Steueraufkommen der Alkopopsteuer

Zur Erstellung einer Grafik benötige ich die Zahlen des Steueraufkommen der Alkopopsteuer seit 2004.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2015
  • Frist
    24. Februar 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Erstellung e…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Steueraufkommen der Alkopopsteuer [#8459]
Datum
22. Januar 2015 17:26
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Erstellung einer Grafik benötige ich die Zahlen des Steueraufkommen der Alkopopsteuer seit 2004.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in die gewünschten Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Steueraufkommen der Alkopopsteuer [#8459]
Datum
23. Januar 2015 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die gewünschten Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2-kassenmaessige-steuereinnahmen-nach-steuerarten-1950-bis-2013.html Sie haben Ihren als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die oben genannte Antwort. Diese beantwortet meine Frage jedoc…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Steueraufkommen der Alkopopsteuer [#8459]
Datum
23. Januar 2015 13:03
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die oben genannte Antwort. Diese beantwortet meine Frage jedoch nicht. Ich habe auf der Webseite genauere Angaben gefunden zur Alkopopsteuer gefunden [1], allerdings reichen die dort veröffentlichten Dokumente nur bis ins Jahr 2012 zurück. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] http://www.bundeshaushalt-info.de/service/suche.html Anfragenr: 8459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in wenn Sie diesem Link folgen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/St…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: WG: Steueraufkommen der Alkopopsteuer [#8459]
Datum
23. Januar 2015 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wenn Sie diesem Link folgen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2-kassenmaessige-steuereinnahmen-nach-steuerarten-1950-bis-2013.html kommen Sie zu einer Seite, auf der die Informationen zum Steueraufkommen bis ins Jahr 1950 zurückreichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> auf der Webseite werden leider nur die Gewerbesteuereinnahmen als ganzes verm…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Steueraufkommen der Alkopopsteuer [#8459]
Datum
23. Januar 2015 17:43
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> auf der Webseite werden leider nur die Gewerbesteuereinnahmen als ganzes vermerkt und nicht einzeln unterteilt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie müssen unter Steuereinnahmen nach Steuerarten nachschauen. Die Alkopopsteuer ist …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: WG: Steueraufkommen der Alkopopsteuer [#8459]
Datum
26. Januar 2015 08:42
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie müssen unter Steuereinnahmen nach Steuerarten nachschauen. Die Alkopopsteuer ist keine Gewerbesteuer. Mit freundlichen Grüßen