesamtsterbefälle je Zeitraum normiert auf die Gesamteinwohnerzahl in diesem Zeitraum) liegen bei uns leider nicht vor. Insbesondere gibt es keine wöchentliche Einwohnerzahl. In dem unter dem angegebenen Link einsehbaren Artikel "Sonderauswertung der Sterbefallzahlen 2020" in der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik" haben wir einen Durchschnitt aus den Bevölkerungszahlen zum Jahresende benutzt, um eine derartige Berechnung durchzuführen und zwar bis einschließlich Mai auf Basis der damals zur Verfügung stehenden Daten. Für das Jahresende 2020 wurden hierfür vorausberechnete Bevölkerungszahlen herangezogen. https://www.destatis.de/DE/Methoden/WIS… Endgültige Daten sowohl für die Sterbefälle als auch für die Bevölkerung werden erst Mitte des Jahres 2021 vorliegen. Darüber hinaus steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes folgende Sonderauswertung (welche fortlaufend aktualisiert wird) zu Sterbefällen zur Verfügung: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel… Unter diesem Link stehen die gewünschten Daten zu den Sterbefällen bis einschließlich 13.12.2020, dargestellt nach Altersgruppen und Tagen sowie Monaten für die Jahre 2016 bis 2020 im XLSX- sowie im PDF-Format zur Verfügung. Weitere Ergebnisse finden sich mit dem Suchwort "Sterbefälle" in unserem Internetangebot. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen