STRAC Managementbericht

In der Anlage zur Beschlussvorlage 14-20 / V 05827 (S. 15) wird von einem jährlichen Managementbericht gesprochen. Ich bitte um Zusendung des Berichts für 2015.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Juni 2016
  • Frist
    8. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
STRAC Managementbericht [#16997]
Datum
6. Juni 2016 22:31
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Anlage zur Beschlussvorlage 14-20 / V 05827 (S. 15) wird von einem jährlichen Managementbericht gesprochen. Ich bitte um Zusendung des Berichts für 2015.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in der von Ihnen angeforderte Managementbericht zur IT-Sicherheit der Landeshauptstadt M…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: STRAC Managementbericht [#16997]
Datum
9. Juni 2016 15:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der von Ihnen angeforderte Managementbericht zur IT-Sicherheit der Landeshauptstadt München beinhaltet seinem Zweck folgend sensible Aussagen zur IT-Sicherheit der Landeshauptstadt München und ist demzufolge als "vertraulich" klassifiziert. Durch das Bekanntwerden der Berichtsinhalte, insbesondere von möglichen Bedrohungen für die IT der Landeshauptstadt München, entstünden somit Gefährdungen für IT-gestützte behördliche Verfahrensabläufe. Zudem weisen Teile dieser Verfahrensabläufe einen hohen Bezug zur Sicherheit der Bevölkerung auf und damit zum Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt München. Ein Anspruch auf Bereitstellung dieses Berichts besteht somit nach § 6 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 2 Ziff. 5 der Informationsfreiheitssatzung nicht, sodass Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner heutigen Anfrage. Leider ist das Erge…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
STRAC Managementbericht [#16997]
Datum
9. Juni 2016 16:23
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner heutigen Anfrage. Leider ist das Ergebnis jedoch nur als vorläufige Annäherung akzeptabel. Die von Ihnen zitierte Vorschrift lautet: § 6 (2) 5. wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe oder den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte … Es handelt sich somit um einen dynamischen Prozess in laufenden Verfahren. Der von mir erbetene Managementbericht ist jedoch ein statistisches Dokument mit abgeschlossenen Vorgängen. Deshalb besteht auch keine Gefahr, dass durch die dort angegebenen in der Vergangenheit liegenden Bedrohungen eine Gefährdung von IT-gestützten Verfahrensabläufen einhergeht. Zudem ist nicht erkennbar, wie durch den Managementbericht der IT-Einheit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gefährdet werden kann. Bereits aus dem logischen Sachzusammenhang ergibt sich nicht, dass damit detaillierte Darstellungen einer Anti-Bedrohungsszenarios dargestellt werden. Dies wäre allenfalls bei der Sicherheitsbehörde der Landeshauptstadt München, zu der die IT-Einheit nicht zählt, zu erwarten. Sollten Sie weiter an dieser Begründung festhalten wollen, bitte ich um detaillierte Darstellung, woraus sich die von Ihnen angenommene Gefährdung ergeben soll. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre schnelle Rückmeldung. ich vermute es liegt ein Missverständnis vor. D…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: STRAC Managementbericht [#16997]
Datum
