Störung der E-Mail-Adresse stadt.aachen@mail.aachen.de

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meiner Information war die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> in den letzten Monaten mehrfach gestört. Ich bitte Sie daher um die Zusendung der folgenden Informationen:
1. Datum und Dauer aller Störungen der letzten 6 Monate
2. Die Information ob Nachrichten während der Ausfälle verloren gegangen sind
3. Ursache für die Störungen
4. Benennung des verantwortlichen Dienstleisters, sofern die Stadt Aachen die erforderliche Infrastruktur an einen Auftragsverarbeiter ausgelagert hat
5. falls 4 zutrifft: Den dazugehörigen Auftragsverarbeitungsvertrag
6. falls 4 zutrifft: Die vereinbarten SLAs

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2020
  • Frist
    28. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in nach meiner Informati…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Störung der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> [#181401]
Datum
26. Februar 2020 13:02
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in nach meiner Information war die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> in den letzten Monaten mehrfach gestört. Ich bitte Sie daher um die Zusendung der folgenden Informationen: 1. Datum und Dauer aller Störungen der letzten 6 Monate 2. Die Information ob Nachrichten während der Ausfälle verloren gegangen sind 3. Ursache für die Störungen 4. Benennung des verantwortlichen Dienstleisters, sofern die Stadt Aachen die erforderliche Infrastruktur an einen Auftragsverarbeiter ausgelagert hat 5. falls 4 zutrifft: Den dazugehörigen Auftragsverarbeitungsvertrag 6. falls 4 zutrifft: Die vereinbarten SLAs Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181401 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Aachen
#a399-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW; Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a399-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW; Eingangsbestätigung
Datum
11. März 2020 09:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
230,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
#a399-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW - Störungen der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a399-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW - Störungen der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>>
Datum
6. April 2020 14:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
516,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a399-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW - Störungen der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> [#181401…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a399-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW - Störungen der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> [#181401]
Datum
3. Mai 2020 11:58
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Leider blieben Punkt 4,5,6 bislang unbeantwortet. Ich bitte Sie um Nachreichung der Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181401
Kommunalverwaltung Aachen
#a399-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Nachfrage vom 03.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelege…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a399-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Nachfrage vom 03.05.2020
Datum
5. Mai 2020 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
306,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Aachen
#a399-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Beantwortung der Fragen 4 bis 6 Ihrer Anfrage vom 26.02.2020 Sehr geehr…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a399-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Beantwortung der Fragen 4 bis 6 Ihrer Anfrage vom 26.02.2020
Datum
3. Juni 2020 13:25
Status
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen