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Stillgelegte Kerosinleitung des CEPS

Anfrage an: Umweltbundesamt

Es geht um eine Fernleitung des CEPS-Leitungssystem der Nato.Diese Fernleitung versorgte den inzwischen stillgelegten Flughafen der Royal Air Force in Gütersloh mit Kerosin und ist eine Abzweigung des Leitungssystems, das von Münster nach Hessisch Oldendorf führt.Nach Stillegung des Flughafens in Gütersloh wurde diese Leitung vom Hauptleitungsnetz getrennt. Die Leitung wurde gereinigt und mit Stickstoff verfüllt. Meine Frage: Wie groß sind die verbliebenen Rohre im Boden. Welche Beschaffenheit haben sie? Aus welchem Material bestehen sie? Besteht eine Gefahr für die Umwelt, wenn diese Rohre im Boden verbleiben. Welche Verpflichtungen geht ein Grundstückbesitzer ein, wenn er der Rückgabe der persönlichen Dienstbarkeit zustimmt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. März 2012
  • Frist
    11. April 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stillgelegte Kerosinleitung des CEPS
Datum
9. März 2012 11:36
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Es geht um eine Fernleitung des CEPS-Leitungssystem der Nato.Diese Fernleitung versorgte den inzwischen stillgelegten Flughafen der Royal Air Force in Gütersloh mit Kerosin und ist eine Abzweigung des Leitungssystems, das von Münster nach Hessisch Oldendorf führt.Nach Stillegung des Flughafens in Gütersloh wurde diese Leitung vom Hauptleitungsnetz getrennt. Die Leitung wurde gereinigt und mit Stickstoff verfüllt. Meine Frage: Wie groß sind die verbliebenen Rohre im Boden. Welche Beschaffenheit haben sie? Aus welchem Material bestehen sie? Besteht eine Gefahr für die Umwelt, wenn diese Rohre im Boden verbleiben. Welche Verpflichtungen geht ein Grundstückbesitzer ein, wenn er der Rückgabe der persönlichen Dienstbarkeit zustimmt?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltbundesamt
Das Bundesumweltamt hat keine Informationen zu dem Vorgang und verweist auf die Bezirksregierung Detmold sowie das…
Von
Umweltbundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. März 2012
Status
Information nicht vorhanden
Das Bundesumweltamt hat keine Informationen zu dem Vorgang und verweist auf die Bezirksregierung Detmold sowie das Bundes für materialforschung und -prüfung.