STOP-Schilder Kemmerhofstr./Rather Str. - Verkehrsberuhigung Kemmerhofstr./Rather Str.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Tagen wurden im Kreuzungsbereich Kemmerhofstr./Rather Str. erstmalig STOP-Schilder aufgebaut und die vorhandenen Vorfahrt-Achten-Schilder entfernt.
1. Warum erfolgte diese Neu-Beschilderung/Wechsel? Als direkter Anwohner ist mir der Bereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt, jedeoch beobachte ich immer wieder prekäre Verkehrssituation. Diese werden aber durch die neue Beschilderung nicht gelöst werden.
2. Wurde alternativ über eine Verkehrsberuhigung (Tempo 30) für den Bereich Kreuzung Alte Kemmerhofstr./Rather Str. bis Beerenhof Schröder/Ortseingang Traar, sowie zwischen Hasenheide (via Kemmerhofstr.) und Rather Str. nachgedacht?
2.1 Wenn nein, warum nicht? Ich beantrage dies hiermit!
2.1.1 Als direkter Anwohner stelle ich immer wieder das unnötige lärmende und unweltschädliche Hoch-Beschleuningen (teilweise bis 70 km/h) auf diesen Teilstücken fest - in beide Richtungen (bis weit in den Tempo 30-Bereich). Ein durchgehender Tempo-30-Bereich wäre nicht nur konsequent, sowie ökologisch sinnvoll, sondern auch verkehrssichernd, da gerade der o.g. Kreuzungsbereich Kemmerhofstr./Rather Str. ein stark befahrener (Grund)Schulweg ist und hier viele Kinder unterwegs sind und diese Straßen überqueren müssen.
2.1.2 Wegen der unterschiedlichen Tempolimits beobachte ich immer wieder prekäre Abbiegemanöver in die Rather Str., u.a. weil Tempo-30 auf der Rather Str. nicht eingehalten wird und ab der Kreuzung Alte Kemmerhofstr. beschleunigt wird.
2.1.3 Ebenso bin ich als Fußgänger des Öfteren beim Überqueren der Kemmerhofstr. vom Beerenhof Richtung Alte Kemmerhofstr. fast angefahren worden, da viele Autofahrer mit erhöhtem Tempo von der Rather Str. in die Kemmerhofstr. einbiegen ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr oder Fußgänger und vor allem Schul- und spielende Kinder.
2.1.4 Ein Tempo-30 im Bereich Beerenhof ist deshalb sinnvoll, da auch hier immer wieder prekäre Situationen durch Verkehr von/in den Parkplatz entstehen.
2.1.5 Darüber hinaus ist der von mir angesprochene gesamte Bereich ein Wohngebiet. Vergleichbare Wohngebiete in Krefeld erfahren ebenso eine Reduzierung auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes und Verkehrssicherung/-beruhigung. Warum hier also nicht?
2.1.6 Da die Straße an der Elfrahter Mühle als Umgehungsstraße u.a. durch die Absenkung (übrigens gibt es dort keine direkten Anwohner) auf Tempo 30 nicht (mehr) akzeptiert wird, nutzen viele Pendler (aus/nach Moers bzw. Krefeld-Nord) die Kemmerhofstr. als vermeintlich schnellere und kürzere Ausweichroute wg. des Tempo 50 (kann anhand der durchfahrenden Kennzeichen erkannt werden). Also direkt durch ein Wohngebiet, obwohl mit der Straße Elfrather Mühle eine fast Anwohner- und Fußgängerfreie Straße für den Tempo-50-Verkehr zur Verfügung stünde.
Ich bitte daher die Straße Elfrather Mühle für den Durchgangsverkehr wieder attraktiver zu machen (z.B. durch mehr Beschilderungen, Tempo-50 o.ä.) und den Bereich Traar für den Durchgangsverkehr entsprechend unattraktiver zu machen (z.B. durch Verkehrsberuhigung o. Anlieger-Verkehr).
