Steuerliche Anerkennung HomeOffice ohne Arbeitszimmer
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Das HomeOffice ist in 2020 bedingt durch die aktuelle Lage in sehr vielen Unternehmen teilweise verpflichtend aber auch freiwillig eingeführt worden.
Die aktuelle Gesetzgebung sieht allerdings vor, dass zB die Miete nur dann anteilig abgesetzt werden kann, wenn ein eigenes Arbeitszimmer existiert.
Dies ist mE nicht mehr zeitgemäß. In einer Großstadt wohnend, sind drei Zimmer Wohnung vor allem für Singles schlichtweg nicht leistbar.
Gibt es Bestrebungen diese Auflage zu überarbeiten?
Anfrage erfolgreich
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Datum5. September 2020
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9. Oktober 2020
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