Straßenbaum Nr.59/2, Linde vor meinem Haus

Wann wird der Stamm- und Bodenbewuchs entfernt?
Wann bekomme ich eine Antwort auf mein Schreiben an Sie vom 5.9.2016, welches den gleichen
Baum betrifft?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
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Dieter Freitag
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
Dieter Freitag
Betreff
Straßenbaum Nr.59/2, Linde vor meinem Haus [#33661]
Datum
21. September 2018 13:00
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wird der Stamm- und Bodenbewuchs entfernt? Wann bekomme ich eine Antwort auf mein Schreiben an Sie vom 5.9.2016, welches den gleichen Baum betrifft?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Freitag <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dieter Freitag << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Freitag

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Dieter Freitag
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbaum Nr.59/2, Linde vor meinem Haus“ vo…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
Dieter Freitag
Betreff
AW: Straßenbaum Nr.59/2, Linde vor meinem Haus [#33661]
Datum
23. Oktober 2018 17:30
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbaum Nr.59/2, Linde vor meinem Haus“ vom 21.09.2018 (#33661) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dieter Freitag Anfragenr: 33661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dieter Freitag << Adresse entfernt >>