2.1.7 Ich behalte mir vor diesen Sachverhalt dem Rat der Stadt bzw. dem Bezirksvorsteher oder den örtlichen Lokalzeitungen ebenfalls anzuzeigen.

Für Rückfragen oder Ortsbegehungen stehe ich gerne zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Informationen liegen grundsätzlich vor.
Der "Antrag" wird weiterhin innerhalb der Stadtverwaltung und Bezirksvertretung behandlet. Dazu ging ein neues Schreiben von mir an diese heraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
STOP-Schilder Kemmerhofstr./Rather Str. - Verkehrsberuhigung Kemmerhofstr./Rather Str. [#249841]
Datum
24. Mai 2022 14:48
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Tagen wurden im Kreuzungsbereich Kemmerhofstr./Rather Str. erstmalig STOP-Schilder aufgebaut und die vorhandenen Vorfahrt-Achten-Schilder entfernt. 1. Warum erfolgte diese Neu-Beschilderung/Wechsel? Als direkter Anwohner ist mir der Bereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt, jedeoch beobachte ich immer wieder prekäre Verkehrssituation. Diese werden aber durch die neue Beschilderung nicht gelöst werden. 2. Wurde alternativ über eine Verkehrsberuhigung (Tempo 30) für den Bereich Kreuzung Alte Kemmerhofstr./Rather Str. bis Beerenhof Schröder/Ortseingang Traar, sowie zwischen Hasenheide (via Kemmerhofstr.) und Rather Str. nachgedacht? 2.1 Wenn nein, warum nicht? Ich beantrage dies hiermit! 2.1.1 Als direkter Anwohner stelle ich immer wieder das unnötige lärmende und unweltschädliche Hoch-Beschleuningen (teilweise bis 70 km/h) auf diesen Teilstücken fest - in beide Richtungen (bis weit in den Tempo 30-Bereich). Ein durchgehender Tempo-30-Bereich wäre nicht nur konsequent, sowie ökologisch sinnvoll, sondern auch verkehrssichernd, da gerade der o.g. Kreuzungsbereich Kemmerhofstr./Rather Str. ein stark befahrener (Grund)Schulweg ist und hier viele Kinder unterwegs sind und diese Straßen überqueren müssen. 2.1.2 Wegen der unterschiedlichen Tempolimits beobachte ich immer wieder prekäre Abbiegemanöver in die Rather Str., u.a. weil Tempo-30 auf der Rather Str. nicht eingehalten wird und ab der Kreuzung Alte Kemmerhofstr. beschleunigt wird. 2.1.3 Ebenso bin ich als Fußgänger des Öfteren beim Überqueren der Kemmerhofstr. vom Beerenhof Richtung Alte Kemmerhofstr. fast angefahren worden, da viele Autofahrer mit erhöhtem Tempo von der Rather Str. in die Kemmerhofstr. einbiegen ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr oder Fußgänger und vor allem Schul- und spielende Kinder. 2.1.4 Ein Tempo-30 im Bereich Beerenhof ist deshalb sinnvoll, da auch hier immer wieder prekäre Situationen durch Verkehr von/in den Parkplatz entstehen. 2.1.5 Darüber hinaus ist der von mir angesprochene gesamte Bereich ein Wohngebiet. Vergleichbare Wohngebiete in Krefeld erfahren ebenso eine Reduzierung auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes und Verkehrssicherung/-beruhigung. Warum hier also nicht? 2.1.6 Da die Straße an der Elfrahter Mühle als Umgehungsstraße u.a. durch die Absenkung (übrigens gibt es dort keine direkten Anwohner) auf Tempo 30 nicht (mehr) akzeptiert wird, nutzen viele Pendler (aus/nach Moers bzw. Krefeld-Nord) die Kemmerhofstr. als vermeintlich schnellere und kürzere Ausweichroute wg. des Tempo 50 (kann anhand der durchfahrenden Kennzeichen erkannt werden). Also direkt durch ein Wohngebiet, obwohl mit der Straße Elfrather Mühle eine fast Anwohner- und Fußgängerfreie Straße für den Tempo-50-Verkehr zur Verfügung stünde. Ich bitte daher die Straße Elfrather Mühle für den Durchgangsverkehr wieder attraktiver zu machen (z.B. durch mehr Beschilderungen, Tempo-50 o.