Sterbezahlen Absolut

Es ist unerhört, dass es keine Vergleichzahlen Sterberaten (pro Tag, pro Monat...) insgesamt für 2020 zu den Vorjahren gibt. Die Vermutung liegt nahe, dass die Zahl der GESAMTEN Todesfälle in der Grippesaison 2020 keineswegs (signifikant) höher liegen als in den Vorjahren. Die Meldung "...120 Coronatote " an einem Tag ist nicht einzuordnen, wenn der statistische mehrjährige Mittel der Gesamtverstorbenenzahl und die Zahl der insgesamt Verstorbeben in 2020 unbekannt bleibt. Es stiftet nut PANIKMACHE!!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist unerhört, da…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sterbezahlen Absolut [#184704]
Datum
16. April 2020 10:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist unerhört, dass es keine Vergleichzahlen Sterberaten (pro Tag, pro Monat...) insgesamt für 2020 zu den Vorjahren gibt. Die Vermutung liegt nahe, dass die Zahl der GESAMTEN Todesfälle in der Grippesaison 2020 keineswegs (signifikant) höher liegen als in den Vorjahren. Die Meldung "...120 Coronatote " an einem Tag ist nicht einzuordnen, wenn der statistische mehrjährige Mittel der Gesamtverstorbenenzahl und die Zahl der insgesamt Verstorbeben in 2020 unbekannt bleibt. Es stiftet nut PANIKMACHE!!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184704 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Sterbezahlen Absolut [#184704]
Datum
17. April 2020 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. April 2020. Da Grippe als Todesursache häufig n…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Sterbezahlen Absolut [#184704]
Datum
20. April 2020 17:24
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. April 2020. Da Grippe als Todesursache häufig nicht erkannt oder gar labordiagnostisch bestätigt wird, ist es internationaler Standard, dass die mit Influenza in Zusammenhang stehenden Todesfälle durch Modellierungen geschätzt werden. Die Grundlagen für die Schätzungen bilden die Monatsdaten des Statistischen Bundesamtes zur Gesamtmortalität der Bevölkerung sowie die Daten der Arbeitsgemeinschaft Influenza zum Verlauf der Grippewellen. Eine Übersicht der geschätzten Todesfälle ist im jährlichen Influenza-Saisonbericht enthalten, der üblicherweise im September veröffentlicht wird (https://influenza.rki.de/Saisonbericht.aspx). Das Robert Koch-Institut hat relevante Fragen zum neuartigen Coronavirus zusammengestellt und umfassend beantwortet. Sie finden diese im Internet unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html. Mit freundlichen Grüßen