Stipendienverteilung

Eine Aufstellung nach absoluten Zahlen und nach Anteil an der Gesamtzahl der Stipendien darüber, wie viele StipendiatInnen bei Ihnen ein
*Vollstipendium
*Teilstipendium
*Nur Studienkostenpauschale
beziehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
Daniel Morbach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung…
An Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Details
Von
Daniel Morbach
Betreff
Stipendienverteilung [#25235]
Datum
9. November 2017 12:34
An
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung nach absoluten Zahlen und nach Anteil an der Gesamtzahl der Stipendien darüber, wie viele StipendiatInnen bei Ihnen ein *Vollstipendium *Teilstipendium *Nur Studienkostenpauschale beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Daniel Morbach <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Morbach
Daniel Morbach
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stipendienverteilung“ vom 09.11.2017 (#25235) …
An Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Details
Von
Daniel Morbach
Betreff
AW: Stipendienverteilung [#25235]
Datum
12. Dezember 2017 10:22
An
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stipendienverteilung“ vom 09.11.2017 (#25235) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniel Morbach Anfragenr: 25235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Daniel Morbach
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Sehr geehrter Herr Morbach, vielen Dank für Ihre Anfrage, aber leider weiß ich nicht welche Sie genau meinen. Vi…
Von
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Betreff
WG: AW: Stipendienverteilung [#25235]
Datum
18. Dezember 2017 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Morbach, vielen Dank für Ihre Anfrage, aber leider weiß ich nicht welche Sie genau meinen. Vielleicht könnten Sie mir Ihre Anfrage nochmal zukommen lassen. Herzliche Grüße
Daniel Morbach
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stipendienverteilung“ vom 09.11.2017 (#25235) …
An Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Details
Von
Daniel Morbach
Betreff
AW: WG: AW: Stipendienverteilung [#25235]
Datum
20. Januar 2018 12:44
An
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stipendienverteilung“ vom 09.11.2017 (#25235) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Anfrage lautete: Eine Aufstellung nach absoluten Zahlen und nach Anteil an der Gesamtzahl der Stipendien darüber, wie viele StipendiatInnen bei Ihnen ein *Vollstipendium *Teilstipendium *Nur Studienkostenpauschale beziehen. mit freundlichen Grüßen D. M. Anfragenr: 25235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Daniel Morbach
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
AUTO: Anja Heidenreich-Hermann ist außer Haus (Rückkehr am 22.01.2018) Ich kehre zurück am 22.01.2018. . Bei t…
Von
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Betreff
AUTO: Anja Heidenreich-Hermann ist außer Haus (Rückkehr am 22.01.2018)
Datum
20. Januar 2018 12:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich kehre zurück am 22.01.2018. . Bei technischen Probleme wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Unter http://www.kas.de finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsprozess. Herzliche Grüße

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Sehr geehrter Herr Morbach, Ihre Anfrage mit Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Ges…
Von
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Betreff
AW: Stipendienverteilung [#25235]
Datum
23. Januar 2018 16:59
Status
Sehr geehrter Herr Morbach, Ihre Anfrage mit Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) haben wir erhalten. Für die Konrad-Adenauer-Stiftung besteht keine Auskunftsverpflichtung, da wir als eingetragener Verein kein Anspruchsadressat ("Anspruchsgegner") im Sinne des IFG sind. In § 1 Abs. 1 IFG werden die möglichen auskunftsverpflichteten Stellen benannt. Dies sind Behörden des Bundes, nach Satz 2 sonstige Bundesorgane und –einrichtungen, soweit diese öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Hinzu kommen nach Satz 3 natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sich eine Behörde ihrer zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Satz 3 trifft also insbesondere auf Beliehene zu, denen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung eine Behördeneigenschaft zukommt. Für die KAS selbst ist daher keine der genannten Konstellationen als einschlägig anzusehen. Mit freundlichen Grüßen