Steuerlast Besser/Spitzenverdiener

Was beträgt die effektive Steuerlast, d.h. die tatsächlich anfallende Belastung in Prozent des Brutto/Nettoeinkommens an Nicht-Verbrauchssteuern im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, für Besser- und Spitzenverdiener in Deutschland, also einem zu verseteuerndem Einkommen über 250.000€ im Jahr?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was beträgt die eff…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Steuerlast Besser/Spitzenverdiener [#142499]
Datum
15. Mai 2019 12:55
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was beträgt die effektive Steuerlast, d.h. die tatsächlich anfallende Belastung in Prozent des Brutto/Nettoeinkommens an Nicht-Verbrauchssteuern im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, für Besser- und Spitzenverdiener in Deutschland, also einem zu verseteuerndem Einkommen über 250.000€ im Jahr?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. Mai 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhal…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. Mai 2019
Datum
21. Mai 2019 09:29
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in die festzusetzende Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag werden durch das Fin…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Steuerlast Besser/Spitzenverdiener [#142499]
Datum
28. Mai 2019 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die festzusetzende Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag werden durch das Finanzamt auf der Basis der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Veranlagung ermittelt. Hierbei werden alle steuerlich erheblichen Sachverhalte erfasst, wie z. B. Arbeitslöhne, Renten oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Zudem werden steuermindernde Aufwendungen, wie Sonderausgaben oder auch außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Da alle steuerlich relevanten Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (z.B. die individuelle Höhe der Krankenversicherungsbeiträge) in die Berechnung einfließen, ist eine pauschalierte Aussage zur steuerlichen Belastung bezogen auf das Brutto- bzw. Nettoeinkommen nicht möglich. Der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministerium der Finanzen bietet jedoch unter https://www.bmf-steuerrechner.de die Möglichkeit, die effektive Steuerbelastung auf Arbeitseinkommen (Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) sowie die tarifliche Einkommensteuer für beliebige zu versteuernde Einkommen selbst zu ermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein,…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Steuerlast Besser/Spitzenverdiener [#142499]
Datum
15. Juni 2019 09:53
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, da sie einen anderen Sachverhalt betrifft. Daher würde ich gerne die Anfrage konkretisieren: Für das Jahr 2018, wie hoch war die durchschnittliche prozentuale Belastung für Personen mit einem Einkommen von über 250.000€ aus nicht selbständiger Arbeit an Steuern im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung, d.h. ausgenommen individueller Beiträge zu den Sozialversicherungen? Also wie hoch war die tatsächliche Inanspruchnahme von steuermindernden Maßnahmen aller Einkommen über 250.000€? Oder noch einfacher: Wie hoch war die effektive Steuerlast der Spitzenverdiener in der Einkommensteuer-Erklärung? Besten Dank & Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Steuerlast Besser/Spitzenverdiener“ vom 15.05.20…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Steuerlast Besser/Spitzenverdiener [#142499]
Datum
10. September 2019 16:38
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Steuerlast Besser/Spitzenverdiener“ vom 15.05.2019 (#142499) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage verweise ich auf die als Anlage beigefügte Lohn- und …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: WG: Steuerlast Besser/Spitzenverdiener Dok 2019/0517919
Datum
12. September 2019 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage verweise ich auf die als Anlage beigefügte Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015. Die gesuchten Angaben können den Tabellen A 3 bzw. B 4.4 entnommen werden. Aktuellere statistische Daten liegen wegen der den Steuerpflichtigen zugestandenen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Dauer der notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Statistiken nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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