Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg

Ist ihnen bekannt, dass die Rasenflächen vor den Grundstücken Alt Mariendorf 39 bis 47 und Forddamm 8 täglich regelmäßig als Parkplätze genutzt werden.
Welche Maßnahmen sind geplant, diese Ordnungswidrigkeiten zu verhindern? Falls nicht, nennen Sie die Gründe, warum die o. g. Rasenflächen nicht wie alle anderen Rasenflächen in der Straße Alt Mariendorf (Hausnummern 36 bis 56, 31 bis 38 und 20A bis 26) durch Findlinge und Holzbarrieren vor wildem Parken geschützt werden.
Ist ihnen bekannt, dass die Auffahrt zum Grundstück Forddamm 8 bereits erheblich beschädigt ist?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg [#177010]
Datum
27. Januar 2020 10:06
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist ihnen bekannt, dass die Rasenflächen vor den Grundstücken Alt Mariendorf 39 bis 47 und Forddamm 8 täglich regelmäßig als Parkplätze genutzt werden. Welche Maßnahmen sind geplant, diese Ordnungswidrigkeiten zu verhindern? Falls nicht, nennen Sie die Gründe, warum die o. g. Rasenflächen nicht wie alle anderen Rasenflächen in der Straße Alt Mariendorf (Hausnummern 36 bis 56, 31 bis 38 und 20A bis 26) durch Findlinge und Holzbarrieren vor wildem Parken geschützt werden. Ist ihnen bekannt, dass die Auffahrt zum Grundstück Forddamm 8 bereits erheblich beschädigt ist?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177010 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr << Antragsteller:in >> da Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben senden Sie bitte Ih…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg [#177010]
Datum
27. Januar 2020 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben senden Sie bitte Ihre Anfrage direkt an den zuständigen Fachbereich Straßen, fb-straßen@ba-ts.berlin.de . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg [#177010]
Datum
20. Mai 2020 10:02
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg“ vom 27.01.2020 (#177010) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte leiten Sie meine Anfrage an die zuständige Stelle weiter. Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177010 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Mai 2020 10:02
Status
Warte auf Antwort

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrteAntragsteller/in da der Vorgang nicht den Fachbereich Grünflächen betraf kann ich nur auf meine Antwo…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg [#177010]
Datum
26. Mai 2020 10:24
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in da der Vorgang nicht den Fachbereich Grünflächen betraf kann ich nur auf meine Antwort vom 27.01.20 verweisen. Mit freundlichen Grüßen