Stipendienstatistik Belarus

Statistik der vom DAAD in den vergangenen Jahren (beispielsweise 2010 und 2011) an belarussische Studenten vermittelten Stipendien, aufgeschlüsselt nach der Art des Stipendiums ( entsprechend der Angebotsliste http://www.daad.de/stipendien/de/index.de.html?land=69#pos5 )

Ergebnis der Anfrage

Die in diesem Fall konkret angefragte Information ist tatsächlich öffentlich verfügbar. Allerdings können -anders als aus der Antwort des DAAD e.V. hervorgeht - durchaus Unterlagen über das IFG-Gesetz von einem Verein wie dem DAAD e.V. angefordert werden, man muss sich jedoch dafür an die Behörde wenden, die mit Verein verbunden ist. Der IF-Beauftragte setzt den DAAD davon in Kenntnis, dass dieser den Antragsteller im "Rahmen eines bürgerfreundlichen transparenten Verwaltungshandelns [...] auf die zuständige Stelle, an die der Antrag zu richten wäre" hinweisen sollte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. August 2012
  • Frist
    25. September 2012
  • Ein:e Follower:in
Tobias Weihmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik der vo…
An Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Stipendienstatistik Belarus
Datum
23. August 2012 00:09
An
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik der vom DAAD in den vergangenen Jahren (beispielsweise 2010 und 2011) an belarussische Studenten vermittelten Stipendien, aufgeschlüsselt nach der Art des Stipendiums ( entsprechend der Angebotsliste http://www.daad.de/stipendien/de/index.de.html?land=69#pos5 )
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Sehr geehrter Herr Weihmann, der DAAD ist keine Behörde, sondern ein privater Verein gem. §§ 21 BGB ff. Eine Ausk…
Von
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Betreff
AW: Stipendienstatistik Belarus
Datum
24. August 2012 11:17
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Weihmann, der DAAD ist keine Behörde, sondern ein privater Verein gem. §§ 21 BGB ff. Eine Auskunftspflicht unsererseits besteht somit nicht. Sie können mich aber gerne telefonisch nochmal kontaktieren und ich werde schauen, ob ich etwas für Sie tun kann. Mit freundlichen Grüßen Anke Geburzyk -Justiziarin- _________________________________________ Anke Geburzyk Leiterin Rechtsangelegenheiten und Archiv/Ref.112 DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Kennedyallee 50 53175 Bonn Tel.:+49 228 882-306 Fax:+49 228 882-552 <<E-Mailadresse>> http://www.daad.de
Tobias Weihmann
Sehr geehrte Frau Geburzyk, Vielen Dank für Ihr Angebot der Auskunft. Ich würde dennoch zunächst die Anwendbarkei…
An Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
AW: AW: Stipendienstatistik Belarus
Datum
24. August 2012 13:39
An
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Status
Sehr geehrte Frau Geburzyk, Vielen Dank für Ihr Angebot der Auskunft. Ich würde dennoch zunächst die Anwendbarkeit der IFG klären. Der DAAD - unabhängig von seiner Rechtsform - befindet sich im Behörden- und Institutionsverzeichnis des Bundes, wie Sie unter folgendem Link einsehen können: http://bit.ly/P27Y30 ( http://www.bund.de/DE/Behoerden/behoerden_node.html ) Wenn diese Informationen nicht korrekt sind, bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass der DAAD aus der Liste der Behörden und Institutionen des Bundes gestrichen wird, ansonsten muss ich davon ausgehen, dass es sich um eine Behörde oder Institution des Bundes handelt. Behörden im Sinne § 1 des IFG sind ausdrücklich auch "sonstige Bundesorgane und -einrichtungen [...] soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen". Da der DAAD dafür zuständig ist, überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Stipendienprogamme zu verwalten, ist er im Rahmen des IFG auskunftspflichtig. In diesem Sinne bitte ich erneut um Entsprechung des Antrags im Rahmen des deutschen IFG. Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tobias Weihmann
Sehr geehrte Frau Geburzyk, In Ergänzung zu meiner vorangegangen eMail vom 24.8. möchte ich darauf hinweisen, das…
An Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
AW: AW: Stipendienstatistik Belarus
Datum
24. August 2012 15:08
An
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Status
Sehr geehrte Frau Geburzyk, In Ergänzung zu meiner vorangegangen eMail vom 24.8. möchte ich darauf hinweisen, dass der DAAD mit einem Anteil von 75% öffentlicher Gelder am DAAD faktisch staatlich kontrolliert ist, und daher im Sinne des BGH-Urteils (III ZR 294/04, 2005) Behördencharakter im Sinne des Presse- und IF-Gesetzes besitzt, dem er wohl auch seine Aufnahme in das Behörden- und Einrichtungsverzeichnis des Bundes verdankt. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie angesichts der genannten rechtlichen Situation der IFG-Anfrage innerhalb der gesetzlichen Frist unbürokratisch nachkommen können, um dem Steuerzahler unnötige Kosten zu ersparen. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Sehr geehrter Herr Weihmann, haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche rechtliche Belehrung. Ich kann Ihnen abe…
Von
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Betreff
AW: AW: Stipendienstatistik Belarus
Datum
28. August 2012 11:32
