Steuerliche Kontrolle und rechtskonforme Verwendung der RefRat-Finanzmittel

Wo gibt es eine Aufstellung über den Umfang und die Verwendung der finanziellen Mittel 2016 und 2017, die über den sogenannten "RefRat" - in rechtlicher Hinsicht eine Teilkörperschaft - verwaltet und ausgegeben werden? Wer hat hierüber die buchhalterische und letztlich steuerrechtliche Aufsicht und Verantwortung? Wie wird sichergestellt, dass die Mittel gemäss den Vorgaben im Land Berlin ausgegeben werden und wer genau hat in der HU hierfür die Verantwortung?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
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Emeralda Jankowski
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Emeralda Jankowski
Betreff
Steuerliche Kontrolle und rechtskonforme Verwendung der RefRat-Finanzmittel [#32885]
Datum
15. August 2018 18:10
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo gibt es eine Aufstellung über den Umfang und die Verwendung der finanziellen Mittel 2016 und 2017, die über den sogenannten "RefRat" - in rechtlicher Hinsicht eine Teilkörperschaft - verwaltet und ausgegeben werden? Wer hat hierüber die buchhalterische und letztlich steuerrechtliche Aufsicht und Verantwortung? Wie wird sichergestellt, dass die Mittel gemäss den Vorgaben im Land Berlin ausgegeben werden und wer genau hat in der HU hierfür die Verantwortung?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Emeralda Jankowski <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Emeralda Jankowski
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrte Frau Jankowski, ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, die wir zur Bearbeitung/Prüfung we…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Steuerliche Kontrolle und rechtskonforme Verwendung der RefRat-Finanzmittel [#32885]
Datum
21. August 2018 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Jankowski, ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, die wir zur Bearbeitung/Prüfung weitergegeben haben. Mit freundlichen Grüßen

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrte Frau Jankowski, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 15.08.2016 möchten wir Sie gern auf folgendes re…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Steuerliche Kontrolle und rechtskonforme Verwendung der RefRat-Finanzmittel [#32885]
Datum
31. August 2018 11:26
Status
Sehr geehrte Frau Jankowski, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 15.08.2016 möchten wir Sie gern auf folgendes rechtlich hinweisen: Nach der Satzung der StudentInnenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin ist "die StudentInnenschaft eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität gemäß § 18 Abs. 1 BerlHG. Die Organe der StudentInnenschaft sind das StudentInnenparlament (StuPa), der ReferentInnenrat (RefRat), die studentische Vollversammlung und auf der Fachbereichsebene die Fachschaftsräte. Die StudentInnenschaft wird vertreten durch den ReferentInnenrat (RefRat)." I. Nach § 20 BerlHG kann sich die Studierendenschaft für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung der Einrichtungen der Hochschulverwaltung bedienen. Der Haushaltsplan und die Festsetzung der Beiträge bedürfen der Genehmigung des Leiters oder der Leiterin der Hochschule. Ferner ist die Rechnung der Studierendenschaft von einem öffentlich bestellten Rechnungsprüfer oder einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof von Berlin. Für die Einzelheiten der Haushaltsführung möche ich auf § 17 der Satzung der StundentInnenschaft (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 02/2013) sowie auf (auszugsweise) die Finanzordnung der StudentInnenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 40/2012) verweisen: 1. "§ 17 Haushaltsführung: (1)  Die Erstellung des Haushaltsplanes, die Haushaltsführung und die Kriterien, nach denen die Finanzen der StudentInnenschaft verwaltet werden, werden durch eine Finanzordnung geregelt, die vom StuPa mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen wird. (2) Das StuPa richtet einen ständigen Haushaltsausschuss ein, der die Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung übernimmt. Es erfolgt mindestens eine unvermutete Prüfung im Semester. Drei Listen werden durch Los bestimmt, die eineN VertreterIn in den Haushaltsausschuss entsenden. Verzichtet eine Liste auf die Entsendung, wird ein neues Los gezogen. (3) Die Gelder der StudentInnenschaft dienen der Aufrechterhaltung des Betriebes der Organe der StudentInnenschaft und der Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben. (4) Der Haushaltsplan und die Beitragsordnung werden nach Beschluss durch das StuPa gemäß § 20 Abs. 1 BerlHG der Universitätsleitung zur Genehmigung  zugeleitet. Die Rechnung der StudentInnenschaft ist gemäß  §  20 Abs. 3 BerlHG von einem öffentlich bestellten Rechnungsprüfer oder einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der StudentInnenschaft unterliegt gemäß § 20 Abs. 3 BerlHG der Prüfung durch den Rechnungshof von Berlin." 2. Nach der Finanzordnung der StudentInnenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 40/2012) gilt ferner u.a. folgendes: "Die Buchführung wird von der Haushaltsabteilung der HU vorgenommen"(§ 22). Gemäß § 6 Abs. 2 der Finanzordnug der StudentInnenschaft sind "die gewählten Mitglieder des Finanzreferats alleinig zeichnungsberechtigt für Auszahlungs- und Annahmeanordnungen gegenüber der Haushaltsabteilung der Humboldt-Universität zu Berlin und mit ihren Unterschriften verantwortlich für die ordnungsgemäße Handhabung von finanzwirksamen Schriftstücken (Quittungen, Belege etc.). Sie führen Buch über sämtliche Ein- und Auszahlungen aus dem Haushalt des StuPa." II. In Ihrer E-Mail vom 15.08.2018 baten Sie zudem um vorherige Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Bitte beachten Sie, dass eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag damit noch nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass vorliegend die Inhalte der Akten auf personenbezogene Daten und sonstige schutzwürdige Aktenteile zu prüfen sind. Nach Sichtung, Prüfung Sortierung und ggf. Schwärzung der Unterlagen sind die Aktenteile zu kopieren. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von mindestens einer Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist bereits jetzt davon auszugehen, das Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 80 € für Sie anfallen werden, soweit es Ihren Anfragen zu der Haushaltsrechnung der Humboldt-Universität zu Berlin für die Studierendenschaft betrifft. Für die Aufstellung über den Umfang und die Verwendung der finanziellen Mittel 2016 und 2017 muss ich Sie bitten, sich an die Studierendenschaft zu wenden. Der insoweit entstehende Verwaltungsaufwand kann seitens der Humboldt-Universität zu Berlin nicht abgeschätzt werden, zumal auch dort personenbezogene Daten betroffen und sonstige schutzwürdige Aktenteile vorhanden sein könnten. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrecht erhalten möchten. Wir möchte Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten, an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen