STOP-Schilder Kemmerhofstr./Rather Str. - Verkehrsberuhigung Kemmerhofstr./Rather Str.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Tagen wurden im Kreuzungsbereich Kemmerhofstr./Rather Str. erstmalig STOP-Schilder aufgebaut und die vorhandenen Vorfahrt-Achten-Schilder entfernt.
1. Warum erfolgte diese Neu-Beschilderung/Wechsel? Als direkter Anwohner ist mir der Bereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt, jedeoch beobachte ich immer wieder prekäre Verkehrssituation. Diese werden aber durch die neue Beschilderung nicht gelöst werden.
2. Wurde alternativ über eine Verkehrsberuhigung (Tempo 30) für den Bereich Kreuzung Alte Kemmerhofstr./Rather Str. bis Beerenhof Schröder/Ortseingang Traar, sowie zwischen Hasenheide (via Kemmerhofstr.) und Rather Str. nachgedacht?
2.1 Wenn nein, warum nicht? Ich beantrage dies hiermit!
2.1.1 Als direkter Anwohner stelle ich immer wieder das unnötige lärmende und unweltschädliche Hoch-Beschleuningen (teilweise bis 70 km/h) auf diesen Teilstücken fest - in beide Richtungen (bis weit in den Tempo 30-Bereich). Ein durchgehender Tempo-30-Bereich wäre nicht nur konsequent, sowie ökologisch sinnvoll, sondern auch verkehrssichernd, da gerade der o.g. Kreuzungsbereich Kemmerhofstr./Rather Str. ein stark befahrener (Grund)Schulweg ist und hier viele Kinder unterwegs sind und diese Straßen überqueren müssen.
2.1.2 Wegen der unterschiedlichen Tempolimits beobachte ich immer wieder prekäre Abbiegemanöver in die Rather Str., u.a. weil Tempo-30 auf der Rather Str. nicht eingehalten wird und ab der Kreuzung Alte Kemmerhofstr. beschleunigt wird.
2.1.3 Ebenso bin ich als Fußgänger des Öfteren beim Überqueren der Kemmerhofstr. vom Beerenhof Richtung Alte Kemmerhofstr. fast angefahren worden, da viele Autofahrer mit erhöhtem Tempo von der Rather Str. in die Kemmerhofstr. einbiegen ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr oder Fußgänger und vor allem Schul- und spielende Kinder.
2.1.4 Ein Tempo-30 im Bereich Beerenhof ist deshalb sinnvoll, da auch hier immer wieder prekäre Situationen durch Verkehr von/in den Parkplatz entstehen.
2.1.5 Darüber hinaus ist der von mir angesprochene gesamte Bereich ein Wohngebiet. Vergleichbare Wohngebiete in Krefeld erfahren ebenso eine Reduzierung auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes und Verkehrssicherung/-beruhigung. Warum hier also nicht?
2.1.6 Da die Straße an der Elfrahter Mühle als Umgehungsstraße u.a. durch die Absenkung (übrigens gibt es dort keine direkten Anwohner) auf Tempo 30 nicht (mehr) akzeptiert wird, nutzen viele Pendler (aus/nach Moers bzw. Krefeld-Nord) die Kemmerhofstr. als vermeintlich schnellere und kürzere Ausweichroute wg. des Tempo 50 (kann anhand der durchfahrenden Kennzeichen erkannt werden). Also direkt durch ein Wohngebiet, obwohl mit der Straße Elfrather Mühle eine fast Anwohner- und Fußgängerfreie Straße für den Tempo-50-Verkehr zur Verfügung stünde.
Ich bitte daher die Straße Elfrather Mühle für den Durchgangsverkehr wieder attraktiver zu machen (z.B. durch mehr Beschilderungen, Tempo-50 o.ä.) und den Bereich Traar für den Durchgangsverkehr entsprechend unattraktiver zu machen (z.B. durch Verkehrsberuhigung o. Anlieger-Verkehr).
2.1.7 Ich behalte mir vor diesen Sachverhalt dem Rat der Stadt bzw. dem Bezirksvorsteher oder den örtlichen Lokalzeitungen ebenfalls anzuzeigen.
Für Rückfragen oder Ortsbegehungen stehe ich gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Informationen liegen grundsätzlich vor.
Der "Antrag" wird weiterhin innerhalb der Stadtverwaltung und Bezirksvertretung behandlet. Dazu ging ein neues Schreiben von mir an diese heraus.
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. Mai 2022
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28. Juni 2022
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