ä.) und den Bereich Traar für den Durchgangsverkehr entsprechend unattraktiver zu machen (z.B. durch Verkehrsberuhigung o. Anlieger-Verkehr). 2.1.7 Ich behalte mir vor diesen Sachverhalt dem Rat der Stadt bzw. dem Bezirksvorsteher oder den örtlichen Lokalzeitungen ebenfalls anzuzeigen. Für Rückfragen oder Ortsbegehungen stehe ich gerne zur Verfügung. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 249841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249841/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „STOP-Schilder Kemmerhofstr./Rather Str. - Verk…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: STOP-Schilder Kemmerhofstr./Rather Str. - Verkehrsberuhigung Kemmerhofstr./Rather Str. [#249841]
Datum
28. Juni 2022 08:22
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „STOP-Schilder Kemmerhofstr./Rather Str. - Verkehrsberuhigung Kemmerhofstr./Rather Str.“ vom 24.05.2022 (#249841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Krefeld
Sehr << Antragsteller:in >> gerne komme ich im Namen von Oberbürgermeister Frank Meyer auf Ihre Nachr…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Via
Briefpost
Betreff
Antwort: WG: STOP-Schilder Kemmerhofstr./Rather Str. - Verkehrsberuhigung Kemmerhofstr./Rather Str.
Datum
13. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne komme ich im Namen von Oberbürgermeister Frank Meyer auf Ihre Nachricht an ihn vom 25.05.2022 zurück. Die verzögerte Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. Die neue Vorfahrtsregelung und Geschwindigkeitsbegrenzung wurde von der Krefelder Unfallkommission aufgrund zahlreicher Vorfahrtsmissachtungen an der Kreuzung Rather Straße / Alte Kemmerhofstraße mit mehreren, zum Teil schweren Verkehrsunfällen beschlossen: Die Verkehrsteilnehmer der Rather Straße haben Vorfahrt. An der Alten Kemmerhofstraße müssen die Verkehrsteilnehmer am STOP-Schild halten. Markierungen und Beschilderungen wurden entsprechend angepasst. Zudem wurden die beschädigten Verkehrsspiegel erneuert und neu ausgerichtet, um eine bessere Sicht für die haltepflichtigen Fahrzeuge an der Alten Kemmerhofstraße zu erzielen. Auch Geschwindigkeitsmessungen wurden durchgeführt. Seitdem hat sich die Verkehrssituation und Unfalllage erheblich verbessert. Der Kreuzungsbereich gehört nicht mehr zu einem Unfallhäufungspunkt. In der Bezirksvertretung Ost wurde angestoßen, diese Verkehrsregelungen wieder aufzuheben. Jedoch befürwortet die Stadt Krefeld diesen Antrag aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht. Der Kreuzungsbereich sowie die anderen vorgeschlagenen Verkehrsthemen aus dieser Anfrage sollen in der nächsten Sitzung der Unfallkommission noch einmal hinsichtlich der Unfallentwicklung überprüft werden. Federführend ist hierfür das Ordnungsamt, das in Absprache mit der Polizei die Unfalldaten erstellt und präsentiert. Ein konkreter Termin für die Sitzung ist derzeit noch nicht absehbar, voraussichtlich tagt das Gremium im Herbst 2022. Erst dann kann eine verbindliche Aussage erfolgen. Diesbezüglich muss ich Sie um Geduld bitten. Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort dienlich gewesen zu sein und stehe für weitere Rückfragen als Referentin des Oberbürgermeisters gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre, wenn auch verzögerte Rückmeldung. Grundsätzlic…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Aw: Antwort: WG: STOP-Schilder Kemmerhofstr./Rather Str. - Verkehrsberuhigung Kemmerhofstr./Rather Str.