10. Juni 2016 17:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre schnelle Rückmeldung. ich vermute es liegt ein Missverständnis vor. Deswegen wurde die Antwort etwas ausführlicher gestaltet: Die Inhalte des § 6 (2) 5 beziehen sich auf Verfahrensabläufe, die im Rahmen der kommunalen Verwaltungstätigkeit durchgeführt werden. Ein Beispiel hierfür ist etwa der grundsätzliche Ablauf des Verfahrens zur Beantragung eines Waffenscheins im KVR. Diese Verfahren werden in der Verwaltung i.d.R. IT-gestützt durchgeführt. Da der Managementbericht zur IT-Sicherheit, wie bereits ausgeführt, mögliche Bedrohungen für die IT aufzeigt, würden mit Bekanntwerden der Inhalte die entsprechenden IT-gestützten Verfahrensabläufe der Verwaltung gefährdet. Insofern ist § 6 (2) 5 einschlägig. So wird über ein IT-System zum Beispiel das Verfahren zur Verwaltung und Bereitstellung von Objektplänen für die Einsatzplanungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten unterstützt. Es ist nachvollziehbar, dass eine Gefährdung dieses Verfahrens, etwa durch die Kompromittierung des unterstützenden IT-Systems, Auswirkungen auf die Sicherheit der Bevölkerung aufweist. Da Sie in Ihren Schreiben lediglich von einem "Managementbericht" oder dem "Managementbericht der IT-Einheit" sprechen, möchten wir abschließend noch klar stellen, dass es sich bei dem in der Beschlussvorlage referenzierten Bericht um einen "Managementbericht der IT-Sicherheit" handelt, der sich ausschließlich mit der Situation der IT-Sicherheit bei der Landeshauptstadt München befasst. Wir hoffen, dass wir unsere Argumentation deutlich machen konnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es geht jedoch nicht darum, ob Sie Ihre Ar…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
STRAC Managementbericht [#16997]
Datum
10. Juni 2016 18:14
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es geht jedoch nicht darum, ob Sie Ihre Argumentation deutlich machen konnten, sondern um eine Vorgehensweise auf der Basis von Recht und Gesetz. Es liegt auch kein Missverständnis auf meiner Seite vor, sondern offenbar vielmehr auf Ihrer Seite dahingehend, welchen Zweck die IFS besitzt und welche Offenheit die LHM haben sollte. Die Darstellung des “grundsätzlichen Ablauf des Verfahrens zur Beantragung eines Waffenscheins im KVR”, den Sie als Beispiel anführen, berührt nicht die Gefahrenabwehr und ist zudem im Verwaltungsverfahrens- und Waffengesetz ausführlich dargestellt – welche auch für die Landeshauptstadt München bindend sind. Auch die Offenlegung der verwaltungsinternen Verfahrensabläufe gefährden das Verfahren nicht. Es ist auch nicht zu erwarten, dass in dem Managementbericht die Form der “Verwaltung und Bereitstellung von Objektplänen für die Einsatzplanungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten” abgebildet wird und selbst wenn dem so wäre, würde sich daraus nicht eine Kompromittierung der Verwaltung abgeben. Die Informationsfreiheitssatzung der LHM wurde gerade dazu erlassen, das Verwaltungshandeln transparenter zu machen und aus der Offenlegung von verwaltungsinternen Prozessabläufen ergibt sich nur in extremen Ausnahmefällen eine Gefährdung. Selbst wenn ein solcher Prozessablauf also in dem Managementbericht dargestellt würde, ergibt sich daraus nicht eine Gefährdung, sondern müsste im einzelnen von Ihnen dargestellt werden. Sie beziehen sich in Ihrer Argumentation ausschliesslich auf Verfahrensabläufe, nicht jedoch auf konkrete Bedrohungen. Aus dem Bekanntwerden der Verfahrensabläufe ergibt sich jedoch selbst keine Bedrohung, da sie die Reaktionsfähigkeit nicht bedroht. Auch das Bekanntwerden moeglicher Bedrohungen der IT-Sicherheit der Landeshauptstadt München rechtfertigt nicht die Unterdrückung des Berichts gegenüber der Oeffentlichkeit und damit die Verweigerung der Herausgabe im Rahmen der IFS. Wie im übrigen bereits hinreichend dargelegt, bezieht sich die von Ihnen zitierte Vorschrift ausschliesslich auf laufende Verfahren. In dem von Ihnen angesprochenen Managementbericht warden abgeschlossene Vorgänge behandelt. Ich darf darüber hinaus nunmehr auch bitten, mir eine vollständige Auflistung der Managementberichte Ihrer Organisationseinheit zukommen zu lassen. Es scheint hier mehrere zu geben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in um weitere Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir versuchen den Sachverhalt noch…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Fwd: Fwd: STRAC Managementbericht [#16997]
