Störung des Funktionspostfachs für Anfragen nach Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG der Behörde für Inneres und Sport Hamburg

Meldung der Behörde für Inneres und Sport betreffend der Störung ihres Funktionspostfachs für Anfragen nach Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG im November 2020 zwecks Nachvollziehbarkeit der Störungsmeldung sowie der Störungsdauer.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2021
  • Frist
    3. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Antragsteller/in ich möchte…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Störung des Funktionspostfachs für Anfragen nach Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG der Behörde für Inneres und Sport Hamburg [#210251]
Datum
1. Februar 2021 13:13
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Meldung der Behörde für Inneres und Sport betreffend der Störung ihres Funktionspostfachs für Anfragen nach Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG im November 2020 zwecks Nachvollziehbarkeit der Störungsmeldung sowie der Störungsdauer.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210251/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Februar 2021 09:52
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach HmbTG (G5/356/2021) [#210251] Sehr geehrte<< Anrede >> meiner Anfrage an Sie geht…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach HmbTG (G5/356/2021) [#210251]
Datum
4. Februar 2021 12:29
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meiner Anfrage an Sie geht eine Anfrage an das BIS zu dieser Störung voraus. Sie finden diese Anfrage unter https://fragdenstaat.de/a/209002 Die BIS verweigert eine Auskunft zur Störung, will wie behelfsweise angeboten noch nicht einmal die Störungsdauer nennen. "Auf Ihre Fragen zur Störung des E-Mail Funktionspostfaches erhalten sie keine näheren Angaben. Es handelt sich bei der Störung um einen betrieblichen funktionellen Vorgang. Informationen hierzu sind nicht vom Anwendungsbereich des § 3 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) umfasst. Die Information sind zudem nicht geeignet und erforderlich, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern, die auch nach § 1 der Gesetzeszweck des HmbTG ist." E-Mail BIS vom 19.01.2021 Desweiteren schreibt die BIS mir: "Die Störung war dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gemeldet worden." E-Mail der BIS vom 19.01.2021 Entweder ist die Aussage der BIS somit unwahr, oder Ihnen ist eine Meldung abhanden gekommen. Zum Zwecke der Dokumentation in welchem Zeitraum IFG-Anfragen an die BIS aufgrund der Störung des Funktionspostfachs verloren gegangen sein könnten, halte ich meine Anfrage aufrecht und bitte Sie mit der BIS zu klären wo die Meldung, die seitens der BIS an Sie erfolgte verloren gegangen ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210251/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Februar 2021 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen

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