Datum
19. Juli 2022
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre, wenn auch verzögerte Rückmeldung. Grundsätzlich möchte anmerken und bitten, dass Sie bzw. die Stadtverwaltung die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz über das frag-den-staat-Portal beantworten möchte. Danke jedenfalls für Ihre Ausführungen. Diese beziehen sich jedoch auf einen völlig anderen Straßenabschnitt und passen somit nicht zu meiner Anfrage. Die Beratungen zu dem von Ihnen angesprochene Bereich etc. habe ich im Ratsportal u.a. unter https://ris.krefeld.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSI7WCNAcDNqqf0jZE9LOQKpSjMV4L5D7hglvqAQJvJc/Oeffentliche_Niederschrift_Bezirksvertretung_Ost_30.03.2022.pdf#search=Kemmerhofstra%C3%9Fe verfolgt. Auch ich wäre der Ansicht der Ratsherren Drabben die Beschilderung wieder zu ändern oder den Verkehr anders "zu bremsen". Als direkter Anwohner kann ich die vermeintlichen Erkenntnisse der Stadt/Ordnugnsamt nicht stützen. Es wird gerade auf der Rather Str. (in Zusammenhang mit meiner Anfrage) mehr gerast als vor der Umschilderung. Geschwindigkeitsmessungen habe ich dort zu neuralgischen Zeiten nicht gesehen. Wegen der Verkehrssituation und Übersicht vor Ort würden diese außerdem schnell entdeckt werden. Sinnvoller wäre eine Verkehrsbeobachtung, da hier vor allem Fußgänger und Radfahrer unabhängig der Geschwindigkeit gefährdet werden. Nun zurück zu meiner Anfrage, die sich nicht auf Ihren angesprochenen Bereich richtet. Zur Verdeutlichung habe ich Ihnen eine Grafik zur Weiterleitung und weiteren Verwendung angehangen. Ich beziehe mich auf den Bereich KEMMERHOFSTR./RATHER STR. und nicht ALTE Kemmerhofstr./Rather Str. . Insofern ist meine Anfrage weiterhin offen und vollständig unbeantwortet. Bezuglich meiner Anfrage rege ich neben eine Ortsbegehung in Verkehrsbeobachtung (im Kreuzungsbereich) und Geschwindigkeitsmessungen (möglichst nicht direkt erkennbar) auf der Kemmerhofstr. zu Berufs- bzw. Schulverkehrszeiten (außerhalb von Ferienzeiten) Mo-Fr. zwischen 7:30-9h und 16-18h an. Gerne stehe ich auch weiterhin für eine Ortsbegehung zur Verfügung. Eine zeitnahe Information zum Hintergrund der Errichtung der neuen STOP-Schilder erwarte ich weiterhin. Eine Umsetzung meines weiteren Antrages in diesem Jahr würde ich mich weiterhin sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Krefeld
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Datum
5. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte ich verspätete Beantwortung Ihres Antrags nach dem IFG-NRW zu entschuldigen. Der Vorgang wurde zwischenzeitlich zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Eine Beantwortung über das Portal „FragdenStaat“ - wie von Ihnen gewünscht - ist allerdings technisch unmöglich, da der hierzu zwingend erforderlicher „Antwortlink“ nicht übermittelt wurde. Deshalb erfolgen die Erläuterungen auf diesem Wege. Nun zu Ihrer Anfrage an sich; ihr Auskunftsersuchen erstreckt sich auf folgende Themen: 1. Darstellung der Gründe, die zur am 18.05.2022 erfolgten Installation eines Stoppschildes an der „Ratherstr./Kemmerhofstraße“ führten. 