Datum
15. Juni 2016 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in um weitere Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir versuchen den Sachverhalt nochmals in anderer Form darzustellen. Es ist uns daran gelegen, dass Sie die Gründe für die Antwort nachvollziehen können. 1. Der Managementbericht zur IT-Sicherheit beinhaltet Informationen und Aussagen über die IT, die Dritten dazu dienen könnten, die IT der Landeshauptstadt München zu kompromittieren. Kompromittieren bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Dritte sich z. B. unautorisierten Zugang zu vertraulichen Informationen der Verwaltung verschaffen (z. B. zu persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern) oder diese ändern. 2. Wenn die IT der Landeshauptstadt München kompromittiert wird, kann dies wie oben dargestellt zu unautorisierten Informationsabflüssen führen oder aber auch dazu, dass Verfahrensabläufe, die IT-gestützt durchgeführt werden, nicht mehr durchgeführt werden können, da die zugrunde liegenden IT-Systeme nicht mehr funktionieren (oder aber die hierzu notwendigen Daten korrumpiert wurden). 3. Somit sind die Kriterien aus § 6 (2) 5 erfüllt und ein Anspruch auf Bereitstellung des Managementberichts besteht nicht. Um es abschließend nochmals klar zu stellen: Der Bericht enthält Informationen darüber, an welchen Stellen die IT der Landeshauptstadt Münchens möglicherweise durch Dritte erfolgreich angreifbar wäre - und nicht wie Sie ausführen die Beschreibungen zu konkreten fachlichen Verfahrensabläufen. Er ist somit als "vertraulich" klassifiziert, da ein Bekanntwerden dieser sensiblen Stellen nachvollziehbarerweise negative Effekte auf das Verwaltungshandeln und damit auf die Bürgerinnen und Bürger Münchens haben könnte. Freundliche Grüße, Daniela Rothenhöfer -------- Original-Nachricht -------- Betreff: STRAC Managementbericht [#16997] Datum: Fri, 10 Jun 2016 16:14:52 -0000 Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> Antwort an: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Frau Dr. Rothenhoefer, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es geht jedoch nicht darum, ob Sie Ihre Argumentation deutlich machen konnten, sondern um eine Vorgehensweise auf der Basis von Recht und Gesetz. Es liegt auch kein Missverständnis auf meiner Seite vor, sondern offenbar vielmehr auf Ihrer Seite dahingehend, welchen Zweck die IFS besitzt und welche Offenheit die LHM haben sollte. Die Darstellung des “grundsätzlichen Ablauf des Verfahrens zur Beantragung eines Waffenscheins im KVR”, den Sie als Beispiel anführen, berührt nicht die Gefahrenabwehr und ist zudem im Verwaltungsverfahrens- und Waffengesetz ausführlich dargestellt – welche auch für die Landeshauptstadt München bindend sind. Auch die Offenlegung der verwaltungsinternen Verfahrensabläufe gefährden das Verfahren nicht. Es ist auch nicht zu erwarten, dass in dem Managementbericht die Form der “Verwaltung und Bereitstellung von Objektplänen für die Einsatzplanungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten” abgebildet wird und selbst wenn dem so wäre, würde sich daraus nicht eine Kompromittierung der Verwaltung abgeben. Die Informationsfreiheitssatzung der LHM wurde gerade dazu erlassen, das Verwaltungshandeln transparenter zu machen und aus der Offenlegung von verwaltungsinternen Prozessabläufen ergibt sich