Stone Brewing Berlin

Ich interessiere mich für die Höhe der Förderungen, die die Firma Stone Brewing aus San Diego für ihre Berliner Brauerei in Mariendorf vom Bundesland Berlin erhalten hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2016
  • Frist
    8. März 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stone Brewing Berlin [#15035]
Datum
4. Februar 2016 13:50
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich interessiere mich für die Höhe der Förderungen, die die Firma Stone Brewing aus San Diego für ihre Berliner Brauerei in Mariendorf vom Bundesland Berlin erhalten hat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stone Brewing Berlin" vom 04.02.2016…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stone Brewing Berlin [#15035]
Datum
8. März 2016 14:44
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stone Brewing Berlin" vom 04.02.2016 (#15035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Abgeordnetenhaus von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o. g. Antrag ist hier eingegangen. Da die Verwaltung des Abgeordnetenhauses ni…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Antrag IFG - Stone Brewing Berlin
Datum
10. März 2016 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o. g. Antrag ist hier eingegangen. Da die Verwaltung des Abgeordnetenhauses nicht zuständig ist, habe ich Ihre E-Mail an die Senatskanzlei Berlin mit der Bitte weitergeleitet, die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unter Betreff genannte Anfrage, die mir heute zuständigkeitshalber zugeleitet wo…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Stone Brewing Berlin (#15035) - IFG-Anfrage vom 04.02.2016
Datum
17. März 2016 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unter Betreff genannte Anfrage, die mir heute zuständigkeitshalber zugeleitet worden ist, beantworte ich gern. Der Stone Brewing GmbH, Tochter der Stone Brewing Co. aus San Diego (Kalifornien), wurde mit Bescheid vom 19.11.2015 ein Zuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) in Höhe von 2.369.900,- EUR bewilligt. Die Zusage der Mittel ist verbunden mit der Verpflichtung, das Investitionsvorhaben umzusetzen sowie Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Die Einhaltung dieser Zusage und die Realisierung des geplanten Vorhabens sind letztlich Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel. Mit freundlichem Gruß