Stickoxidminderungssysteme in und Stickoxidbelastung durch Hochbahn-Busse
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG).
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende 2012 haben Sie nach Aussage des HVV () https://fragdenstaat.de/a/11105ein Auskunftsersuchen der Deutschen Umwelthilfe e.V. zur Hochbahn-Busflotte beantwortet (http://www.duh.de/uploads/media/DUH-B...). Hierin haben Sie u. a. Angaben zu den Fahrzeugtypen, Abgasstandards, Baujahren, Anzahlen und Ausstatungen mit geschlossenen Dieselpartikelfiltern sowie Stickoxidminderungssystemen für die Hochbahn-Busse gemacht.
Ich möchte Sie bitten, mir folgende Unterlagen zukommen zu lassen, die die oben genannten Attribute enthalten:
1.1) Eine vergleichbare Übersicht für die gesamte Hochbahn-Busflotte, mit den aktuellsten Zahlen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
1.2) Eine vergleichbare Übersicht für den Teil der Hochbahn-Busflotte, der im Bezirk Harburg eingesetzt wird, mit den aktuellsten Zahlen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus produzieren, laut dem Transport Emission Model (TREMOD 5.41, 2012) des Umweltbundesamtes (http://www.umweltbundesamt.de/themen/...), Linienbusse mit 0,48 g die im Vergleich höchsten Stickoxidemissionen aller Verkehrsmittel pro Personenkilometer.
Ich möchte Sie bitten, mir folgendes mitzuteilen:
2.1) Angaben dazu, wie hoch die Stickoxidemissionen der Hochbahnbusflotte pro Personenkilometer hamburgweit sind.
2.2) Angaben dazu, wie hoch die Stickstoffemissionen der Hochbahnbusflotte im Bezirk Harburg pro Personenkilometer sind.
2.3) Angaben dazu, wie hoch die Stickstoffemissionen der Hochbahnbusflotte, die auf der Linie 142 eingesetzt wird, pro Personenkilometer sind.
Sofern im Bezirk Harburg und/oder auf der Linie 142 keine festen Busflotten vorhanden sind, möchte ich Sie bitten, 2.2 und 2.3 für einen "typischen" Tag im Bezirk bzw. auf der Linie, einem Tag mit einem Mix der Fahrzeugtypen, der für Bezirk und/ oder Linie repräsentativ ist, zu berichten.
Darüber hinaus möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, ob es sich bei den berichteten Werten um mithilfe von PEPS (portable emissions measurement system) gemessene Emissionen handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sowie nach §3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum1. Oktober 2015
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3. November 2015
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