nur in extremen Ausnahmefällen eine Gefährdung. Selbst wenn ein solcher Prozessablauf also in dem Managementbericht dargestellt würde, ergibt sich daraus nicht eine Gefährdung, sondern müsste im einzelnen von Ihnen dargestellt werden. Sie beziehen sich in Ihrer Argumentation ausschliesslich auf Verfahrensabläufe, nicht jedoch auf konkrete Bedrohungen. Aus dem Bekanntwerden der Verfahrensabläufe ergibt sich jedoch selbst keine Bedrohung, da sie die Reaktionsfähigkeit nicht bedroht. Auch das Bekanntwerden moeglicher Bedrohungen der IT-Sicherheit der Landeshauptstadt München rechtfertigt nicht die Unterdrückung des Berichts gegenüber der Oeffentlichkeit und damit die Verweigerung der Herausgabe im Rahmen der IFS. Wie im übrigen bereits hinreichend dargelegt, bezieht sich die von Ihnen zitierte Vorschrift ausschliesslich auf laufende Verfahren. In dem von Ihnen angesprochenen Managementbericht warden abgeschlossene Vorgänge behandelt. Ich darf darüber hinaus nunmehr auch bitten, mir eine vollständige Auflistung der Managementberichte Ihrer Organisationseinheit zukommen zu lassen. Es scheint hier mehrere zu geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Am 06.06.2016 hatte ich aufgrund des Ihnen vorgelegten IT-Zwischenberichts da…
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Von
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Betreff
STRAC Managementbericht [#16997]
Datum
18. Juni 2016 18:25
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Am 06.06.2016 hatte ich aufgrund des Ihnen vorgelegten IT-Zwischenberichts darum gebeten, mir den dort erwähnten Managementbericht zur IT-Sicherheit zukommen zu lassen. Am 09.06.2016 erhielt ich dann darüber Auskunft, dass diese mir angeblich nicht zur Verfügung gestellt werden könne, da dadurch die behördlichen Verfahrensabläufe gefährdet seien und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gefährdet sein könnte. Näher begründet wurde dies nicht. Ich hatte deshalb am 09.06.2016 darauf hingewiesen, dass allein durch das Bekanntwerden von Verfahrensabläufen eine Sicherheitsgefährdung nicht möglich ist. Zudem bezieht sich § 6 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 2 Ziff. 5 der Informationsfreiheitssatzung, der von der Verwaltung bemüht wurde, auf dynamische, noch im Prozess befindliche Verfahren. In dem Managementbericht sind allenfalls statische Verfahren, also solche die bereits abgeschlossen sind, benannt. Auch besteht zwischen dem IT-Managementbericht und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger kein logischer Sachzusammenhang, da die IT-Einheit nicht Teil der städtischen Sicherheitsbehörde ist. Unter dem 10.06.2016 erhielt ich dann erneut eine Email, die weiterhin darauf beharrte, dass die Inhalte des IT-Managementberichts die Verfahrensabläufe gefährden würde. Dabei wurde die Einsatzplanung der Feuerwehr nunmehr bemüht. Auch ein erneuter Versuch, Ihrer Verwaltung die Rechtslage auseinanderzusetzen scheiterte und am 15.06.2016 erhielt ich eine erneute Email mit Ausflüchten, warum durch Verfahrensabläufe die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger angeblich gefährdet sein kann. Gerade die „Feuerwehr“-Argumentation zeigt jedoch klar und deutlich auf, dass die Argumentation hinkt. Ich habe keine Objektpläne der Feuerwehr angefordert, die sicher auch nicht Teil des IT-Managementbericht sind, sondern den Bericht zur IT-Sicherheit der Stadtverwaltung. Dass Verfahren selbst ist in den allermeisten Fällen auch so gestrickt, dass nicht sein Bekanntwerden Gefährdungen auslöst. So ist, um ein anderes Beispiel der rechtlich etwas hilflosen Verwaltung zu bemühen, im Waffenrecht der Verfahrensablauf selber nicht dadurch gefährdet, wenn er bekannt wird. Denn dadurch, dass