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Weihmann, haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche rechtliche Belehrung. Ich kann Ihnen aber versichern, dass meine Aussage, dass wir nicht entsprechend der von Ihnen so zahlreich zitierten Vorschriften auskunftspflichtig sind, rechtlich fundiert ist. Ungeachtet dessen hatte ich Ihnen in meiner Mail vom 24.8.12 ganz unbürokratisch und zur Vermeidung unnötiger Kosten und Schreibarbeit angeboten, sich mit mir telefonisch in Verbindung zu setzen, um Ihnen dann weiterzuhelfen. Da Sie den Schriftverkehr bevorzugen, teile ich Ihnen gerne einen Link zu unserer Homepage mit, wo Sie die gewünschten öffentlich zugänglichen Informationen leicht finden können (http://www.daad.de/portrait/service/publikationen/08978.de.html). Ferner danke ich noch für den Hinweis, dass wir bei den Behörden und Institutionen des Bundes aufgelistet sind. Hier habe ich eine Löschung der Eintragung veranlasst, um weitere Missverständnisse dieser Art zu vermeiden. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen, Anke Geburzyk -Justiziarin- _________________________________________ Anke Geburzyk Leiterin Rechtsangelegenheiten und Archiv/Ref.112 DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Kennedyallee 50 53175 Bonn Tel.:+49 228 882-306 Fax:+49 228 882-552 <<E-Mailadresse>> http://www.daad.de
Tobias Weihmann
Guten Tag Frau Geburzyk, Vielen Dank nochmal für Ihr Angebot der unbürokratischen Hilfe. Für mich ist es aber im …
An Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
AW: AW: AW: Stipendienstatistik Belarus
Datum
28. August 2012 11:51
An
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Status
Guten Tag Frau Geburzyk, Vielen Dank nochmal für Ihr Angebot der unbürokratischen Hilfe. Für mich ist es aber im Sinne des Transparenzgedankens grundsätzlich wichtig, dass quasistaatliche Organisationen ihren Auskunftspflichten nachkommen. Insofern werde ich jetzt den gesetzlichen Vermittler anrufen, und danach ggf. den Rechtsweg bestreiten. In der Zwischenzeit würde ich Sie bitten, dieses Thema im Haus zu klären, und der Anfrage zu entsprechen angesichts des klaren Urteils des BGH(III ZR 294/04, 2005) Mit freundlichen Grüßen! Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tobias Weihmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Stipendienstatistik Belarus"
Datum
6. September 2012 01:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/stipendienstatistik-belarus/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, da der DAAD mit einem Anteil von über 75% öffentlicher Gelder zur faktisch staatlich kontrolliert ist, und daher im Sinne des BGH-Urteils (III ZR 294/04, 2005) Behördencharakter im Sinne des Presse- und IF-Gesetzes besitzt. Der Verweis auf die Rechtsform e.V. kommt in meinen Augen einer Flucht ins Privatrecht gleich, um die Transparenz bei der Verteilung staatlicher Gelder für Stipendienprogramme auszuhebeln. Im Übrigen befindet sich der DAAD e.V. auch auf eigenen Wunsch hin um Behörden- und Einrichtungsverzeichnis des Bundes - um die Auskunftspflicht zu vermeiden kündigte die Justiziarin des DAAD sogar die Löschung aus dem entsprechenden Register an. Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tobias Weihmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Di…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Stipendienstatistik Belarus"
Datum
13. Oktober 2012 22:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/2422 Bisher habe ich leider keine Antwort auf mein Vermittlungsersuchen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Akademische…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Datum
24. Oktober 2012 11:12
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn
Tobias Weihmann
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Akademi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Datum
24. Oktober 2012 12:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Frau Bohn, Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort. Sie haben die grundsätzliche Problematik sehr klar dargelegt. Ein proaktiveres Verhalten staatlich finanzierter Vereine (nicht nur des DAAD) gegenüber dem IFG wäre tatsächlich wünschenswert - es wäre gut, wenn jeder Verein zumindest die zuständige Behörde nennen könnte. Ich würde Sie bitten, eine weitere Kopie Ihres Schreibens an das Auswärtige Amt zu schicken, denn eine ähnliche Anfrage wurde mir vor einem Monat mit der Begründung "Unterlagen nicht vorhanden" abgelehnt. Und dies, obwohl ich explizit darauf hinwies, dass die Anfrage an das AA als für den DAAD zuständige Behörde eingereicht wurde. Wenn alles korrekt gelaufen wäre, dann hätte die Antwort, wie von Ihnen beschrieben, eine Ablehnung auf Basis von Artikel 9, Absatz 3.2 sein müssen, da die Informationen aus öffentlichen Quellen beziehbar sind. Möglicherweise wäre es auch sinnvoll, nocheinmal grundsätzlich die Bundesbehörden darauf hinzuweisen, dass sie Gegner von IF-Anfragen für Informationen von kooperierenden Privatpersonen sein können. Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Akademisch…
Von
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Datum
29. Oktober 2012 13:06
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn