STOV §5 Abs. 4 Mindestabstand beim Überholen in Fahrradstraßen?

verringert sich der im o.g. §5 STVO geregelte Mindestabstand zum Überholen von Radfahrern und Fußgängern auf Grund verringerter Geschwindigkeit im Bereich einer Fahrradstraße?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: verringert sic…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
STOV §5 Abs. 4 Mindestabstand beim Überholen in Fahrradstraßen? [#246442]
Datum
16. April 2022 16:47
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
verringert sich der im o.g. §5 STVO geregelte Mindestabstand zum Überholen von Radfahrern und Fußgängern auf Grund verringerter Geschwindigkeit im Bereich einer Fahrradstraße?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246442/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie ahnen es schon, bei einer so schnellen Reaktion handelt es sich um eine automa…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
Automatische Antwort: STOV §5 Abs. 4 Mindestabstand beim Überholen in Fahrradstraßen? [#246442]
Datum
16. April 2022 16:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie ahnen es schon, bei einer so schnellen Reaktion handelt es sich um eine automatische Antwort. Wir freuen uns über das ausgesprochen große Interesse an dem erst Anfang des Jahres gegründeten Bürgerservice Wohnen, Bau und Verkehr. Aufgrund der zahlreichen Anfragen, aber auch aufgrund bedauerlicher personeller Ausfälle können wir Ihr Anliegen leider nicht so schnell beantworten, wie wir es uns wünschen würden. Wir müssen Sie daher um Geduld bitten. Sicherheitshalber schon vorab der Hinweis: Eine Nachricht an den Bürgerservice hindert keinen Fristablauf, insbesondere nicht bei förmlichen Bescheiden. Außerdem kann Bürgerservice in Ihrer Angelegenheit nicht tätig werden, wenn diese schon vor Gericht ist oder war oder bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wird oder wurde. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.04.2022. Diesbezüglich können wir Ihnen Folgendes mitte…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: STOV §5 Abs. 4 Mindestabstand beim Überholen in Fahrradstraßen? [#246442]
Datum
20. April 2022 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.04.2022. Diesbezüglich können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zusammen mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG) die wesentliche Rechtsgrundlage für den Straßenverkehr in Deutschland. Dabei handelt es sich jeweils um bundesrechtliche Vorschriften, die vom Bundesgesetz- und -verordnungsgeber erlassen und von den Ländern vollzogen werden. Hierfür ist das Bayerische Innenministerium zuständig. Auch die Überwachung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften durch die Polizei fallen in die Zuständigkeit des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Sie erreichen das StMI unter folgenden Kontaktdaten: Telefon: +49 89 2192-01 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen