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Straßenbahn Gotha / Hauptbahnhof

Anfrage an: Stadt Gotha

Welche Kosten entstehen für den Straßenbahnbetrieb in der Stadt Gotha? Decken die Fahrgeldeinnahmen den Betrieb? Welche Investitionen in die Straßenbahn würden 2016 und 2017 getätigt und welche Investitionen sind geplant?

Gibt es in der Stadt Gotha Bestrebungen, das Bahnhofsgebäude am Hauptbahnhof zu kaufen?
Hat die Stadt Gotha Kontakt zum Eigentümer des Bahnhofsgebäudes? Welche Maßnahmen kann die Stadt Gotha ergreifen, um den Verfall des Bahnhofsgebäudes einzudämmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche K…
An Stadt Gotha Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenbahn Gotha / Hauptbahnhof [#29932]
Datum
18. Mai 2018 22:21
An
Stadt Gotha
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten entstehen für den Straßenbahnbetrieb in der Stadt Gotha? Decken die Fahrgeldeinnahmen den Betrieb? Welche Investitionen in die Straßenbahn würden 2016 und 2017 getätigt und welche Investitionen sind geplant? Gibt es in der Stadt Gotha Bestrebungen, das Bahnhofsgebäude am Hauptbahnhof zu kaufen? Hat die Stadt Gotha Kontakt zum Eigentümer des Bahnhofsgebäudes? Welche Maßnahmen kann die Stadt Gotha ergreifen, um den Verfall des Bahnhofsgebäudes einzudämmen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Gotha
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang ihrer Antrags und bedanken uns für ihre Anfrage…
Von
Stadt Gotha
Betreff
AW: Straßenbahn Gotha / Hauptbahnhof [#29932]
Datum
29. Mai 2018 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang ihrer Antrags und bedanken uns für ihre Anfrage. Für ihre Fragen zum Straßenbahnbetrieb bitten wir sie, sich an die Thüringer Wald- und Straßenbahn Gotha GmbH zu wenden. Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH Waltershäuser Straße 98 Postfach 20 01 44 99860 Gotha Germany Telefon: +49-3621-431-0 Telefax: +49-3621-431-111 Ihre weiteren Fragen können wir wie folgt beantworten: Gibt es in der Stadt Gotha Bestrebungen, das Bahnhofsgebäude am Hauptbahnhof zu kaufen? Antwort: Nein. Hat die Stadt Gotha Kontakt zum Eigentümer des Bahnhofsgebäudes? Antwort: Ja. Welche Maßnahmen kann die Stadt Gotha ergreifen, um den Verfall des Bahnhofsgebäudes einzudämmen? Antwort: Keine, da es sich um Privateigentum handelt. Sollten Sie weitere Auskünfte wünschen, bitten wir sie um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.