Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Sämtliche Unterlagen über die Finanzierung der Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans, insbesondere sämtliche Vereinbarungen zwischen der Humboldt Universität und der Botschaft Aserbaidschans oder anderen staatlichen Stellen Aserbaidschans.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 4 Follower:innen
Joschka Selinger
Joschka Selinger (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgen…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Joschka Selinger (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Betreff
Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans [#218525]
Datum
16. April 2021 10:52
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Unterlagen über die Finanzierung der Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans, insbesondere sämtliche Vereinbarungen zwischen der Humboldt Universität und der Botschaft Aserbaidschans oder anderen staatlichen Stellen Aserbaidschans. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Joschka Selinger Anfragenr: 218525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218525/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Selinger, Ihre Anfrage ist eingegangen, bitte geben Sie uns zur Bearbeitung etwas Zeit. Ganz…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans [#218525]
Datum
16. April 2021 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Selinger, Ihre Anfrage ist eingegangen, bitte geben Sie uns zur Bearbeitung etwas Zeit. Ganz herzlichen Dank, Ihre HU-Pressestelle
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Selinger, mit Ihrem Antrag auf Aktenauskunft vom 16.04.2021 baten Sie um die vorherige Mittei…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans [#218525]
Datum
7. Mai 2021 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Selinger, mit Ihrem Antrag auf Aktenauskunft vom 16.04.2021 baten Sie um die vorherige Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Nach bisheriger Prüfung kann Ihrem Anspruch grundsätzlich entsprochen werden. Gemäß unserer Kooperationsvereinbarung sind wir jedoch verpflichtet, unseren Kooperationspartner über den geltend gemachten Informationsanspruch vorab zu informieren und etwaige Einwendungen dazu zu prüfen. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Die Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 für einschlägig. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von ca. einer Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 50 – 60 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrechterhalten möchten. Wir möchten Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten, an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
Joschka Selinger
Joschka Selinger (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Ich erhalte meinen Antrag auf Akteneinsicht aufrecht. Ich gehe d…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Joschka Selinger (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Betreff
AW: Re: Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans [#218525]
Datum
31. Mai 2021 11:06
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Ich erhalte meinen Antrag auf Akteneinsicht aufrecht. Ich gehe davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine einfache Auskunft handelt, deren Bearbeitung gebührenfrei erfolgen kann. Nach den Leitliniene des Bundesministeriums für Bildung und Forschung liegt beispielsweise „[...]eine einfache Auskunft vor, sofern der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt; bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht." Dies dürfte bei meiner Anfrage der Fall sein. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 218525 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] Joschka Selinger [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Selinger, mit unserer  Mail vom 07. Mai 2021  haben wir Ihnen die Berechnungsgrundlagen für d…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans [#218525]
Datum
2. Juni 2021 09:13
Status
Sehr geehrter Herr Selinger, mit unserer  Mail vom 07. Mai 2021  haben wir Ihnen die Berechnungsgrundlagen für den zu erstellenden Gebührenbescheid dargelegt. Rechtsgrundlage sind dabei die Gesetze und Verordnungen des Landes Berlin. Eine Gebührenfreiheit für eine Aktenauskunft in dem von Ihnen gewünschten Umfang ergibt sich daraus nicht. Der Humboldt-Universität zu Berlin als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht hier aus haushaltsrechtlichen Gründen kein Ermessen zu, aus eigener Entscheidung auf eine Gebührenerhebung zu verzichten. Mit freundlichen Grüssen,
Joschka Selinger
Joschka Selinger (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Sehr << Anrede >> danke für Ihre rasche Antwort, ich bin mit der Erhebung der Gebühren einverstanden.…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Joschka Selinger (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Betreff
AW: Re: Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans [#218525]
Datum
2. Juni 2021 09:23
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre rasche Antwort, ich bin mit der Erhebung der Gebühren einverstanden. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 218525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218525/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Selinger, vielen Dank für die Bestätigung. Bitte geben Sie uns etwas Zeit, wir tragen noch we…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans [#218525]
Datum
2. Juni 2021 10:01
Status
Sehr geehrter Herr Selinger, vielen Dank für die Bestätigung. Bitte geben Sie uns etwas Zeit, wir tragen noch weitere Informationen zur Beantwortung Ihrer Anfrage zusammen. Mit freundlichen Grüßen
