stillgelegte Funkanlagenstandorte mit kleiner/gleich 10 MHz in EMF-Datenbank

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Bei den Standortbescheiningungen Nr. 59010879 und 752198 handelt es sich nach meinen Recherchen um ehemalige Sendestandort von ARD und Deutschlandradio, die spätestens zum 31.12.2015 stillgelegt wurden.

Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sender_Ulm-Jungingen
und
https://de.wikipedia.org/wiki/Sender_Heusweiler

Meine Fragen:
a) Ist der Bundesnetzagentur eine Nutzung der beiden Standorte nach dem 31.12.2015 bekannt ?
Wenn ja, welche (nach Möglichkeit mit Angabe von
- Frequenz
- Modulationsart
- Strahlungsleistung
- Betreiber
- Zweck der Aussendung )

b) Mit welcher Karenzzeit werden stillgelegte Standorte aus der EMF-Datenbank gelöscht ?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. März 2019
  • Frist
    3. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei den Standort…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
stillgelegte Funkanlagenstandorte mit kleiner/gleich 10 MHz in EMF-Datenbank [#59852]
Datum
1. März 2019 22:12
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei den Standortbescheiningungen Nr. 59010879 und 752198 handelt es sich nach meinen Recherchen um ehemalige Sendestandort von ARD und Deutschlandradio, die spätestens zum 31.12.2015 stillgelegt wurden. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Sender_Ulm-Jungingen und https://de.wikipedia.org/wiki/Sender_Heusweiler Meine Fragen: a) Ist der Bundesnetzagentur eine Nutzung der beiden Standorte nach dem 31.12.2015 bekannt ? Wenn ja, welche (nach Möglichkeit mit Angabe von - Frequenz - Modulationsart - Strahlungsleistung - Betreiber - Zweck der Aussendung ) b) Mit welcher Karenzzeit werden stillgelegte Standorte aus der EMF-Datenbank gelöscht ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „stillgelegte Funkanlagenstandorte mit kleiner/…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: stillgelegte Funkanlagenstandorte mit kleiner/gleich 10 MHz in EMF-Datenbank [#59852]
Datum
7. April 2019 17:32
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „stillgelegte Funkanlagenstandorte mit kleiner/gleich 10 MHz in EMF-Datenbank“ vom 01.03.2019 (#59852) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: a) Die Planung, der Aufbau und die Unt…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: stillgelegte Funkanlagenstandorte mit kleiner/gleich 10 MHz in EMF-Datenbank [#59852]
Datum
9. April 2019 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: a) Die Planung, der Aufbau und die Unterhaltung von Funkanlagen liegt unter Beachtung der gültigen Rechtsvorschriften in der Verantwortung des Netzbetreibers. Die Bundesnetzagentur hat daher über die weitere Nutzung beider Standorte keine Informationen. b) Die Löschung aus der EMF-Datenbank kann erst erfolgen, wenn die Betreiber der Bundesnetzagentur für alle Anlagen am Standort die endgültige Außerbetriebnahme gemeldet haben. Die Löschung erfolgt dann zeitnah. Erst für Standortbescheinigungen, die nach der Novellierung der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder vom 22.08.2013 erteilt wurden, sind für die Betreiber die Meldungen der Außerbetriebnahme und der Inbetriebnahme verpflichtend. Da uns keine Meldungen über die endgültige Außerbetriebnahme der Sendanlagen an den beiden Standorten vorliegen, werden wir hierzu die Betreiber noch befragen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Masten von Standortbescheinigung Nr. 59010…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: stillgelegte Funkanlagenstandorte mit kleiner/gleich 10 MHz in EMF-Datenbank [#59852]
Datum
9. April 2019 13:10
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Masten von Standortbescheinigung Nr. 59010879 wurden übrigens im September 2018 gesprengt. Siehe auch: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/Sprengung_Heusweiler_Uebersicht100.html Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>