Stiefkindadoption gleichgeschlechtlicher Paare

Wie viele gleichgeschlechtliche Paare (männlich/weiblich) haben die Stiefkindadoption seit Einführung der „Ehe für alle“ durchlaufen? Wie oft wurde ein polizeiliches Führungszeugnis der biologischen Mutter verlangt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
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Janine Wiesemann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Janine Wiesemann
Betreff
Stiefkindadoption gleichgeschlechtlicher Paare [#188859]
Datum
13. Juni 2020 17:21
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele gleichgeschlechtliche Paare (männlich/weiblich) haben die Stiefkindadoption seit Einführung der „Ehe für alle“ durchlaufen? Wie oft wurde ein polizeiliches Führungszeugnis der biologischen Mutter verlangt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janine Wiesemann Anfragenr: 188859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188859 Postanschrift Janine Wiesemann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janine Wiesemann
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrte Frau Wiesemann, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.06.2020. Seit Januar 2…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Stiefkindadoption gleichgeschlechtlicher Paare #188859
Datum
24. Juni 2020 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wiesemann, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.06.2020. Seit Januar 2019 haben wir bis Juni 2020 insgesamt 64 Stiefkindverfahren betreut, davon 40 gleichgeschlechtliche Paare, davon 39 Frauenpaare und 1 Männerpaar. Für den Zeitraum 01.10.2017 (Ehe für alle) bis 31.12.2018 haben wir keine schnell verfügbaren Daten vorliegen und müssen in unserem Archiv aufwendig recherchieren, da wir erst seit Januar 2019 statistisch erheben, ob es sich bei den Annehmenden um hetero oder gleichgeschlechtliche Paare handelt. Die Gebühren werden sich gemäß §16 IFG (Gebührenverzeichnis (1004 a) 4.) „schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht“ zwischen 250,00 und 500,00 € bewegen. Mit Bezug auf Ihre zweite Frage möchten wir Ihnen mitteilen, dass bei Stiefkindadoptionen das Führungszeugnis vom zuständigen Familiengericht angefordert wird, jedoch nur für den/die Annehmende/n nicht aber für die leiblichen Eltern. Mit der Bitte um zeitnahe Rückmeldung, ob die Aktenrecherche kostenpflichtig durchgeführt werden soll. Im Auftrag Marita Oeming-Schill Leitung der Adoptionsvermittlungsstelle - V B 3 - ____________1__________________ Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Straße 6 - 10178 Berlin Telefon 030 90227 6258 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>><<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://www.berlin.de/sen/bjf/ Für Mails mit qualifizierter, elektronischer Signatur: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Gruß
Janine Wiesemann
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Daten ab Januar 2019 geben uns…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Janine Wiesemann
Betreff
AW: Stiefkindadoption gleichgeschlechtlicher Paare #188859 [#188859]
Datum
24. Juni 2020 20:31
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Daten ab Januar 2019 geben uns bereits einen guten Einblick, sodass keine weiteren archivarischen Arbeiten notwendig sind. Bei uns ist es an dem, dass die biologische Mutter auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss. Daher hatte uns die spezielle Frage interessiert. Gibt es ab Januar 2019 Daten, die darlegen, ob das auch bei anderen an dem war? ... Mit freundlichen Grüßen Janine Wiesemann Anfragenr: 188859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188859/

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrte Frau Wiesemann, es freut uns, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten. Die Familiengerichte entschei…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Stiefkindadoption gleichgeschlechtlicher Paare #188859 [#188859]
Datum
26. Juni 2020 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wiesemann, es freut uns, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten. Die Familiengerichte entscheiden jeweils einzeln, von wem sie ein Führungszeugnis anzufordern. Das kann im Einzelfall auch von den Anzunehmenden sein, wenn diese bereits strafmündig sind. Wir erheben diese Vorgänge nicht statistisch. Im Auftrag Marita Oeming-Schill Leitung der Adoptionsvermittlungsstelle  - V B 3 - ____________1__________________ Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Straße 6 - 10178 Berlin Telefon 030 90227 6258     E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>      oder   <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.berlin.de/sen/bjf/ Für Mails mit qualifizierter, elektronischer Signatur: <<E-Mail-Adresse>>