Joschka Selinger
Joschka Selinger (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Lieber << Anrede >> können Sie mir mitteilen, wann ich mit der Übersendung der beantragten Dokumente …
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Joschka Selinger (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Betreff
AW: Re: Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans [#218525]
Datum
21. Juni 2021 10:54
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber << Anrede >> können Sie mir mitteilen, wann ich mit der Übersendung der beantragten Dokumente rechnen kann? Ich gehe davon aus, dass drei Wochen ausreichend sein sollten, um Unterlagen zu einem Vorgang zusammenzutragen. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 218525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218525/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Selinger, vielen Dank für Ihre mail, hier die Antwort auf Ihre Anfrage vom 16.04.2021 und Ihr…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans [#218525]
Datum
21. Juni 2021 15:36
Status
Sehr geehrter Herr Selinger, vielen Dank für Ihre mail, hier die Antwort auf Ihre Anfrage vom 16.04.2021 und Ihre heutige Nachfrage. Sie baten die Humboldt-Universität zu Berlin um die Zusendung sämtlicher Unterlagen über die Finanzierung der Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans, insbesondere sämtlicher Vereinbarungen zwischen der HU und der Botschaft Aserbaidschans oder anderen staatlichen Stellen Aserbaidschans. Gemäß der dazu geschlossenen Vereinbarung und im Einklang mit den Vorschriften des IFG haben wir bei der Botschaft Aserbaidschans um Freigabe der Unterlagen mit entsprechend geschwärzten Passagen personenbezogener Daten gebeten. Gemäß der nunmehr eingegangenen Antwort wird einer Zusendung dieser Unterlagen nicht zugestimmt. Bei den angefragten Unterlagen handelt es sich um diplomatische Schriftstücke. Laut den international gültigen Regeln können und dürfen diplomatische Schriftstücke nur mit Einverständnis aller signierenden Parteien dieser Schriftstücke weitergegeben, verbreitet und/oder veröffentlicht werden. Die aserbaidschanische Seite stimmt in diesem Fall der Weitergabe, Verbreitung oder Veröffentlichung der von der Botschaft (mit)gezeichneten Schriftstücke nicht zu. Gleichzeitig bestehen jedoch keine Einwände, dass die HU über die Inhalte der Vereinbarung einschließlich finanzieller Verpflichtungen Auskünfte aus den Akten erteilt. Die Weitergabe der Unterlagen, auch mit geschwärzten personenbezogenen Daten, wird jedoch vom Vertragspartner nicht genehmigt. Mit freundlichen Grüßen
Joschka Selinger
Joschka Selinger (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich gegen den oben genannten Bescheid vom 21. Juni 2021 fristgerecht W…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Joschka Selinger (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Betreff
AW: Re: Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans [#218525]
Datum
24. Juni 2021 10:44
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich gegen den oben genannten Bescheid vom 21. Juni 2021 fristgerecht Widerspruch ein. Der Anspruch auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht in vollem Umfang. Beantragt wurde die Bereitstellung sämtlicher Unterlagen über die Finanzierung der Stiftungsprofessur Geschichte Aserbaidschans, insbesondere sämtlicher Vereinbarungen zwischen der Humboldt Universität und der Botschaft Aserbaidschans oder anderen staatlichen Stellen Aserbaidschans. Es ist kein Ausnahmetatbestand nach dem Berliner IFG einschlägig, der einem Auskunftsanspruch entgegensteht. Die Voraussetzungen für Einschränkungen der Informationsfreiheit nach den §§ 5 bis 11 Berliner IFG liegen nicht vor. Der Schutz personenbezogener Daten kann dem Auskunftsbegehren in vorliegendem Fall jedenfalls nicht entgegengehalten werden. Mit einer Unkenntlichmachung habe ich mich ausdrücklich einverstanden erklärt. Insbesondere ist auch keine Einwilligung der Botschaft von Aserbeidschan zur Weitergabe der Unterlagen einzuholen, eine entsprechende Regelung findet sich im Berliner IFG nicht. In dem Bescheid ist weder substantiiert dargelegt, warum es sich bei den zweiseitigen Vereinbarungen zwischen der Humboldt Universität und der Botschaft Aserbaidschan und den sonstigen Informationen, über die die Humboldt Universtität diesbezüglich verfügt um „diplomatische Schriftstücke“ handelt, noch aus welchem rechtlichen Grund diese vom Anspruch auf Akteneinsicht ausgenommen sein sollten. Ich bitte daher um zügige Bearbeitung meines Widerspruchsbescheids und Zurverfügungstellung der Unterlagen, auch angesichts der Tatsache, dass die Weiterführung des Stiftungslehrstuhls derzeit zur Disposition steht. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Widerspruchs schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 218525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218525/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Joschka Selinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Humboldt Universität zu Berlin
Widerspruchsbescheid [#218525] Sehr geehrter Herr Selinger, aufgrund eines Postversehens ist der an Sie gerichtet…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Widerspruchsbescheid [#218525]
Datum
5. Oktober 2021 13:12
Status
Sehr geehrter Herr Selinger, aufgrund eines Postversehens ist der an Sie gerichtete Widerspruchsbescheid heute als Rücklauf wieder in der Humboldt-Universität eingegangen und wird erneut an Sie versandt. Mit freundlichen Grüßen

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Humboldt Universität zu Berlin
Widerspruchsbescheid
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
8. Oktober 2021
Status