beispielsweise Verfassungsschutzbehörden angefragt werden und der diesbezügliche innerstädtische Verfahrensablauf bekannt würde, entsteht keine konkrete Verfahrensgefährdung. Dies wird allenfalls dadurch erfolgen, wenn konkrete Daten einzelner Verfahren bekannt würden. Auch werden in dem IT-Managementbericht mit Sicherheit keine konkreten Informationen über den Zugang zur IT der Landeshauptstadt München offengelegt. Dies wäre schon verwaltungsintern als grob fahrlässig einzustufen. Es werden deshalb, anders als Ihre Verwaltung vorgibt, keine konkreten Bürgerinnen- und Bürgerdaten veröffentlicht, sondern allenfalls Sicherheitsvorfülle. Daraus ergibt sich jedoch insbesondere bei abgeschlossenen Verfahren keine Gefährdung mehr. Auch ein Informationsablauf ist daraus sehr weit, und damit unwahrscheinlich, hergeholt. Eine Klassifizierung als Vertraulich nach den Geheimschutzordnungen rechtfertigt darüber hinaus auch nicht die Herausgabeverweigerung. Die hier wohl gemeinte Klassifizierung „Vertraulich – Nur für den Dienstgebrauch“ ist vielmehr die leichteste Klassifizierung, was indiziert, dass die angeblichen Gefährdungen gar nicht vorhanden sind, sondern nur eine vorgeschobene Begründung für eine Verweigerung der Herausgabe der Unterlage sind. Ich bitte daher, sich in das Verfahren einzuschalten und Ihre Verwaltung zu einem satzungskonformen Verfahren aufzufordern. Auch wurden dabei bislang die Fragen nach den einzelnen Managementberichten nicht beantwortet, was noch nachzuholen sei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf an die Beantwortung meiner Anfrage erinnern. Mit freundlichen Grüßen Ant…
An Stadtverwaltung München Details
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Betreff
STRAC Managementbericht [#16997]
Datum
29. Juni 2016 20:48
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf an die Beantwortung meiner Anfrage erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Dienststelle wurde vom Oberbürgermeister beauftragt, die Angelegenheit zu bear…
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Re: STRAC Managementbericht [#16997]
Datum
9. Juli 2016 05:59
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Dienststelle wurde vom Oberbürgermeister beauftragt, die Angelegenheit zu bearbeiten und in eigener Verantwortung zu beantworten. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung können wir lediglich nochmals darauf verweisen, dass der Managementbericht zur IT-Sicherheit Informationen enthält, deren Bekanntwerden geeignet ist, die Sicherheit der IT der LHM zu gefährden. Kommt es zu Ausfällen der IT entstehen Beeinträchtigung von IT-gestützten Verfahrensabläufen und damit auch Beeinträchtigungen für Bürgerinnen und Bürger. Die bereits in den vorherigen Nachrichten dargestellten Aussagen der IFS (§ 6 (1) und § 6 (2) 5) stellen somit weiterhin die Grundlage für die Verweigerung der Herausgabe des von Ihnen angefragten Managementberichts zur IT-Sicherheit dar. Wir dürfen Sie daher abschließend darauf hinweisen, dass kein Anspruch auf die Bereitstellung des Managementberichts zur IT-Sicherheit besteht. Weitere Informationen zu diesem Thema sind aus Sicht der Verwaltung nicht vorhanden, sodass keine weiteren Antworten in dieser Sache erteilt werden. Zu Ihrer nebenläufigen Fragestellung / Vermutung in Bezug auf andere Managementberichte dürfen wir Ihnen noch mitteilen, dass wir keine Kenntnis über weitere Managementberichte haben. Gemäß IFS können Ihrerseits nur solche Informationen verlangt werden, die auch tatsächlich vorliegen. Ermittlungen, Auswertungen oder Recherchen können nicht verlangt werden (vgl. § 1 Abs. 1 IFS). Wir gehen davon aus, dass Ihre Anfrage hiermit ausreichend und satzungskonform beantwortet wurde. Mit freundlichen Grüßen