stillgelegte Ferngasleitungen in Sachsen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Bitte senden Sie mir eine Liste der endgültig stillgelegten (Streckenschieber ausgebaut) Ferngasleitungen in Sachsen und deren letzten Betreiber zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
stillgelegte Ferngasleitungen in Sachsen [#29408]
Datum
3. Mai 2018 20:13
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir eine Liste der endgültig stillgelegten (Streckenschieber ausgebaut) Ferngasleitungen in Sachsen und deren letzten Betreiber zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben u.g. Anfrage von Herrn Antragsteller/in erhalten. Er bittet um die Zusendun…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: stillgelegte Ferngasleitungen in Sachsen [#29408]
Datum
7. Mai 2018 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben u.g. Anfrage von Herrn Antragsteller/in erhalten. Er bittet um die Zusendung einer Liste der endgültig stillgelegten Ferngasleitungen in Sachsen und deren letzten Betreiber. Da uns diese Informationen bei der Bundesnetzagentur nicht vorliegen, leite ich Ihnen den Antrag von Herrn Antragsteller/in weiter. Ich hoffe, dass diese Anfrage in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt und Sie Herrn Antragsteller/in die erbetene Auskunft erteilen können. Andernfalls informieren Sie Herrn Antragsteller/in bitte entsprechend. Einer Weitergabe seiner Daten an Dritte hat Herr Antragsteller/in ausdrücklich widersprochen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in in u.g. Angelegenheit hat Herr Lenkeit mitgeteilt, dass die Stilllegungen von Ferngas…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: stillgelegte Ferngasleitungen in Sachsen [#29408]
Datum
8. Mai 2018 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in u.g. Angelegenheit hat Herr Lenkeit mitgeteilt, dass die Stilllegungen von Ferngasleitungen ohne Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen erfolgen. Mangels Zuständigkeit führt die Landesdirektion auch keine Listen stillgelegter Gasleitungen. Zugleich hat Herr Lenkeit Sie als möglichen Ansprechpartner im Wirtschaftsministerium (Abt. 4, Referat 45) genannt. Daher nun die Bitte an Sie, Herrn Antragsteller/in die erbetene Auskunft zu erteilen, sofern Sie zuständig sind. Andernfalls informieren Sie Herrn Antragsteller/in bitte entsprechend. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesnetzagentur
Stillgelegte Ferngasleitungen in Sachsen Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Frage zu stillgele…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Stillgelegte Ferngasleitungen in Sachsen
Datum
28. Mai 2018 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Frage zu stillgelegten Ferngasleitungen in Sachsen. Bei Ferngasleitungen ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich um Gasleitungen handelt, die für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind. Für diese Gasleitungen gilt die Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV). Gemäß § 7 Absatz 2 der GasHDrLtgV hat der Betreiber von Gashochdruckleitungen die Stilllegung einer Gashochdruckleitung der zuständigen Behörde (in Sachsen: Energieaufsichtsbehörde) anzuzeigen. Anzeigen über stillgelegte Ferngasleitungen liegen nicht vor. Lediglich im Bereich der regionalen/kommunalen Gasverteilung wurden Stilllegungen von insgesamt 3,215 km Hochdruckleitungen (PN 25) angezeigt. Der Vollständigkeit halber sei darauf verwiesen, dass Stilllegungen von Gasleitungen, die nicht der GasHDrLtgV unterliegen, also für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von weniger als 16 bar ausgelegt sind, nicht anzeigepflichtig sind. Mit freundlichen Grüßen