2. Anregung einer Verkehrsberuhigung des Bereichs „Alte Kemmerhofstr/Ratherstraße“ bis Ortseingang Traar mittels Tempo-30-Zone. 3. Ausweisung der Straße „An der Elfrather Mühle“ zum Tempo-50-Bereich (z. Zt. Tempo 30). Hierzu liegen folgende Informationen vor: Zu 1.) Der Kreuzungsbereich „Kemmerhofstraße/Ratherstraße“ zählt gemäß polizeilicher Auswertung der Verkehrsunfalldaten als Unfallschwerpunkt. Diese Auswertung erfasst keine Bagatellschäden, sondern weist alle behördlich bekannt gewordenen gravierenden Unfallereignisse aus. Im Zeitraum 2018 bis 2021 einschließlich wurden insgesamt 8 Unfallereignisse mit Leicht- und Schwerverletzten sowie teils erheblichem Sachschaden verzeichnet. Wie Sie selber ausführen, handelt es sich bei dem in Rede stehenden Kreuzungsbereich um einen stark befahrenen Schulweg. Die Reduzierung von Verkehrsunfällen und Minderung der Folgen sowie regelmäßige Verkehrsunfalluntersuchungen sind gemeinsame Aufgabe der Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 44 Absatz 1 sind hierzu „Unfallkommissionen“ einzurichten. Aufgrund der vorgenannten Sachlage hat die Unfallkommission beschlossen, die bisherige Verkehrsregelung („Vorfahrt gewähren“) gegen ein „Stopp-Schildregelung“ zu wechseln. Zu 2.) Die Unfallkommission berät ergebnisoffen. Die von Ihnen gewünschte Handlungsalternative Einrichtung einer Tempo-30-Zone kommt allerdings an dieser Stelle nicht in Betracht. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo-30-Zone sind gesetzlich in § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Einrichtung ist nur für weniger befahrene Straßen zulässig. Eine Tempo-30-Zone darf sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) erstrecken. Hierzu folgende Erläuterung: Bei beiden in Rede stehenden Straßen handelt es sich um sogenannte „Vorbehaltsstraßen“ innerhalb der Stadt Krefeld, auf denen grundsätzlich keine Tempo 30 Beschilderungen angeordnet werden können. Das Vorbehaltsstraßennetz ist das Verkehrsstraßennetz, über das alle Kfz-Verkehre abgewickelt werden sollen, die über die reine Erschließungsfunktion der anliegenden Nutzungen hinausgehen. Ziel ist es, über dieses Straßennetz sowohl die innerstädtischen ortsteilverbindenden als auch die regionalen und überregionalen Kfz-Verkehre zu führen. Grundsätzlich soll über das Vorbehaltsstraßennetz der Schwerverkehr sowie der Linienbusverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs abgewickelt werden. Zu 3.) Die Straße “An der Elfrather Mühle“ gehört zwar auch zum Vorbehaltsstraßennetz, wurde aber auf Grund ihrer ganz besonderen baulichen Gegebenheiten auf Tempo 30 gesetzt. Diese Entscheidung beruht auf mehreren unfallbegünstigenden Ausnahmetatbeständen, die die von Ihnen angeregte Rücknahme der Tempo-30-Regelung ausschließen: · Die Fahrbahn ist lediglich zwischen 5 und 6m breit · Sie dient gleichzeitig als Rad- und Fußweg zwischen Traar und Elfrath · Ausweichmöglichkeiten auf einen Seitenstreifen bestehen nicht Die hiermit erfolgten Erläuterungen spiegeln den derzeitigen Informationsstand wieder. Soweit Sie ggfs. noch weitere auf die Zukunft gerichtete Eingaben beabsichtigen, wären diese bei der Bezirksvertretung einbringen. Mit freundlichen Grüßen