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Stiftungssatzungen der Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh

Alle Stiftungssatzungen - wenn möglich inklusive Stiftungssatzungsanpassungen - der Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh, seit sie am 14.03.1977 nach dem damals gültigem Stiftungsgesetz vom Innenminister anerkannt worden ist, bis heute.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stiftungssatzungen der Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh [#26586]
Datum
14. Februar 2018 15:53
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Stiftungssatzungen - wenn möglich inklusive Stiftungssatzungsanpassungen - der Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh, seit sie am 14.03.1977 nach dem damals gültigem Stiftungsgesetz vom Innenminister anerkannt worden ist, bis heute.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage habe ich zuständigkeitshalber erhalten. Leider kann ich …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Stiftungssatzungen der Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh [#26586]
Datum
15. Februar 2018 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage habe ich zuständigkeitshalber erhalten. Leider kann ich Ihrem Antrag nicht entsprechen. Gemäß § 12 Abs. 6 Stiftungsgesetz NRW ist das Informationsfreiheitsgesetz auf Stiftungen nicht anwendbar, da Stiftungen einer besonderen Geheimhaltung unterliegen. Unter https://www.mik.nrw.de/stiftungsverzeichnis-fuer-das-land-nrw/stiftungen-suchen.html sind alle rechtsfähigen Stiftungen mit Ausnahme der kirchlichen Stiftungen eingetragen. Nur die dort enthaltenden Eintragungen sind allgemein öffentlich zugängig. Wenn Sie weitere Unterlagen benötigen, bitte ich, sich an die Stiftung selbst zu wenden. Der Ansprechpartner ist dem Stiftungsverzeichnis zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.