Straßenbeleuchtung

Ich würde gerne erfahren, wie viel Steuergelder pro Jahr verloren gehen, weil altmodische Lichtquellen an Straßen nicht durch Moderne LED´s ersetzt werden. Ich kenne Firmen die innerhalb eines Monates alle Lampen durch LED´s ersetzt haben, da diese sich innerhalb eines Jahres bezahlt machen. Die Finanzierung wurde in kürze ermöglicht , im Kontrast dazu wurde bei mir in der Gegend zwei Kreuzungen neu gemacht und ein Weg neben dran auch, nur die Lampen wurden nicht erneuert.
Mit Lichtquellen meine ich nicht nur die Straßenlampen, sondern auch Ampeln und Zebrastreifen.
Erweitern kann man das natürlich auch für Buros, also jede Lampe die von Steuern bezahlt wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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Simon Trotter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde g…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Simon Trotter
Betreff
Straßenbeleuchtung [#150350]
Datum
12. Juni 2019 23:18
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne erfahren, wie viel Steuergelder pro Jahr verloren gehen, weil altmodische Lichtquellen an Straßen nicht durch Moderne LED´s ersetzt werden. Ich kenne Firmen die innerhalb eines Monates alle Lampen durch LED´s ersetzt haben, da diese sich innerhalb eines Jahres bezahlt machen. Die Finanzierung wurde in kürze ermöglicht , im Kontrast dazu wurde bei mir in der Gegend zwei Kreuzungen neu gemacht und ein Weg neben dran auch, nur die Lampen wurden nicht erneuert. Mit Lichtquellen meine ich nicht nur die Straßenlampen, sondern auch Ampeln und Zebrastreifen. Erweitern kann man das natürlich auch für Buros, also jede Lampe die von Steuern bezahlt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Trotter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Simon Trotter

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Bundesministerium der Finanzen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Straßenbeleuchtung
Datum
28. Juni 2019 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.