Steuererklärung Pflicht?

Ist man gesetzlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn man Gewinn durch Fonds oder Tagesgeldkonten hat?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
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Alexander Schmeißel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist man gesetzli…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Alexander Schmeißel
Betreff
Steuererklärung Pflicht? [#131132]
Datum
14. April 2019 15:01
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist man gesetzlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn man Gewinn durch Fonds oder Tagesgeldkonten hat?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Schmeißel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Schmeißel

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 14. April 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage erh…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 14. April 2019
Datum
13. Mai 2019 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.