Steuerung von Straßenbeleuchtung bei den Stadtwerken Bielefeld

Ich recherchiere zu dem Thema "Smart City".
"Smart City" ist ein Sammelbegriff für gesamtheitliche Entwicklungskonzepte, die darauf abzielen, Städte effizienter, technologisch fortschrittlicher, grüner und sozial inklusiver zu gestalten.
Diese Konzepte beinhalten technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen.
Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Smart_City

Konkret befasse ich mich mit dem Thema bedarfsgerechte und energie-effiziente Straßenbeleuchtungs-Systeme aus technischer Perspektive.

Daher habe ich folgende Fragen zur Steuerung von Straßenbeleuchtung in Ihrem Versorgungsgebiet:

1) Verwenden Sie Tonfrequenz-Rundsteuertechnik ("ripple control") ?
Also Übertragung von Steuerkommandos über das 230 V Netz (Modulation von Tonfrequenzen auf die 230 V Spannung).

2) Verwenden Sie Funk-Rundsteuertechnik über die Langwellen-Sender DCF39, DCF49 und HGA22 ?
Also muss jeder Strang über einen solchen Empfänger verfügen.

3) Verwenden Sie Dämmerungs-Schalter ?

4) Verwenden Sie LoRaWAN ?
Siehe dazu auch:
https://www.elektronikpraxis.vogel.de/smart-city-vernetzte-strassenleuchten-kommunizieren-ueber-lorawan-a-723897/

5) Welche weitere Technologie kommt bei Ihnen zum Einsatz ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2019
  • Frist
    25. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadtwerke Bielefeld / mobiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Steuerung von Straßenbeleuchtung bei den Stadtwerken Bielefeld [#172626]
Datum
22. Dezember 2019 15:33
An
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich recherchiere zu dem Thema "Smart City". "Smart City" ist ein Sammelbegriff für gesamtheitliche Entwicklungskonzepte, die darauf abzielen, Städte effizienter, technologisch fortschrittlicher, grüner und sozial inklusiver zu gestalten. Diese Konzepte beinhalten technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Smart_City Konkret befasse ich mich mit dem Thema bedarfsgerechte und energie-effiziente Straßenbeleuchtungs-Systeme aus technischer Perspektive. Daher habe ich folgende Fragen zur Steuerung von Straßenbeleuchtung in Ihrem Versorgungsgebiet: 1) Verwenden Sie Tonfrequenz-Rundsteuertechnik ("ripple control") ? Also Übertragung von Steuerkommandos über das 230 V Netz (Modulation von Tonfrequenzen auf die 230 V Spannung). 2) Verwenden Sie Funk-Rundsteuertechnik über die Langwellen-Sender DCF39, DCF49 und HGA22 ? Also muss jeder Strang über einen solchen Empfänger verfügen. 3) Verwenden Sie Dämmerungs-Schalter ? 4) Verwenden Sie LoRaWAN ? Siehe dazu auch: https://www.elektronikpraxis.vogel.de/smart-city-vernetzte-strassenleuchten-kommunizieren-ueber-lorawan-a-723897/ 5) Welche weitere Technologie kommt bei Ihnen zum Einsatz ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172626 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Steuerung von Straßenbeleuchtung bei den Stadtwe…
An Stadtwerke Bielefeld / mobiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Steuerung von Straßenbeleuchtung bei den Stadtwerken Bielefeld [#172626]
Datum
29. März 2020 18:41
An
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Steuerung von Straßenbeleuchtung bei den Stadtwerken Bielefeld“ vom 22.12.2019 (#172626) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172626 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Anfragenummer 172626 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bielefelder Straßenbeleuchtun…
Von
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Betreff
Anfragenummer 172626
Datum
1. April 2020 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bielefelder Straßenbeleuchtung wird über eine Funk-Rundsteueranlage ein- und wieder ausgeschaltet. Den Ein- bzw. Ausschaltimpuls erhält die Anlage von zwei Dämmerungssensoren. Der eine Sensor ist in der Stadtmitte und der andere im Bielefelder Süden installiert. Dies ist den unterschiedlichen Lichtverhältnissen in den Stadtgebieten geschuldet, die durch den Kamm des Teutoburger Waldes getrennt sind. Je nachdem welcher Sensor zuerst den Schaltimpuls ausgibt, wird die Anlage über den einen oder den anderen Sensor geschaltet. So wird sichergestellt, dass die Straßen im gesamten Stadtgebiet zum gleichen Zeitpunkt ausgeleuchtet werden. Um auf die Trends der Smart City reagieren zu können, soll die Funk-Rundsteueranlage perspektivisch durch ein modernes System abgelöst werden. Weitere Technologien sind aktuell nicht produktiv im Einsatz. Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage hiermit beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Stadtwerke Bielefeld / mobiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Steuerung von Straßenbeleuchtung bei den Stadtwerken Bielefeld [#172626]
Datum
2. April 2020 13:07
An
Stadtwerke Bielefeld / mobiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172626