Sterbestatistiken

Könntne Sie mir bitte die gesammte sterbe statistik von 2017 2018 2019 und 2020 zusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2020
  • Frist
    20. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
madlen hohlrieder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Könntne Sie mir …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
madlen hohlrieder
Betreff
Sterbestatistiken [#206773]
Datum
18. Dezember 2020 09:50
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Könntne Sie mir bitte die gesammte sterbe statistik von 2017 2018 2019 und 2020 zusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen madlen hohlrieder Anfragenr: 206773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206773/ Postanschrift madlen hohlrieder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen madlen hohlrieder
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Frau Hohlrieder, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung 428: Sterbestatistiken (Az.: A404/1010001001-IF30428)
Datum
18. Dezember 2020 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Frau Hohlrieder, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18. Dezember 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30428 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte Frau Hohlrieder, Sie haben mit Nachricht vom 18. Dezember 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30428) …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG Bescheid 428: Sterbestatistiken (Az.: A404/1010001001-IF30428)
Datum
22. Dezember 2020 15:27
Status
Sehr geehrte Frau Hohlrieder, Sie haben mit Nachricht vom 18. Dezember 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30428) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die gesamte Sterbestatistik von 2017, 2018, 2019 und 2020. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen stehen bereits im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine Sonderauswertung, deren Daten fortlaufend aktualisiert werden. Unter dem folgenden Link stehen die gewünschten Daten zu den Sterbefällen bis einschließlich 22.11.2020, dargestellt nach Altersgruppen und Tagen sowie Monaten für die Jahre 2016 bis 2020 im XLSX- sowie im PDF-Format zur Verfügung. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html?nn=209016 Weitere Ergebnisse finden sich mit dem Suchwort "Sterbefälle" in unserem Internetangebot. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen