Straßenbauprogramme 2018 und 2019

die Straßenbauprogramme 2018 und 2019 (vgl. Drucksache 20/10999, Seite 9).

Falls das Programm für 2019 noch nicht verabschiedet ist, bitte den aktuellen Sachstand (es ist ja schon "Herbst" und die Maßnahmen sind sicherlich teilweise für Januar geplant).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. November 2018
  • Frist
    4. Dezember 2018
  • Kosten dieser Information:
    337,50 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
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Betreff
Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
1. November 2018 15:35
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Straßenbauprogramme 2018 und 2019 (vgl. Drucksache 20/10999, Seite 9). Falls das Programm für 2019 noch nicht verabschiedet ist, bitte den aktuellen Sachstand (es ist ja schon "Herbst" und die Maßnahmen sind sicherlich teilweise für Januar geplant).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mail ist im LSBG angekommen. Soweit Sie eine Frage oder ein Anliegen haben, we…
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
1. November 2018 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mail ist im LSBG angekommen. Soweit Sie eine Frage oder ein Anliegen haben, welches im LSBG bearbeitet werden kann, wird Ihre Mail intern weitergeleitet. Für den Fall, dass andere Institutionen dafür zuständig sind, leiten wir die Mail dorthin. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung je nach Fragestellung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen,
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
8. November 2018 16:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 einen weiteren Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Hiermit teilen wir Ihnen mit das diese Art der Anfrage nicht unter das Hamburgische Transparenzgesetz fällt. Es handelt sich dabei um eine Bürgeranfrage, welche von der betroffenen Dienststelle/Behörde schnellstmöglich bearbeitet und beantwortet wird. Wir haben Ihre Fragen an die entsprechenden Fachbereiche zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, (wg. Dokumentation auf fragdenstaat schreibe ich Sie nicht persönlich an), Ihrer E…
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Betreff
AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
8. November 2018 18:56
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, (wg. Dokumentation auf fragdenstaat schreibe ich Sie nicht persönlich an), Ihrer Einschätzung, dass die angefragte Information nicht unter das HmbTG falle kann ich nicht folgen und ich darf Sie bitten, sie zu substanziieren. Insoweit ich die Straßenbauprogramme 2018 und 2019 angesprochen habe, gehe ich davon aus, dass für diese Aufzeichnungen vorliegen. Meine Anfrage bezieht sich auf diese Aufzeichnungen und ich bitte freundlich darum, mir diese zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. November 2018 18:56
Status
Warte auf Antwort

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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
27. November 2018 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute wieder bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 einen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Zu Ihrem Schreiben vom 08.11.2018 teilen wir Ihnen hiermit mit, dass Ihr Gesuch "Aufzeichnungen Straßenbauprogramme 2018 und 2019" auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen, nicht den Richtlinien des § 3 Abs. 1 Hamburgische Transparenzgesetz entspricht. Jedoch bieten wir Ihnen im Sinne einer Bürgeranfrage an Ihre Fragen zu beantworten. Dazu setzen Sie sich bitte mit unserer Leitungsassistenz über die E-Mail <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> in Verbindung. Diese wird Ihre Fragen an den entsprechenden Fachbereich vermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich unterliegen die Daten nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß §3 (1), d…
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AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
30. November 2018 16:48
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich unterliegen die Daten nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß §3 (1), dem Paragraph den Sie in Ihrer jüngsten Mail erwähnen. Nichts destotrotz unterliegen sie der Informationspflicht auf Antrag (§1 (2)). Ich hatte deswegen ja einen Antrag auf Auskunft gestellt. (Zu den Definitionen siehe bitte §2, insbesondere (7) und (8); natürlich habe ich keinen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt, die besteht ja schon und die kann ich nicht beantragen.) Bitte machen Sie mir die beantragten Daten umgehend zugänglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbauprogramme 2018 und 2019“ vom 01.11.2…
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AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
4. Dezember 2018 17:09
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbauprogramme 2018 und 2019“ vom 01.11.2018 (#34340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbauprogramme 2018 und 2019“ vom 01.11.2…
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AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
8. Dezember 2018 22:48
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbauprogramme 2018 und 2019“ vom 01.11.2018 (#34340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
WG: AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
11. Dezember 2018 14:52
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute wieder bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 einen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen das Ihr Antrag auf Auskunftspflicht in unserem Haus aktuell geprüft wird. Unter Einbezug verschiedener Fachbereiche kann dies zu einer längeren Bearbeitungszeit führen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, mir die Gründe für die lange Bearbeitungsdauer mitzuteilen di…
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AW: WG: AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
11. Dezember 2018 16:15
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, mir die Gründe für die lange Bearbeitungsdauer mitzuteilen die dazu führen, dass Sie der Pflicht aus HmbTG §13(1) nicht nachkommen können. Weder eine hohe Komplexität noch einen großen Umfang der Anfrage kann ich erkennen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keinen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt habe. Ich habe einen Antrag auf Auskunft gestellt. Eine Auskunftspflicht kann ich nicht beantragen, diese ergibt sich bereits durch das Gesetz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bitten zu entschuldigen, das die Beantwortung Ihrer Frage sich verzögert. Leider…
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
WG: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
13. Dezember 2018 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bitten zu entschuldigen, das die Beantwortung Ihrer Frage sich verzögert. Leider führt die Anfrage vom 01.11.18 #34340 zu einer erweiterten hausinternen Abstimmung, welche eine erhöhte Bearbeitungszeit zur Folge hat. Wir bitten um Ihr Verständnis, für weitere Fragen und Antworten stehen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
WG: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
19. Dezember 2018 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 mit Ihren Anfragen #34340 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag einen gewöhnlichen Prüfaufwand im Sinne der Gebührenordnung erfordern wird. Die Gebühren werden daher voraussichtlich 337,50 Euro betragen. Die konkrete Höhe der zu entrichtenden Gebühren ist erste feststellbar, wenn der entstandene Aufwand bekannt ist und geklärt wurde, inwieweit möglicherweise Gründe für eine Gebührenfreiheit vorliegen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie der Adressat für die Übernahme der entsprechenden Gebühren sein werden, sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Ich werde dann alles Weitere veranlassen, um Ihnen die angefragten Unterlagen zukommen zu lassen und den konkreten schriftlichen Gebührenbescheid (an Ihre Adresse) zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Gebührenkalkulation irritiert mich. Wie Sie schreiben schätzen Sie einen ge…
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AW: WG: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
3. Januar 2019 14:46
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Gebührenkalkulation irritiert mich. Wie Sie schreiben schätzen Sie einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand für das Zur-Verfügung-Stellen von Kopien der geforderten Unterlagen, für den die HmbTGGebO einen Kostenrahmen von 15-125 € setzt (Zeile 1.3.1.1 der Gebührentabelle bei E-Mail-Übersendung die ich bevorzuge und für die ich keinen Ausschluss sehen kann). Ich darf Sie freundlich bitten, Ihre Kalkulation zu überarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Januar 2019 14:46
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Warte auf Antwort

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Gebührenkalkulation irritiert mich immer mehr. Der Bezirk Wandsbek hat danken…
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AW: Automatische Antwort: WG: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
7. Januar 2019 12:06
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Gebührenkalkulation irritiert mich immer mehr. Der Bezirk Wandsbek hat dankenswerterweise die ihm durch den LSGB zur Verfügung gestellte Übersicht für den Bezirk veröffentlicht: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009535 . Wie ersichtlich enthält das dort angehängte Dokument keinerlei vertrauliche oder personenbezogene Daten. Ich darf Sie bitten, mir die entsprechenden Dokumente für alle Bezirke zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vorab ein gesundes und frohes neues Jahr! Bezüglich Ihrer Nachricht vom 07.01.2019 z…
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
9. Januar 2019 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vorab ein gesundes und frohes neues Jahr! Bezüglich Ihrer Nachricht vom 07.01.2019 zum Anliegen #34340 möchte ich Sie an unsere E-Mail vom 13.12.2018 erinnern, die alle erforderlichen Schritte enthält. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage zu den Straßenbauprogrammen möchte ich auf das aktuelle Jahr 2019 ei…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
9. Januar 2019 10:51
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage zu den Straßenbauprogrammen möchte ich auf das aktuelle Jahr 2019 einschränken. Insbesondere darf ich Sie bitten, mir die bezirksweisen Informationen vom 21.12.2018 zuzusenden. Ich darf Sie bitten Ihre Kostenschätzung für diese eingeschränkte Anfrage neu zu kalkulieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Anliegens vom 09.01.2019; gerne gehe ich sp…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Straßenbauprogramme 2018 und 2019 [#34340]
Datum
11. Januar 2019 13:51
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Anliegens vom 09.01.2019; gerne gehe ich spezifisch darauf ein. In der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 mit Ihren Anfragen #34340 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Das Zugänglichmachen von Informationen zur Anfrage [#34340] der Plattform „www.FragDenStaat.de“ entspricht dem Gebührentatbestand zur Erteilung von Auskünften treffend der Zeile „1.1.1 mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand“ (gemäß der vorgenannten HmbTGGebO). Laut §1 Absatz 1 Satz 2 der HmbTGGebO ist auch der Personaleinsatz adäquat einzubeziehen; aus diesem Grund ist die Obergrenze von 250 EUR bereits jetzt überschritten. Für Ihre Anfrage [#34340] werden Gebühren in Höhe von 250 EUR zu entrichten sein - sofern geklärt wurde, inwieweit möglicherweise Gründe für eine Gebührenfreiheit vorliegen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie der Adressat für die Übernahme der entsprechenden Gebühren sein werden, sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Ich werde dann alles Weitere veranlassen, um Ihnen die angefragten Unterlagen zukommen zu lassen und den konkreten schriftlichen Gebührenbescheid (an Ihre Adresse) zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen