STRAC

Ich bitte um Zusendung des Stellenplans von STRAC
sowie eine Aussage zur Entwicklung des Stellenplans seit Errichtung

sowie zu der Anzahl der aufgelaufenden Mehrstunden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2017
  • Frist
    28. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
STRAC [#20097]
Datum
27. Januar 2017 14:30
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung des Stellenplans von STRAC sowie eine Aussage zur Entwicklung des Stellenplans seit Errichtung sowie zu der Anzahl der aufgelaufenden Mehrstunden.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach § 1 Abs.1 der Informationsfreiheitssatzung (IFS) …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: STRAC [#20097]
Datum
27. Januar 2017 16:06
Status
Warte auf Antwort
ghdjcjia.
21,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach § 1 Abs.1 der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 besteht ein Anspruch auf die Bearbeitung Ihrer Anfrage nur dann, wenn Sie ein Münchner Einwohner (mit Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz) sind. Um dies prüfen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Anschrift zu nennen. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat gemäß § 5 Abs. 1 IFS erst nach Klärung des Einwohnerstatus und nach dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Die Weiterleitung wird nach Klärung des Einwohnerstatus umgehend von uns veranlasst. Sie erhalten dann eine Zwischennachricht. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. - no title specified Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: STRAC [#20097]
Datum
7. Februar 2017 18:24
Status
Warte auf Antwort
eebfgcii.
21,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. - no title specified Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „STRAC“ vom 27.01.2017 (#20097) wurde von Ihnen…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: STRAC [#20097]
Datum
23. März 2017 01:48
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „STRAC“ vom 27.01.2017 (#20097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in